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Simulation von Terrorlage und Stromausfall
Gemeinsame Übung von Katastrophenschutzbehörden, Polizei und Bundeswehr

15.11.2017, Magdeburg – 73

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Zum ersten Mal findet am

28./29. November 2017 in Sachsen-Anhalt eine Landeskatastrophenschutzübung

statt, an der neben den Katastrophenschutzbehörden auch Polizei und Bundeswehr

teilnehmen. Nach der Übung sollen die Zusammenarbeit und Kommunikationsebenen

der jeweiligen Stäbe im Katastrophenfall analysiert sowie

Verbesserungspotenziale benannt werden. Es handelt sich um eine Stabsrahmenübung

im südlichen Sachsen-Anhalt, bei der keine Handlungen von Einsatzkräften

stattfinden.

 

 

 

Die zweitägige Übung mit der

Bezeichnung ?THEMIS 2017? beginnt mit der Simulation einer Terrorlage, gefolgt

von einem großflächigen, länger andauernden Stromausfall mit Auswirkungen auf

die Kommunikation und Kritische Infrastruktur. Übungsteilnehmer sind die

Landkreise Saalekreis und Burgenlandkreis, die Stadt Halle (Saale), das

Landesverwaltungsamt, die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, das Technische

Polizeiamt, das Innenministerium sowie die Bundeswehr. Etwa 300 Personen sind

beteiligt. Hinzu kommen Feuerwehrkameraden, private Hilfsorganisationen, Mitarbeiter

von Energieversorgern und Rettungsdiensten.

 

 

 

?Mit dieser Übung möchten

wir den Einsatz der Katastrophenschutzbehörden auf Kreisebene wie gewohnt üben.

Hinzu kommt, dass wir die Erkenntnisse aus der GETEX, der ersten groß und

bundesweit angelegten gemeinsamen Anti-Terror-Übung von Polizei und Bundeswehr,

ausbauen möchten?, so Innenminister Holger 

Stahlknecht. GETEX steht für ?Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise?.

Diese fand im März 2017 in sechs Bundesländern nach intensiver Beratung der

Innenministerkonferenz (IMK) statt. Sachsen-Anhalt übernimmt im kommenden Jahr

den IMK-Vorsitz. ?Ich werde mich dafür einsetzen, weitere bundesweite

Anti-Terror-Übungen der Landespolizeien unter Beteiligung der Bundeswehr und

der Bundespolizei durchzuführen?, kündigte Stahlknecht an.

 

 

 

?Absicht der Bundeswehr ist

es, in dem für diese Landeskatastrophenschutzübung vorgesehenen Szenario die

Möglichkeiten, aber auch Grenzen auszuloten, wo Unterstützungsleistungen der

Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe denkbar wären?, so Oberst Halvor Adrian,

Kommandeur des Landeskommandos Sachsen-Anhalt. Das Landeskommando wird mit

mehreren Kreisverbindungskommandos, weiteren Verbindungsorganen und dem eigenen

Lagezentrum an dieser Übung mit rund 70 Soldatinnen und Soldaten teilnehmen. Ziele

der Bundeswehr für diese Übung sind u. a. die ressortübergreifende Abstimmung

der Verfahren zur Zusammenarbeit in einer terroristischen Großlage, die Entwicklung

von Verfahren zum Aufwuchs von gemeinsamen Krisenstäben und eines gemeinsamen Lagebildes,

das Koordinieren und  Führen von Einsatzkräften

der Bundeswehr in enger Abstimmung mit Polizei und zivilen Hilfs-/Rettungsdiensten

bei einer sich stetig verschärfenden Lage sowie das Erstellen, Bewerten und Weiterleiten

von Amtshilfeanträgen und Anträgen nach Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie

der dringenden Eilhilfe.

 

 

 

Hintergrund

zum Einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands:

Zur Hilfe bei Naturkatastrophen oder

besonders schweren Unglücksfällen

können Truppenteile und Dienststellen des Geschäftsbereichs des

Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) u. a. zur Rettung von Menschen eingesetzt werden. Die Hilfe

umfasst auf Anforderung u. a. auch die

Möglichkeit zur Amtshilfe in

Form technisch-logistischer

Unterstützung nach Art. 35 Abs. 1 GG.

 

 

 

Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland werden nach

Billigung durch das BMVg bzw. durch beauftragte Kommandobehörden (Kommando

Streitkräftebasis, Kommando territoriale Aufgaben der Bundeswehr) auf

Bundeslandesebene durch die Landeskommandos

der Streitkräftebasis, bei dieser Übung durch das Landeskommando Sachsen-Anhalt,

koordiniert.

 

 

 

Den Rechtsrahmen für einen ?Einsatz

der Bundeswehr im Innern? bilden Art. 35

Abs. 2 und 3 GG sowie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus

dem Jahr 2012 (Stichwort: Luftsicherheitsgesetz). Danach ist der Einsatz

der Bundeswehr im Innern unter besonderen Voraussetzungen möglich wie bei

besonders schweren Unglücksfällen katastrophischen Ausmaßes.

 

Ein ?Terrorangriff? kann nach BVerfG ein solcher Unglücksfall sein,

eine Definition gibt das BVerfG nicht. Ob ein Terrorangriff ein

?katastrophisches Ausmaß? hat und damit einen besonders schweren Unglücksfall

im Sinne des Art. 35 Abs. 2 oder 3 S. 1 GG darstellt, kann nur anhand der

konkreten Umstände im jeweiligen Einzelfall bewertet werden.

 

Erforderlich ist immer ein Antrag der zivilen Behörden auf

Unterstützung.

 

 

 

Unterstützungsleistungen der Bundeswehr in diesem Rahmen

werden immer durch zivile Einsatzkräfte geleitet.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de