Innenminister Köckert, Rasch und Jeziorsky unterzeichnen Sicherheitsabkommen
03.09.2002, Magdeburg – 162
- Ministerium für Inneres und Sport
Behörde/Einrichtung - Pressemitteilung Nr.: 162/02
Magdeburg, den 3. September 2002
Innenminister Köckert, Rasch und Jeziorsky unterzeichnen Sicherheitsabkommen
Zusammenarbeit künftig auf noch bessere Grundlage stellen
Die Polizeien der drei mitteldeutschen Länder wollen ab sofort bei der
Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität noch intensiver
zusammenarbeiten. Die Innenminister Köckert, Rasch und Jeziorsky haben
deshalb heute die "Vereinbarung zwischen dem sächsischen Staatsministerium
des Innern, dem Ministerium des Innern Sachsen- Anhalts und dem Innenministerium
des Freistaates Thüringen über die Zusammenarbeit ihrer Polizeien"
unterzeichnet.
"Eine wirksame Kooperation zwischen den Landespolizeien ist ein wichtiger Beitrag,
um unseren Bürgern Unsicherheit und ängste zu nehmen. Denn Kriminalität
richtet sich nicht nach innerstaatlichen Zuständigkeiten aus." erklärte
Thüringens Innenminister Christian Köckert. Sachsens Innenminister
Horst Rasch hob hervor: "Ein dauerhaftes Sicherheitsabkommen trägt nicht
nur dazu bei, Sicherheit und Ordnung umfassender zu gewährleisten oder
Kriminalität wirksamer zu bekämpfen. Entscheidend sei, das Sicherheitsgefühl
der Bürgerinnen und Bürger in unseren Ländern zu verbessern."
Auch für den Innenminister Sachsen-Anhalts, Klaus-Jürgen Jeziorsky,
ist Sicherheitskooperation zwischen den Polizeien unerläßlich. "Angesichts
der überregionalen Einflüsse, der Verflechtungen und der Mobilität
von Kriminalitätsformen und Tätern ist ein länderübergreifend
abgestimmtes und gemeinsames polizeiliches Vorgehen erforderlich", sagte Jeziorsky.
Gemeinsam wollen die Beamten der Polizeien die grenzüberschreitende Kriminalität
eindämmen. Hier geht es insbesondere um die Bekämpfung schwerer Straftaten
bis hin zur Organisierten Kriminalität. Das Abkommen regelt auch die Fahndung
nach länderübergreifend agierenden Straftätern. Gleichfalls wird
der Informationsaustausch verbessert, beispielsweise in den Bereichen der Eigentums-
und Schleuserkriminalität sowie des Rauschgifthandels. Durch eine verstärkte
Präsenz der Polizei soll darüber hinaus die objektive Sicherheit und
das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden.
"Die Zusammenarbeit der Polizeibeamten drückt sich konkret in der Erstellung
und Bewertung gemeinsamer Lagebilder, in deren Abstimmung von Fahndungskonzepten,
bis hin zur Koordination und Durchführung gemeinsamer Einsätze aus",
erläuterten die Innenminister.
Für die reibungslose Zusammenarbeit auf allen Ebenen sorgt eine interministerielle
Koordinierungsgruppe. Die Aufgaben dieser Gruppe sind insbesondere die Abstimmung
von Grundsatzfragen, die Analyse der länderübergreifenden Sicherheitslage
sowie die Erarbeitung gemeinsamer Konzeptionen.
Thüringen hat bereits mit Hessen im Jahr 2000 und dem Bundesinnenministerium
im vergangenen Jahr ein Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Sachsen-Anhalt unterschrieb
ebenfalls im vergangenen Jahr eine Sicherheitskooperation mit dem Bundesinnenministerium.
Sachsen vereinbarte im März 1999 eine Sicherheitskooperation mit dem Bundesinnenministerium,
dem sich dann im Jahre 2000 auch das Bundesministerium der Finanzen für
den Bereich des Zolls anschloss.
Vor der heutigen Unterzeichnung trafen sich die Innenminister zu einer Info-Tour.
In Zettweil (Sachsen-Anhalt) besuchten sie eine gemeinsame übung der Sondereinsatzkommandos
der drei Länder, nahmen an einer grenzübergreifenden Verkehrskontrolle
an der A4 in Sachsen teil und besichtigten anschließend eine sächsische
Polizeidienststelle, in der das jüngst bei der sächsischen Polizei
eingeführte System der Integrierten Vorgangsbearbeitung - kurz IVO genannt
- vorgestellt wurde. Die vorgeführten gemeinsamen Aktionen der Polizeien
zeigten deutlich, dass Schwerstkriminalität, und darin waren sich die Innenminister
einig, nur erfolgreich durch gemeinsames Handeln begegnet werden kann.
Daher bezeichnete es Thüringens Innenminister als erfreulich, dass im
Polizeigesetz Sachsens die rechtlichen Möglichkeiten für "verdachts-
und ereignisunabhängigen Kontrollen" und im Polizeigesetz Sachsen-Anhalts
die Möglichkeiten für "lagebildabhängige Kontrollen geschaffen
wurden. Denn nachdem die Grenzkontrollen in der EU abgebaut wurden, musste den
neuen Bedingungen, insbesondere bei spezifischen Kriminalitätserscheinungen,
Rechnung getragen werden, sagte Köckert heute. Aus diesem Grund hat Thüringen
schon Anfang 1998 in seinem Polizeiaufgabengesetz die Regelung der "verdachts-
und ereignisunabhängigen Kontrollen" eingeführt, die nach bisherigen
Erfahrungen mit großem Erfolg durchgeführt werden.
Der sächsische Innenminister Horst Rasch betonte: "Für unsere Polizeien
ist es von entscheidender Bedeutung, hinsichtlich Ausbildung und Ausrüstung
immer auf der Höhe der Zeit zu sein. Gerade in Zeiten knapper Kassen ist
es dabei unumgänglich, alle Reserven intelligent zu nutzen. Mit IVO steht
ein landeseinheitliches integriertes Vorgangsbearbeitungssystem für die
Polizei zur Verfügung, das ein durchgängiges Arbeiten und das Zusammenwirken
aller Dienststellen in Sachsen ermöglicht und darüber hinaus die bisher
bestehenden Informationssysteme des Bundes und des Freistaates Sachsen integriert."
IVO trage damit zur Verbesserung der Qualität bei der Verbrechensbekämpfung
bei und ermögliche höhere und schnellere Aufklärungschancen durch
verbesserte Recherche- und Auswertungsbedingungen, unterstrich der Innenminister
Sachsens.
Mit dem heute unterzeichneten Sicherheitsabkommen werde nicht nur die bereits
gut funktionierende Kooperation der Polizeidienststellen entlang der Ländergrenzen
gefestigt, sondern die Zusammenarbeit der Länderpolizeien in allen Teilgebieten
auf eine noch bessere Grundlage gestellt, sagten die Innenminister abschließend.
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