Menu
menu

Sachsen-Anhalt
Reichsbürger: Verwahrung von Reisepass und Ausweis künftig gebührenpflichtig

04.06.2018, Magdeburg – 45

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Zwischen Januar 2016 und

Ende Oktober 2017 haben 35 Reichsbürger trotz bestehender Ausweispflicht

ihre Personaldokumente an die kommunalen Meldebehörden zurückgegeben. Während

für die Verwahrung der Ausweise bislang keine Gebühr fällig wurde, schließt

sich Sachsen-Anhalt nun dem Beispiel von Schleswig-Holstein an: Dort müssen

Personen, die ihren noch gültigen Pass oder Personalausweis abgeben, für die

Verwahrung eine Gebühr in Höhe von fünf Euro pro Tag entrichten. Das Land

Sachsen-Anhalt wird deshalb die Allgemeine Gebührenordnung des Landes

Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) ändern und dort einen Gebührentatbestand und -satz

schaffen. Die Höhe der künftigen Gebühr, die ab Herbst gelten soll, wird

derzeit geprüft.

 

 

 

So genannte Reichsbürger

lehnen das deutsche Rechtssystem ab und verleihen ihrer Ablehnung u. a.

damit Ausdruck, dass sie ihre Personaldokumente abgeben.

 

 

 

Innenminister Stahlknecht:

?Ziel der Gebühr ist es, die den Kommunen für die Verwahrung entstehenden

Kosten zu decken und gleichzeitig die Bereitwilligkeit zur Abgabe der Ausweise

zu senken. Reichsbürger sind keine harmlosen Spinner und tun zudem alles, um

möglichst viel Aufwand in den Verwaltungen zu provozieren. Wir müssen sämtliche

Möglichkeiten nutzen, um ihrem verfassungsfeindlichen Agieren aktiv

entgegenzutreten.?

 

 

 

Die Reichsbürgerszene umfasst

nach aktuellem Stand etwa 500 Personen in Sachsen-Anhalt. Mit einem

Anstieg ist zu rechnen, da Erkenntnisse von Seiten des Verfassungsschutzes

weiter ausgewertet werden.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de