Innenminister Hövelmann zum neuen Landesbeamtenrecht:
12.11.2009, Magdeburg – 223
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 223/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 223/09
Magdeburg, den 12. November 2009
Sperrfrist 17.30 Uhr
Es gilt das gesprochene
Wort!
Innenminister Hövelmann zum neuen Landesbeamtenrecht:
Gesetz trägt dem Anliegen nach größerer Durchlässigkeit im
Laufbahnrecht und dem Leistungsgedanken Rechnung
Bei der heutigen Beschlussfassung
des Landtages zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts
erklärt Innenminister Holger Hövelmann:
¿Der heutigen Beschlussfassung
des Landtages gingen intensive und sorgfältige Auseinandersetzungen der
Ausschüsse zum Gesetzesentwurf seit seiner Einbringung vor nunmehr knapp 10 Monaten
voraus. Ich möchte im Wesentlichen auf das eingehen, was mir aufgrund der Diskussionen
in den Ausschüssen aufgefallen ist bzw. auf das, was an Veränderungen vorgenommen
wurde.
Ich glaube, es ist klar
geworden, dass der Bund in seinem Beamtenstatusgesetz schon sehr viele
Gegenstände geregelt hat und dass auch nach der Föderalismusreform für die
Länder im reinen Statusrechtsbereich in weiten Teilen nur ¿Technisches¿ zur
Regelung übrig bleibt. Die Gestaltungsspielräume der Länder beschränken sich
häufig auf Fristen und Zuständigkeitsregelungen, auf sehr juristisch geprägte
und verfahrensorientierte Themen wie ¿Datenschutz¿ oder auf Gebiete, die kaum
einer politischen Gestaltung zugänglich sind, weil sie schon durch langjährige
Übung, bisherige Regelungen oder durch EG-Recht geprägt sind - wie z. B. Themen
Arbeitszeit, Teilzeit, Urlaubsrecht etc.
Natürlich hat es mich gefreut,
dass im Rahmen der Anhörung Sachverständige wie Prof. Dr. Wolff von der Europauniversität
Viadrina auch die technischen Teile des Gesetzes als weitgehend gelungen
dargestellt haben und ich mit meinem Entwurf Ihnen, dem Souverän, durchaus
nicht zu wenig an Details zur Regelung an die Hand gegeben habe - Ihre Neigung,
dem Rechtsanwender nicht zu viel unkontrollierten Spielraum zu geben, habe ich
ja auch in den Ausschussberatungen empfunden.
Interessant fand ich in diesem Zusammenhang den Verlauf
Ihrer Diskussion um das Nebentätigkeitsrecht und das nunmehr gefundene
Ergebnis. Es zeigte mir, wie sorgfältig auch innerhalb der einzelnen
Teilgebiete abgewogen wurde.
¿Die Musik¿ in diesem Vorhaben
spielt eindeutig im Bereich des Laufbahnrechts - die Redner der ersten Lesung
hatten dies ja schon richtig erkannt. Sie, meine Damen und Herren, beschließen
heute insoweit nicht unwesentliche Neuerungen. Nach Niedersachsen und
Schleswig-Holstein wäre Sachsen-Anhalt das dritte Bundesland, das sich auf nur
zwei Laufbahngruppen festlegt. Möglicherweise beschließen nahezu zeitgleich
noch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine ebenso neue
Laufbahngruppenstruktur. Die übrigen Länder befinden sich überwiegend noch in
der Phase der Überlegungen oder anderen Verfahrensphasen.
Wir in Sachsen-Anhalt können
folglich gegenwärtig nicht von weitreichenden Erfahrungen anderer Länder zehren
und müssen versuchen, die praktische Umsetzung des neuen Laufbahnrechts mit
Bedacht anzugehen. Die nunmehr durch die Landesregierung zu beschließende neue
Laufbahnverordnung, deren Entwurf im Innenausschuss bereits auf großes
Interesse gestoßen ist, wird dies berücksichtigen und versuchen, sowohl dem
Anliegen nach größerer Durchlässigkeit und auch dem Leistungsgedanken Rechnung
zu tragen. In diesem Zusammenhang will ich die geänderte Fassung des § 22
(sog. Schwellenregelung) nicht unerwähnt lassen und zumindest bemerken, dass
diese den Personalchefs der Behörden im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren
einiges abverlangen wird. Ich nehme als Beamtenminister Ihr diesbezügliches ¿Angebot¿
an.
Ich glaube feststellen zu
dürfen, dass Sie nach anfänglicher Skepsis mit Umfang und Qualität der laufbahnrechtlichen
Regelungen im Gesetzentwurf durchaus zufrieden waren. Gegenstände, die bisher
aufgrund einer recht offenen Verordnungsermächtigung in der Laufbahnverordnung
geregelt waren, werden nun auf Gesetzesebene geregelt. Gerade im Bereich des
Laufbahnrechts sind die Verordnungsermächtigungen stark ausdifferenziert.
Ich freue mich, dass Sie
erkannt haben, dass wir im Detail einige Klarstellungen und auch Neuerungen vorgenommen
haben, dass aber die neue Freiheit der Länder im Laufbahnrecht zumindest in
Sachsen-Anhalt nicht zu gewagt-experimentellen Ergebnissen geführt hat. Wie
sich diese neue Freiheit länderübergreifend im Laufbahnrecht - und auch im
Besoldungsrecht - praktisch auswirkt, wird man frühestens in zwei Jahren feststellen.
Fragen, die auf der Hand
liegen:
¿
Wird
man wenigstens bei gleicher Vorbildung noch eine vergleichbare Alimentation gewähren?
¿
Stellen
die Neuerungen ein Mobilitätshemmnis dar?
¿
Ist
ein Inspektor in Bayern noch mit einem solchen in Sachsen-Anhalt vergleichbar?
Wir werden die Entwicklung
beobachten und gegebenenfalls versuchen, nachzujustieren, wenn nötig mit Ihrer
Hilfe.
Trotz erkennbaren Bemühens aller Parteien in diesem
Landtag um Lösungen, die den einzelnen Beamten gerecht werden und ihnen im
Gesamtgefüge des Dienstrechts im Bundesgebiet berufliche Entwicklungschancen zu
geben, habe ich doch insgesamt einen nicht unkritischen Umfang mit dem Berufsbeamtentum
auch in diesem Verfahren wahrgenommen ¿ u. a. der zur Abstimmung stehende
Entschließungsantrag macht dies deutlich. Ich selbst will nicht verhehlen, dass
ich einen möglichst hohen Verbeamtungsstand nicht als mein vordringliches Ziel
ansehe. Diesbezügliche Überlegungen sind immer ein Abwägungsprozess zwischen
den Parametern Politik " Verfassungsrecht " Haushalt " Wettbewerb. Es gibt Bereiche,
in denen Verbeamtungen auch aus meiner Sicht definitiv nicht erforderlich sind
und in denen wir folglich erst gar keine rechtlichen Voraussetzungen zur Verbeamtung
benötigen. Aus diesem Grund habe ich auf eine Einteilung der gesamten
Verwaltung in sechs oder zehn Laufbahnen verzichtet, wie dies beim Bund und
einigen Ländern bereits vorgenommen wurde oder wohl angedacht ist. Ich glaube,
Sie haben erkannt, dass eine wohlmeinende zentrale Steuerung der Verbeamtung
kaum möglich ist, wenn man die gesamte Verwaltung theoretisch mit
Verbeamtungsmöglichkeiten überzieht. Im Sinne einer differenzierten Betrachtung
der Notwendigkeit von Verbeamtungen ist es meines Erachtens richtiger, wenn man
mit vielen ¿kleinen¿ Laufbahnen nur die Verwaltungen abdeckt, die im Sinne des
Artikels 33 Absatz 5 GG hoheitlich handeln. Nur so hat man eine zentrale
Steuerungsfunktion. Ich bin sicher, dass die Landesregierung diese Funktion
verantwortungsvoll wahrnehmen wird.
Lassen Sie mich zum Abschluss
noch eine Veränderung des Gesetzentwurfs erwähnen, die ich im Sinne einer guten
Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften für wichtig halte: Es
ist die Konkretisierung der Regelungen zum Beteiligungsverfahren der
Spitzenverbände der Gewerkschaften, die, ohne die Rechtstellung des Souveräns
zu beeinträchtigen, doch dazu führen kann, dass man noch bessere, weil
konsensorientierte Lösungen zu bestimmten Problemstellungen findet. Meinen
ausdrücklichen Dank für diese Ergänzung.
Mit der heutigen Beratung endet
die erste große Etappe der - lassen Sie es mich trotz mancher kritischer
Stimmen so sagen - ¿Reformtour¿ zur Umsetzung der Föderalismusreform im öffentlichen
Dienstrecht in Sachsen-Anhalt. Zugegeben, von einer Reform im voll umfänglichen
Sinn kann mit dem heutigen Teilschritt noch nicht die Rede sein, wohl aber von
einer Teil-Reform durch Neuordnung des Laufbahnrechts. Der Tatsache, dass es
auf dem Weg der Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts in
Sachsen-Anhalt noch weitere Etappen geben wird und geben muss, sind wir uns
alle bewusst.
Hierbei denke ich
beispielsweise an die erforderliche und beabsichtigte - umfassende - Novelle
des Landesbesoldungsrechts und des Landesversorgungsrechts, aber selbstverständlich
auch an eine zeitgerechte, kritische Überprüfung dessen, was Sie heute hier beschließen
wollen.
Noch ein Letztes: Ich sprach
bei meiner Einbringungsrede über die Berücksichtigung der eingetragenen Lebenspartnerschaften
in allen Gebieten des öffentlichen Dienstrechts. Mittlerweile hat die
Europäische Kommission den ersten Schritt zu einem Vertragsverletzungsverfahren
wegen möglicher Nichtberücksichtigung der Lebenspartnerschaften auch im
Besoldungsrecht eingeleitet. Ich bin sicher, dass uns dieses Verfahren
motivieren wird, nicht nur bald ein neues Besoldungsgesetz zu schaffen, sondern
auch eines ohne jede Lücke.¿
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