Brandschutzgesetz
Landtag beschließt Änderungen
20.06.2017, Magdeburg – 40
- Ministerium für Inneres und Sport
Der Landtag hat heute in zweiter Lesung Änderungen
beim Brandschutzgesetz beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist, auch für die
Zukunft ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des
Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem
aufrechtzuerhalten.
Die Neuregelungen zielen unter anderem darauf
ab, über ausreichend qualifiziertes Einsatzpersonal zu verfügen und
insbesondere das ehrenamtliche System der Feuerwehr zu stärken. So wird die Altersgrenze für den aktiven
Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre angehoben. Darüber hinaus
wird die Attraktivität des Ehrenamtes in der Feuerwehr gefördert. So zum Beispiel
durch die Möglichkeit der bevorzugten Einstellung von Feuerwehrmitgliedern bei
den Kommunen und der Ermöglichung einer freiwilligen Zahlung für nicht kausale
Folgen von Dienstunfällen auf Grund möglicher Vorschäden.
Ein weiterer Kernpunkt ist, dass das Land
künftig jährlich mindestens 3 Millionen Euro aus den Einnahmen der
Feuerschutzsteuer an die Gemeinden und Landkreise auszahlt, damit diese ihren
Pflichtaufgaben im Brand- und Katastrophenschutz vollumfänglich nachkommen
können. In den Folgejahren ist eine weitere stufenweise Erhöhung der Auszahlung
vorgesehen. In 2018 sollen bereits 4 Millionen Euro ausgezahlt werden.
Unabhängig von diesen heute beschlossenen
Änderungen des Brandschutzgesetzes, hatte der Landtag bereits im Vorfeld bei
Verabschiedung des Landeshaushaltes eine zeitlich befristete deutliche
Aufstockung der derzeitigen Fördermittelhöhe für Zwecke des Brandschutzes
beschlossen. Das Sonderförderprogramm umfasst
die Förderung notwendiger Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen,
sowie die Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern, in Höhe von 100 Mio. Euro über
einen Zeitraum von 6 Jahren. Mit dem Sonderförderprogramm können nach
derzeitiger Haushaltslage 2018 ca. 2,5 Millionen Euro Fördermittel für die
Beschaffung von 15 Löschgruppen- bzw. Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen für
die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich werden mindestens 1,6
Millionen Euro Landesmittel in den Bau von Feuerwehrhäusern investiert. Hinzu
kommen die Eigenmittel der Gemeinden in mindestens der gleichen Höhe. Für 2019
sind insgesamt mindestens 7,35 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen.
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