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Nach Tröglitz: Handlungsempfehlungen zu Versammlungen
Innenminister legt Erlass zum Schutz ehrenamtlich Tätiger vor

12.03.2015, Magdeburg – 9

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Nach den Ereignissen in Tröglitz und dem damit

verbundenen Rücktritt des Ortsbürgermeisters Markus Nierth hat Innenminister

Holger Stahlknecht heute den angekündigten Erlass vorgelegt. Dieser enthält für

Versammlungsbehörden Handlungsempfehlungen, um in Situationen konkurrierender

schutzwürdiger Interessen Hilfestellung für den Entscheidungsprozess zu geben.

 

 

 

Ziel des Erlasses ist es, beispielsweise wiederholt gezielte

Einwirkungen auf die Willensentschließungsfreiheit betroffener Personen und die

wiederkehrende physische Präsenz der Versammlungsteilnehmer unmittelbar vor

einem Wohnhaus zur Willensbeugung der Adressaten möglichst rechtssicher auszuschließen.

Erreicht werden soll dies insbesondere durch entsprechende Auflagen oder

Beschränkungen, wie beispielsweise durch Abstandsgebote um

Privatwohnungen. 

 

 

 

?Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist unbestritten

ein hohes Rechtsgut. Kollidiert dieses jedoch mit ebenso verfassungsrechtlich

geschützten Rechten Dritter, bedarf es einer intensiven und sorgfältigen

Rechtsgüterabwägung. Wird im Ergebnis dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Vorrang

eingeräumt, muss durch die jeweilige Versammlungsbehörde ein entsprechender

Ausgleich hergestellt werden. Der Erlass soll für zukünftige rechtssichere Entscheidungen

eine Handlungshilfe sein?, so Innenminister Holger Stahlknecht.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de