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Innenminister Hövelmann zum neuen Landesbeamtenrecht:

12.11.2009, Magdeburg – 223

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 223/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 223/09

 

 

 

Magdeburg, den 12. November 2009

 

 

 

Sperrfrist 17.30 Uhr

 

Es gilt das gesprochene

Wort!

 

 

 

Innenminister Hövelmann zum neuen Landesbeamtenrecht:

 

Gesetz trägt dem Anliegen nach größerer Durchlässigkeit im

Laufbahnrecht und dem Leistungsgedanken Rechnung

 

Bei der heutigen Beschlussfassung

des Landtages zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts

erklärt Innenminister Holger Hövelmann: 

 

 

¿Der heutigen Beschlussfassung

des Landtages gingen intensive und sorgfältige Auseinandersetzungen der

Ausschüsse zum Gesetzesentwurf seit seiner Einbringung vor nunmehr knapp 10 Monaten

voraus. Ich möchte im Wesentlichen auf das eingehen, was mir aufgrund der Diskussionen

in den Ausschüssen aufgefallen ist bzw. auf das, was an Veränderungen vorgenommen

wurde.

 

Ich glaube, es ist klar

geworden, dass der Bund in seinem Beamtenstatusgesetz schon sehr viele

Gegenstände geregelt hat und dass auch nach der Föderalismusreform für die

Länder im reinen Statusrechtsbereich in weiten Teilen nur ¿Technisches¿ zur

Regelung übrig bleibt. Die Gestaltungsspielräume der Länder beschränken sich

häufig auf Fristen und Zuständigkeitsregelungen, auf sehr juristisch geprägte

und verfahrensorientierte Themen wie ¿Datenschutz¿ oder auf Gebiete, die kaum

einer politischen Gestaltung zugänglich sind, weil sie schon durch langjährige

Übung, bisherige Regelungen oder durch EG-Recht geprägt sind - wie z. B. Themen

Arbeitszeit, Teilzeit, Urlaubsrecht etc.

 

Natürlich hat es mich gefreut,

dass im Rahmen der Anhörung Sachverständige wie Prof. Dr. Wolff von der Europauniversität

Viadrina auch die technischen Teile des Gesetzes als weitgehend gelungen

dargestellt haben und ich mit meinem Entwurf Ihnen, dem Souverän, durchaus

nicht zu wenig an Details zur Regelung an die Hand gegeben habe - Ihre Neigung,

dem Rechtsanwender nicht zu viel unkontrollierten Spielraum zu geben, habe ich

ja auch in den Ausschussberatungen empfunden.

 

Interessant fand ich in diesem Zusammenhang den Verlauf

Ihrer Diskussion um das Nebentätigkeitsrecht und das nunmehr gefundene

Ergebnis. Es zeigte mir, wie sorgfältig auch innerhalb der einzelnen

Teilgebiete abgewogen wurde.

 

¿Die Musik¿ in diesem Vorhaben

spielt eindeutig im Bereich des Laufbahnrechts - die Redner der ersten Lesung

hatten dies ja schon richtig erkannt. Sie, meine Damen und Herren, beschließen

heute insoweit nicht unwesentliche Neuerungen. Nach Niedersachsen und

Schleswig-Holstein wäre Sachsen-Anhalt das dritte Bundesland, das sich auf nur

zwei Laufbahngruppen festlegt. Möglicherweise beschließen nahezu zeitgleich

noch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine ebenso neue

Laufbahngruppenstruktur. Die übrigen Länder befinden sich überwiegend noch in

der Phase der Überlegungen oder anderen Verfahrensphasen.

 

Wir in Sachsen-Anhalt können

folglich gegenwärtig nicht von weitreichenden Erfahrungen anderer Länder zehren

und müssen versuchen, die praktische Umsetzung des neuen Laufbahnrechts mit

Bedacht anzugehen. Die nunmehr durch die Landesregierung zu beschließende neue

Laufbahnverordnung, deren Entwurf im Innenausschuss bereits auf großes

Interesse gestoßen ist, wird dies berücksichtigen und versuchen, sowohl dem

Anliegen nach größerer Durchlässigkeit und auch dem Leistungsgedanken Rechnung

zu tragen. In diesem Zusammenhang will ich die geänderte Fassung des § 22

(sog. Schwellenregelung) nicht unerwähnt lassen und zumindest bemerken, dass

diese den Personalchefs der Behörden im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren

einiges abverlangen wird. Ich nehme als Beamtenminister Ihr diesbezügliches ¿Angebot¿

an.

 

Ich glaube feststellen zu

dürfen, dass Sie nach anfänglicher Skepsis mit Umfang und Qualität der laufbahnrechtlichen

Regelungen im Gesetzentwurf durchaus zufrieden waren. Gegenstände, die bisher

aufgrund einer recht offenen Verordnungsermächtigung in der Laufbahnverordnung

geregelt waren, werden nun auf Gesetzesebene geregelt. Gerade im Bereich des

Laufbahnrechts sind die Verordnungsermächtigungen stark ausdifferenziert.

 

Ich freue mich, dass Sie

erkannt haben, dass wir im Detail einige Klarstellungen und auch Neuerungen vorgenommen

haben, dass aber die neue Freiheit der Länder im Laufbahnrecht zumindest in

Sachsen-Anhalt nicht zu gewagt-experimentellen Ergebnissen geführt hat. Wie

sich diese neue Freiheit länderübergreifend im Laufbahnrecht - und auch im

Besoldungsrecht - praktisch auswirkt, wird man frühestens in zwei Jahren feststellen.

 

 

Fragen, die auf der Hand

liegen:

 

¿

Wird

man wenigstens bei gleicher Vorbildung noch eine vergleichbare Alimentation gewähren?

 

 

¿

Stellen

die Neuerungen ein Mobilitätshemmnis dar?

 

¿

Ist

ein Inspektor in Bayern noch mit einem solchen in Sachsen-Anhalt vergleichbar?

 

Wir werden die Entwicklung

beobachten und gegebenenfalls versuchen, nachzujustieren, wenn nötig mit Ihrer

Hilfe.

 

Trotz erkennbaren Bemühens aller Parteien in diesem

Landtag um Lösungen, die den einzelnen Beamten gerecht werden und ihnen im

Gesamtgefüge des Dienstrechts im Bundesgebiet berufliche Entwicklungschancen zu

geben, habe ich doch insgesamt einen nicht unkritischen Umfang mit dem Berufsbeamtentum

auch in diesem Verfahren wahrgenommen ¿ u. a. der zur Abstimmung stehende

Entschließungsantrag macht dies deutlich. Ich selbst will nicht verhehlen, dass

ich einen möglichst hohen Verbeamtungsstand nicht als mein vordringliches Ziel

ansehe. Diesbezügliche Überlegungen sind immer ein Abwägungsprozess zwischen

den Parametern Politik " Verfassungsrecht " Haushalt " Wettbewerb. Es gibt Bereiche,

in denen Verbeamtungen auch aus meiner Sicht definitiv nicht erforderlich sind

und in denen wir folglich erst gar keine rechtlichen Voraussetzungen zur Verbeamtung

benötigen. Aus diesem Grund habe ich auf eine Einteilung der gesamten

Verwaltung in sechs oder zehn Laufbahnen verzichtet, wie dies beim Bund und

einigen Ländern bereits vorgenommen wurde oder wohl angedacht ist. Ich glaube,

Sie haben erkannt, dass eine wohlmeinende zentrale Steuerung der Verbeamtung

kaum möglich ist, wenn man die gesamte Verwaltung theoretisch mit

Verbeamtungsmöglichkeiten überzieht. Im Sinne einer differenzierten Betrachtung

der Notwendigkeit von Verbeamtungen ist es meines Erachtens richtiger, wenn man

mit vielen ¿kleinen¿ Laufbahnen nur die Verwaltungen abdeckt, die im Sinne des

Artikels 33 Absatz 5 GG hoheitlich handeln. Nur so hat man eine zentrale

Steuerungsfunktion. Ich bin sicher, dass die Landesregierung diese Funktion

verantwortungsvoll wahrnehmen wird.

 

Lassen Sie mich zum Abschluss

noch eine Veränderung des Gesetzentwurfs erwähnen, die ich im Sinne einer guten

Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften für wichtig halte: Es

ist die Konkretisierung der Regelungen zum Beteiligungsverfahren der

Spitzenverbände der Gewerkschaften, die, ohne die Rechtstellung des Souveräns

zu beeinträchtigen, doch dazu führen kann, dass man noch bessere, weil

konsensorientierte Lösungen zu bestimmten Problemstellungen findet. Meinen

ausdrücklichen Dank für diese Ergänzung.

 

Mit der heutigen Beratung endet

die erste große Etappe der - lassen Sie es mich trotz mancher kritischer

Stimmen so sagen - ¿Reformtour¿ zur Umsetzung der Föderalismusreform im öffentlichen

Dienstrecht in Sachsen-Anhalt. Zugegeben, von einer Reform im voll umfänglichen

Sinn kann mit dem heutigen Teilschritt noch nicht die Rede sein, wohl aber von

einer Teil-Reform durch Neuordnung des Laufbahnrechts. Der Tatsache, dass es

auf dem Weg der Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts in

Sachsen-Anhalt noch weitere Etappen geben wird und geben muss, sind wir uns

alle bewusst.

 

Hierbei denke ich

beispielsweise an die erforderliche und beabsichtigte - umfassende - Novelle

des Landesbesoldungsrechts und des Landesversorgungsrechts, aber selbstverständlich

auch an eine zeitgerechte, kritische Überprüfung dessen, was Sie heute hier beschließen

wollen.

 

Noch ein Letztes: Ich sprach

bei meiner Einbringungsrede über die Berücksichtigung der eingetragenen Lebenspartnerschaften

in allen Gebieten des öffentlichen Dienstrechts. Mittlerweile hat die

Europäische Kommission den ersten Schritt zu einem Vertragsverletzungsverfahren

wegen möglicher Nichtberücksichtigung der Lebenspartnerschaften auch im

Besoldungsrecht eingeleitet. Ich bin sicher, dass uns dieses Verfahren

motivieren wird, nicht nur bald ein neues Besoldungsgesetz zu schaffen, sondern

auch eines ohne jede Lücke.¿

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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