Innenminister nimmt Antrag auf Volksbegehren
entgegen
18.03.2010, Magdeburg – 32
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 032/10
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 032/10
Magdeburg, den 18. März 2010
Innenminister nimmt Antrag auf Volksbegehren
entgegen
Innenminister Holger Hövelmann hat heute den Antrag
der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 auf Durchführung eines Volksbegehrens
über ihren Entwurf für ein ¿Gemeindestärkungsgesetz¿ sowie die dazugehörigen
Unterstützerunterschriften entgegen genommen. "Wir werden die Unterlagen
zügig und sorgfältig prüfen¿, erklärte der Innenminister. "Die Initiatoren
können sich auf eine faire und korrekte Durchführung verlassen.¿
Die
Landesregierung prüft jetzt, ob die in den Paragraphen 10 und 11 des
Volksabstimmungsgesetzes genannten Voraussetzungen erfüllt sind, und muss
innerhalb eines Monats über den Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens
entscheiden, voraussichtlich in der Kabinettssitzung am 13. April 2010. Die
Landesregierung bestimmt im Falle der Durchführung im Benehmen mit den
Vertrauenspersonen des Volksbegehrens auch den Beginn der sechsmonatigen
Eintragungsfrist. Ein Volksbegehren muss von rund 220.000 volljährigen
Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden, um Erfolg zu haben.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail:
Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de