Zusammenarbeit von Polizei und
Staatsanwaltschaft
08.01.2009, Magdeburg – 3
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 003/09
Magdeburg, den 8. Januar 2009
Zusammenarbeit von Polizei und
Staatsanwaltschaft
Staatssekretär Erben: Wir sitzen
nichts aus, sonder bearbeiten systematisch alle Kritikpunkte
Zu den Vorwürfen
der Linken-Abgeordneten Gudrun Tiedge im Zusammenhang mit Kritik der
Generalstaatsanwaltschaft an der Polizeiarbeit erklärt der Staatssekretär im
Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD):
¿Ich bin froh über
die konstruktiven Diskussionen heute im Innenausschuss zur
Polizeistrukturreform und zur Kritik aus der Staatsanwaltschaft. Die
gemeinsame Arbeitsgruppe von Innen- und Justizministerium, deren Vorsitzende
heute über ihre Arbeit berichtet haben, wird alle Kritikpunkte sorgfältig und
detailliert unter die Lupe nehmen und einvernehmliche Festlegungen treffen, was
im Binnenverhältnis von Polizei und Staatsanwaltschaft geändert und optimiert
werden muss.
Umso ärgerlicher
ist die Behauptung von Frau Tiedge, Innenministerium und Polizei wollten die
Angelegenheit aussitzen. Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgen ein
gemeinsames Ziel: Straftäter zu ermitteln, zu überführen und anzuklagen. Frau
Tiedge wird wissen, dass es in der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden
immer auch unterschiedliche Sichtweisen, Reibungspunkte und wechselseitige
Kritik gibt. Wenn man den tatsächlichen Sachverhalten auf den Grund gehen und
notwendige Veränderungen einvernehmlich festlegen will, wird man beide Seiten
hören müssen. Dafür wird die Arbeitsgruppe sorgen.
Eines ist in der Diskussion heute bereits klar geworden: Viele
Kritikpunkte haben nicht einmal ansatzweise mit der Polizeistrukturreform zu
tun. Die Generalstaatsanwaltschaft hat heute verdeutlicht, dass diese Reform
auch gar nicht der Anlass für die Erstellung der Berichte der
Staatsanwaltschaften war.
Die Evaluierung
der Polizeistrukturreform läuft. Einzelne Vorschläge, wo nachjustiert werden
sollte, liegen bereits auf dem Tisch. Was sich kurzfristig realisieren lässt,
werden wir bei weiter laufender Evaluierung vorab realisieren. Für eine Reform
der Reform gibt es aber keinen Anlass.¿
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