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Innenminister nimmt Antrag auf Volksbegehren
entgegen

18.03.2010, Magdeburg – 32

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 032/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 032/10

 

 

 

Magdeburg, den 18. März 2010

 

 

 

 

 

Innenminister nimmt Antrag auf Volksbegehren

entgegen

 

 

 

Innenminister Holger Hövelmann hat heute den Antrag

der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 auf Durchführung eines Volksbegehrens

über ihren Entwurf für ein ¿Gemeindestärkungsgesetz¿ sowie die dazugehörigen

Unterstützerunterschriften entgegen genommen. "Wir werden die Unterlagen

zügig und sorgfältig prüfen¿, erklärte der Innenminister. "Die Initiatoren

können sich auf eine faire und korrekte Durchführung verlassen.¿

 

 

 

Die

Landesregierung prüft jetzt, ob die in den Paragraphen 10 und 11 des

Volksabstimmungsgesetzes genannten Voraussetzungen erfüllt sind, und muss

innerhalb eines Monats über den Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens

entscheiden, voraussichtlich in der Kabinettssitzung am 13. April 2010. Die

Landesregierung bestimmt im Falle der Durchführung im Benehmen mit den

Vertrauenspersonen des Volksbegehrens auch den Beginn der sechsmonatigen

Eintragungsfrist. Ein Volksbegehren muss von rund 220.000 volljährigen

Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden, um Erfolg zu haben.

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de