Hövelmann zum Schutz vor gefährlichen Hunden:
Ohne Rasseliste ist vorsorgender Schutz nicht möglich
19.10.2006, Magdeburg – 184
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 184/06
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 184/06
Magdeburg, den 19. Oktober 2006
Sperrfrist: heute, 19.10.2006,
Beginn der Rede
Hövelmann zum Schutz vor gefährlichen Hunden:
Ohne Rasseliste ist vorsorgender Schutz nicht möglich
Innenminister
Holger Hövelmann (SPD) hat die geplante Rasseliste als ¿Kern einer auf Vorsorge
ausgerichteten Gefahrenabwehrpolitik¿ gegenüber gefährlichen Hunden bezeichnet.
¿Wenn man nicht alle Hunde unterschiedslos mit Leinen- und Maulkorbzwang
belegen will und nicht auch von den Besitzern von Zwergpinschern einen
Hundeführerschein verlangen will, dann braucht man für solche Vorsorgemaßnahmen
ein Unterscheidungsmerkmal¿, sagte Hövelmann bei der Einbringung des Gesetzes
zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren heute im Landtag.
¿Dieses Unterscheidungsmerkmal ist die Zugehörigkeit zu einer Rasse mit besonders
hoher Beißkraft und die Tatsache, dass es bei diesen Rassen oft nicht bei einem
einmaligen Zubeißen bleibt, sondern der Hund sich häufig in sein Opfer
verbeißt.¿
Ohne eine
Rasseliste könnten die Ordnungsbehörden nur gegen Hunde vorgehen, die schon
einmal auffällig geworden sind, erläuterte der Minister. Das sei jedoch kein
Fortschritt gegenüber der heutigen Rechtslage: ¿Mit einer Regelung, die erst
greift, wenn ein Hund schon mal zugebissen hat, ist nichts erreicht. Ich will
nicht, dass wir im Vorfeld weiter nur zuschauen können. Wir müssen endlich
Vorsorge statt Nachsorge betreiben.¿
Mit
dem heute eingebrachten Gesetzentwurf soll die Voraussetzung für eine
Verordnung des Innenministeriums geschaffen werden, die unter anderem die
Rasseliste enthält. Für die Hunde dieser Rassen und für andere Hunde, die
auffällig geworden sind, sollen unter anderem ein Leinen- und Maulkorbzwang,
eine ¿Wesensprüfung¿ und die Kennzeichnung durch einen elektronisch lesbaren Chip geregelt werden. Für die
Halter ist eine Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung (¿Hundeführerschein¿)
vorgesehen, Grundstücke und Wohnungen sollen gesondert gesichert werden.
Eine Ausbildung von Hunden mit
dem Ziel gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit für Mensch und Tier
soll verboten werden. Bei konkreten Gefahren soll die Sicherstellung oder
eventuell sogar die Tötung des Hundes ermöglicht werden.
Gegenstand des Gesetzentwurfs
ist außerdem, dass die Halter gefährlicher Hunde zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung verpflichtet werden, um im Falle einer Schädigung
Dritter die Begleichung der finanziellen Folgen auch dann sicherzustellen,
wenn die für den Ausgleich des Schadens verantwortlichen Personen nicht über
ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hövelmann: ¿Diese Pflicht ist für die
Bürgerinnen und Bürger zugleich eine deutliche Warnung vor den Risiken, die
mit der Anschaffung eines solchen Hundes verbunden sind.¿
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