Innenminister Holger Hövelmann übergibt
Bewilligungsbescheid
09.06.2008, Magdeburg – 128
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 128/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 128/08
Magdeburg, den 9. Juni 2008
Innenminister Holger Hövelmann übergibt
Bewilligungsbescheid
Einheitsgemeinde Bördeland erhält mehr als
275.000 Euro Starthilfe
Innenminister Holger
Hövelmann (SPD) hat am heutigen Montag, 09. Juni 2008, am Verwaltungssitz in
Biere (Salzlandkreis), den Bewilligungsbescheid über eine investive Zuweisung
in Höhe von insgesamt
175.380,00
Euro
für den
freiwilligen Zusammenschluss zur Einheitsgemeinde Bördeland sowie eine einmalig
ergänzende Schlüsselzuweisung zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur der
Einheitsgemeinde über
100.000,00
Euro
übergeben.
¿In kürzester Zeit
haben die ehemaligen Gemeinden Biere, Eggersdorf, Eickendorf, Großmühlingen, Kleinmühlingen,
Welsleben und Zens alle Voraussetzungen für einen Zusammenschluss geschaffen.
So konnte mit Wirkung zum 29. Dezember 2007 die Einheitsgemeinde Bördeland
gebildet werden¿, so der Minister.
Hintergrund:
Die Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden werden im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen
auf Antrag gewährt. Voraussetzung der Zuweisung ist der bereits erfolgte oder unumkehrbar
geplante leitbildgerechte Zusammenschluss nach dem von der Landesregierung am
7. August 2007 beschlossenen Leitbild der Gemeindegebietsreform vor Beginn der
Zwangsphase.
Legen kreisangehörige Gemeinden im Rahmen der freiwilligen Phase bis zum 30.
Juni 2009 eine genehmigungsfähige Vereinbarung zur Bildung einer
Einheitsgemeinde (oder Verbandsgemeinde) vor, die bis spätestens zum 1. Januar
2010 in Kraft tritt, erhält diese Einheitsgemeinde (oder Verbandsgemeinde) eine
einmalige investive Zuweisung in Höhe von 100.000 Euro zum Ausgleich der mit
der Neugliederung verbundenen Aufwendungen.
Darüber hinaus können die an einem Zusammenschluss zu einer neuen Einheits-
oder Verbandsgemeinde oder mit einer bereits bestehenden Einheitsgemeinde
beteiligten kreisangehörigen Gemeinden ergänzende Schlüsselzuweisungen zur
Verbesserung der kommunalen Infrastruktur erhalten. Die Zuweisung beträgt 20
Euro je Einwohner, dabei werden maximal 5.000 Einwohner je Gemeinde
berücksichtigt. Als Einwohnerzahl gilt die vom Statistischen Landesamt
ermittelte Bevölkerung zum Stichtag 31.12.2005.
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