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Brandschutzgesetz
Landtag beschließt Änderungen

20.06.2017, Magdeburg – 40

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Der Landtag hat heute in zweiter Lesung Änderungen

beim Brandschutzgesetz beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist, auch für die

Zukunft ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des

Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem

aufrechtzuerhalten. 

 

 

 

Die Neuregelungen zielen unter anderem darauf

ab, über ausreichend qualifiziertes Einsatzpersonal zu verfügen und

insbesondere das ehrenamtliche System der Feuerwehr zu stärken.  So wird die Altersgrenze für den aktiven

Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre angehoben. Darüber hinaus

wird die Attraktivität des Ehrenamtes in der Feuerwehr gefördert. So zum Beispiel

durch die Möglichkeit der bevorzugten Einstellung von Feuerwehrmitgliedern bei

den Kommunen und der Ermöglichung einer freiwilligen Zahlung für nicht kausale

Folgen von Dienstunfällen auf Grund möglicher Vorschäden.

 

 

 

Ein weiterer Kernpunkt ist, dass das Land

künftig jährlich mindestens 3 Millionen Euro aus den Einnahmen der

Feuerschutzsteuer an die Gemeinden und Landkreise auszahlt, damit diese ihren

Pflichtaufgaben im Brand- und Katastrophenschutz vollumfänglich nachkommen

können. In den Folgejahren ist eine weitere stufenweise Erhöhung der Auszahlung

vorgesehen. In 2018 sollen bereits 4 Millionen Euro ausgezahlt werden.

 

 

 

Unabhängig von diesen heute beschlossenen

Änderungen des Brandschutzgesetzes, hatte der Landtag bereits im Vorfeld bei

Verabschiedung des Landeshaushaltes eine zeitlich befristete deutliche

Aufstockung der derzeitigen Fördermittelhöhe für Zwecke des Brandschutzes

beschlossen. Das Sonderförderprogramm umfasst 

die Förderung notwendiger Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen,

sowie die Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern, in Höhe von 100 Mio. Euro über

einen Zeitraum von 6 Jahren. Mit dem Sonderförderprogramm können nach

derzeitiger Haushaltslage 2018 ca. 2,5 Millionen Euro Fördermittel für die

Beschaffung von 15 Löschgruppen- bzw. Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen für

die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich werden mindestens 1,6

Millionen Euro Landesmittel in den Bau von Feuerwehrhäusern investiert. Hinzu

kommen die Eigenmittel der Gemeinden in mindestens der gleichen Höhe. Für 2019

sind insgesamt mindestens 7,35 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen.

 

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