Informationsveranstaltung für Bürgermeister,
Gemeinderäte und Interessierte / Staatssekretär Erben informiert über Einheits-
und Verbandsgemeinden
17.09.2007, Magdeburg – 253
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 253/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 253/07
Magdeburg, den 17. September 2007
Informationsveranstaltung für Bürgermeister,
Gemeinderäte und Interessierte / Staatssekretär Erben informiert über Einheits-
und Verbandsgemeinden
Mit
der Beschlussfassung über das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform hat die
Landesregierung in dieser Woche einen weiteren Schritt zur flächendeckenden
Einführung von Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt getan
und verbindliche Regeln für die freiwillige Phase abgesteckt. Der
Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger
Erben , wird am kommenden Donnerstag in Hörsingen dazu Informationen
aus erster Hand vermitteln. Er ist Gast einer Informationsveranstaltung, zu der
alle Bürgermeister und Gemeinderäte der Verwaltungsgemeinschaft Flechtingen und
der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Calvörde eingeladen sind.
Die
Veranstaltung findet statt am
Donnerstag,
dem 20. September 2007 ,
um 19
Uhr
im Gemeindesaal in Hörsingen .
Eingeladen
hat der Vorsitzende des Gemeinschaftsausschusses der VG Flechtingen,
Weferlingens Bürgermeister Hans-Werner Kraul. Die Verwaltungsgemeinschaften
Flechtingen und Oebisfelde-Calvörde gehören zu den Bereichen, in denen sowohl
Einheitsgemeinden als auch Verbandsgemeinden zulässig sind. Ein Ziel der
Veranstaltung ist deshalb die Beleuchtung der Unterschiede zwischen den beiden
Modellen. Außerdem soll es darum gehen, welche konkreten Varianten von Zusammenschlüssen
nach dem Leitbild der Landesregierung genehmigungsfähig sein können.
In
der Verbandsgemeinde behalten die Mitgliedsgemeinden ihre Selbständigkeit und
einen Teil ihrer Zuständigkeiten. Allerdings werden Mitgliedsgemeinden von
mindestens 1.000 Einwohnern gebildet.
Je
nach Größe der Verbandsgemeinde können die Mitgliedsgemeinden auch größer
werden, weil die Zahl der Mitgliedsgemeinden auf acht begrenzt ist. Im
Unterschied zur Einheitsgemeinde können kleinere Ortschaften in
Verbandsgemeinden keinen Ortschaftsrat mit eigenem Budget und keinen
Ortsbürgermeister haben.
Wir
laden Sie herzlich zur Berichterstattung ein und bitten um Veröffentlichung;
interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
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Verantwortlich: Martin Krems
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