Nach Tröglitz: Handlungsempfehlungen zu Versammlungen
Innenminister legt Erlass zum Schutz ehrenamtlich Tätiger vor
12.03.2015, Magdeburg – 9
- Ministerium für Inneres und Sport
Nach den Ereignissen in Tröglitz und dem damit
verbundenen Rücktritt des Ortsbürgermeisters Markus Nierth hat Innenminister
Holger Stahlknecht heute den angekündigten Erlass vorgelegt. Dieser enthält für
Versammlungsbehörden Handlungsempfehlungen, um in Situationen konkurrierender
schutzwürdiger Interessen Hilfestellung für den Entscheidungsprozess zu geben.
Ziel des Erlasses ist es, beispielsweise wiederholt gezielte
Einwirkungen auf die Willensentschließungsfreiheit betroffener Personen und die
wiederkehrende physische Präsenz der Versammlungsteilnehmer unmittelbar vor
einem Wohnhaus zur Willensbeugung der Adressaten möglichst rechtssicher auszuschließen.
Erreicht werden soll dies insbesondere durch entsprechende Auflagen oder
Beschränkungen, wie beispielsweise durch Abstandsgebote um
Privatwohnungen.
?Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist unbestritten
ein hohes Rechtsgut. Kollidiert dieses jedoch mit ebenso verfassungsrechtlich
geschützten Rechten Dritter, bedarf es einer intensiven und sorgfältigen
Rechtsgüterabwägung. Wird im Ergebnis dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Vorrang
eingeräumt, muss durch die jeweilige Versammlungsbehörde ein entsprechender
Ausgleich hergestellt werden. Der Erlass soll für zukünftige rechtssichere Entscheidungen
eine Handlungshilfe sein?, so Innenminister Holger Stahlknecht.
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