Rundfunkbeiträge und -gebühren
Landtag beschließt Entbindung der Kommunen von der Zuständigkeit für die Vollstreckung
13.05.2025, Magdeburg – 062/2025
- Ministerium für Inneres und Sport
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA) verabschiedet. Mit der Novelle ist die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge und Rundfunkgebühren auf den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) übertragen worden. Dadurch werden die Vollstreckungsprozesse zentral gebündelt.
Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Übertragung der Vollstreckung von Rundfunkgebühren auf den Mitteldeutschen Rundfunk werden die Kommunen spürbar entlastet. Bisher waren Städte und Gemeinden in erheblichem Maße auch personell durch die Bearbeitung von Vollstreckungsmaßnahmen befasst. Durch die neue Regelung werden diese Ressourcen frei und können künftig gezielter für kommunale Kernaufgaben genutzt werden.“
Hintergrund:
Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge hat sich bei einem Teil der Kommunen als personalwirtschaftliche und finanzielle Belastung erwiesen. Der MDR soll in den Katalog der zur Vollstreckung befugten Behörden aufgenommen werden; die bislang für die Vollstreckung zuständigen Kommunen werden von dieser Aufgabe entbunden. Damit soll der MDR die Möglichkeit erhalten, zukünftig rückständige Rundfunkbeiträge und -gebühren selbst zwangsweise durchzusetzen. Dies kann mit eigenen besonders bestellten Bediensteten erfolgen oder der MDR kann sich nach Maßgabe des VwVG LSA der Gerichtsvollzieher bedienen.
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