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Informationsveranstaltung für Bürgermeister,
Gemeinderäte und Interessierte / Staatssekretär Erben informiert über Einheits-
und Verbandsgemeinden

17.09.2007, Magdeburg – 253

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 253/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 253/07

 

 

 

Magdeburg, den 17. September 2007

 

 

 

 

 

Informationsveranstaltung für Bürgermeister,

Gemeinderäte und Interessierte / Staatssekretär Erben informiert über Einheits-

und Verbandsgemeinden

 

Mit

der Beschlussfassung über das Begleitgesetz zur Ge­meindegebietsreform hat die

Landesregierung in dieser Woche einen weiteren Schritt zur flächendeckenden

Einführung von Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt getan

und verbindliche Regeln für die freiwillige Phase abge­steckt. Der

Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger

Erben , wird am kommenden Donnerstag in Hörsingen dazu Informationen

aus erster Hand vermitteln. Er ist Gast einer Informationsveranstaltung, zu der

alle Bürgermeister und Gemeinderäte der Verwaltungsgemeinschaft Flechtingen und

der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Calvörde eingeladen sind.

 

Die

Veranstaltung findet statt am

 

   Donnerstag,

dem 20. September 2007 ,

   um 19

Uhr

   im Gemeindesaal in Hörsingen .

 

Eingeladen

hat der Vorsitzende des Gemeinschaftsausschus­ses der VG Flechtingen,

Weferlingens Bürgermeister Hans-Werner Kraul. Die Verwaltungsgemeinschaften

Flechtingen und Oebisfelde-Calvörde gehören zu den Bereichen, in denen so­wohl

Einheitsgemeinden als auch Verbandsgemeinden zulässig sind. Ein Ziel der

Veranstaltung ist deshalb die Beleuchtung der Unterschiede zwischen den beiden

Modellen. Außerdem soll es darum gehen, welche konkreten Varianten von Zusammen­schlüssen

nach dem Leitbild der Landesregierung genehmi­gungsfähig sein können.

 

In

der Verbandsgemeinde behalten die Mitgliedsgemeinden ihre Selbständigkeit und

einen Teil ihrer Zuständigkeiten. Allerdings werden Mitgliedsgemeinden von

mindestens 1.000 Einwohnern gebildet.

 

Je

nach Größe der Verbandsgemeinde können die Mitgliedsgemeinden auch größer

werden, weil die Zahl der Mitgliedsgemeinden auf acht begrenzt ist. Im

Unterschied zur Einheitsgemeinde können kleinere Ortschaften in

Verbandsgemeinden keinen Ortschaftsrat mit eigenem Budget und keinen

Ortsbürgermeister haben.

 

Wir

laden Sie herzlich zur Berichterstattung ein und bitten um Veröffentlichung;

interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de