Sachsen-Anhalt
Reichsbürger: Verwahrung von Reisepass und Ausweis künftig gebührenpflichtig
04.06.2018, Magdeburg – 45
- Ministerium für Inneres und Sport
Zwischen Januar 2016 und
Ende Oktober 2017 haben 35 Reichsbürger trotz bestehender Ausweispflicht
ihre Personaldokumente an die kommunalen Meldebehörden zurückgegeben. Während
für die Verwahrung der Ausweise bislang keine Gebühr fällig wurde, schließt
sich Sachsen-Anhalt nun dem Beispiel von Schleswig-Holstein an: Dort müssen
Personen, die ihren noch gültigen Pass oder Personalausweis abgeben, für die
Verwahrung eine Gebühr in Höhe von fünf Euro pro Tag entrichten. Das Land
Sachsen-Anhalt wird deshalb die Allgemeine Gebührenordnung des Landes
Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) ändern und dort einen Gebührentatbestand und -satz
schaffen. Die Höhe der künftigen Gebühr, die ab Herbst gelten soll, wird
derzeit geprüft.
So genannte Reichsbürger
lehnen das deutsche Rechtssystem ab und verleihen ihrer Ablehnung u. a.
damit Ausdruck, dass sie ihre Personaldokumente abgeben.
Innenminister Stahlknecht:
?Ziel der Gebühr ist es, die den Kommunen für die Verwahrung entstehenden
Kosten zu decken und gleichzeitig die Bereitwilligkeit zur Abgabe der Ausweise
zu senken. Reichsbürger sind keine harmlosen Spinner und tun zudem alles, um
möglichst viel Aufwand in den Verwaltungen zu provozieren. Wir müssen sämtliche
Möglichkeiten nutzen, um ihrem verfassungsfeindlichen Agieren aktiv
entgegenzutreten.?
Die Reichsbürgerszene umfasst
nach aktuellem Stand etwa 500 Personen in Sachsen-Anhalt. Mit einem
Anstieg ist zu rechnen, da Erkenntnisse von Seiten des Verfassungsschutzes
weiter ausgewertet werden.
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