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Hövelmann zum Schutz vor gefährlichen Hunden:
Ohne Rasseliste ist vorsorgender Schutz nicht möglich

19.10.2006, Magdeburg – 184

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 184/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 184/06

 

 

 

Magdeburg, den 19. Oktober 2006

 

 

 

Sperrfrist: heute, 19.10.2006,

Beginn der Rede

 

 

 

Hövelmann zum Schutz vor gefährlichen Hunden:

Ohne Rasseliste ist vorsorgender Schutz nicht möglich

 

Innenminister

Holger Hövelmann (SPD) hat die geplante Rasseliste als ¿Kern einer auf Vorsorge

ausgerichteten Ge­fahrenabwehrpolitik¿ gegenüber gefährlichen Hunden bezeich­net.

¿Wenn man nicht alle Hunde unterschiedslos mit Leinen- und Maulkorbzwang

belegen will und nicht auch von den Besit­zern von Zwergpinschern einen

Hundeführerschein verlangen will, dann braucht man für solche Vorsorgemaßnahmen

ein Unterscheidungsmerkmal¿, sagte Hövelmann bei der Einbrin­gung des Gesetzes

zur Vorsorge gegen die von Hunden aus­gehenden Gefahren heute im Landtag.

¿Dieses Unterschei­dungsmerkmal ist die Zugehörigkeit zu einer Rasse mit beson­ders

hoher Beißkraft und die Tatsache, dass es bei diesen Rassen oft nicht bei einem

einmaligen Zubeißen bleibt, sondern der Hund sich häufig in sein Opfer

verbeißt.¿

 

Ohne eine

Rasseliste könnten die Ordnungsbehörden nur ge­gen Hunde vorgehen, die schon

einmal auffällig geworden sind, erläuterte der Minister. Das sei jedoch kein

Fortschritt gegen­über der heutigen Rechtslage: ¿Mit einer Regelung, die erst

greift, wenn ein Hund schon mal zugebissen hat, ist nichts er­reicht. Ich will

nicht, dass wir im Vorfeld weiter nur zuschauen können. Wir müssen endlich

Vorsorge statt Nachsorge betrei­ben.¿

 

Mit

dem heute eingebrachten Gesetzentwurf soll die Voraus­setzung für eine

Verordnung des Innenministeriums geschaffen werden, die unter anderem die

Rasseliste enthält. Für die Hunde dieser Rassen und für andere Hunde, die

auffällig geworden sind, sollen unter anderem ein Leinen- und Maulkorbzwang,

eine ¿Wesensprüfung¿ und die Kennzeichnung durch einen elektro­nisch lesbaren Chip geregelt werden. Für die

Halter ist eine Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung (¿Hundeführerschein¿)

vorgesehen, Grundstücke und Wohnungen sollen gesondert ge­sichert werden.

 

Eine Ausbildung von Hunden mit

dem Ziel gesteigerter Aggressivität und Gefähr­lichkeit für Mensch und Tier

soll verboten werden. Bei konkreten Gefahren soll die Sicherstellung oder

eventuell sogar die Tötung des Hundes ermöglicht werden.

 

Gegenstand des Gesetzentwurfs

ist außerdem, dass die Halter gefährlicher Hunde zum Abschluss einer

Haftpflichtversicherung verpflichtet werden, um im Falle einer Schädigung

Dritter die Begleichung der finanziellen Folgen auch dann sicherzustel­len,

wenn die für den Ausgleich des Schadens verantwortlichen Personen nicht über

ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hövelmann: ¿Diese Pflicht ist für die

Bürge­rinnen und Bürger zugleich eine deutliche Warnung vor den Risiken, die

mit der An­schaffung eines solchen Hundes verbunden sind.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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