Versammlungsverbot in Burg wird konsequent
durchgesetzt / Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot der Polizei
13.08.2007, Magdeburg – 200
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 200/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 200/07
Magdeburg, den 13. August 2007
Versammlungsverbot in Burg wird konsequent
durchgesetzt / Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot der Polizei
Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg am Freitag das
polizeiliche Versammlungsverbot aufgehoben hatte, bestätigt das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) nach einer
Beschwerde der Polizeidirektion Stendal das Verbot der Demonstration der
rechten Szene in Burg am gestrigen Abend.
Dazu erklärt Innenstaatssekretär Rüdiger
Erben (SPD): " Wir
werden der rechten Gesinnung keine Handbreit Freiraum lassen. D ie Polizei
wird das Versammlungsverbot konsequent durchsetzen. Das OVG hat unsere
Argumentation klar bestätigt. Es spricht alles dafür, dass die angemeldete
Versammlung einen Bezug zum bevorstehenden Todestag des Hitler-Stellvertreter
Rudolf Hess hat. Die obergerichtliche Entscheidung bestärkt uns zudem im
konsequenten Vorgehen gegen Veranstaltung der rechten Szene auch in der
nächsten Woche. Deshalb prüft das Innenministerium die rechtlichen
Möglichkeiten, für die Tage um den Hess-Todestag ein generelles Verbot
rechtsgerichteter Versammlungen für das ganze Land Sachsen-Anhalt auszusprechen
und wird diese Möglichkeiten dann auch konsequent nutzen."
Hinweis:
Die
Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht ist durch die Förderalismusreform vom Bund auf die
Länder übergegangen. Voraussichtlich
i m Herbst wird Innenminister Holger Hövelmann (SPD) de n Entwurf eines
Landesversammlungsgesetzes ins Kabinett einbr ingen. Dieser soll die Möglichkeiten für die Polizei erweite n , Versammlungen an bestimmten Tagen
(der Hess-Todestag am 17.08. wird dazu gehören) bzw. bestimmten
symbolträchtigen Orten zu verbieten.
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