Sachsen-Anhalt setzt Unterbringungskonzept für Schutzsuchende erfolgreich um
10.01.2018, Magdeburg – 1
- Ministerium für Inneres und Sport
Das Ministerium für Inneres
und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen Monaten
zielgerichtet das Konzept für die Unterbringung von Schutzsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen
des Landes Sachsen-Anhalt von November 2016 umgesetzt.
Grundlage des
Unterbringungskonzeptes war eine Prognose des Landes, wonach sich der Zugang
von Schutzsuchenden bundesweit und damit auch in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu
2016 deutlich reduzieren und bei rund 200.000 Zugängen bundesweit liegen wird.
Ein zentrales Ziel des
Unterbringungskonzeptes war es deshalb, die Zahl der Plätze in den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bis Ende 2017 zu halbieren. Dieses Ziel
ist umgesetzt und erreicht.
Während das Land
im November 2016 über 4.050 aktive Erstaufnahmeplätze an neun Standorten
verfügte, stehen gegenwärtig nur noch 1.936 aktive Erstaufnahmeplätze* zur Verfügung. Mit der Halbierung der Zahl der Plätze sind
Einsparungen für das Land von mehr als 20 Millionen Euro im Jahr 2017 verbunden.
?Damit ist das
erste Ziel des Unterbringungskonzeptes, die Anpassung der
Erstaufnahmekapazitäten entsprechend der gesunkenen Zugänge von
Schutzsuchenden, erreicht?, sagte Innenminister Holger Stahlknecht.
Das zweite zentrale Ziel des
Unterbringungskonzeptes vom November 2016, mittelfristig zwei Standorte für die
Erstaufnahme vorzuhalten und am zweiten Standort ? neben Halberstadt ? die Voraussetzungen für die Unterbringung von
besonders Schutzbedürftigen nach der Richtlinie
2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (EU-Aufnahmerichtlinie)
zu erfüllen, befindet sich in der Umsetzung.
Die zweite zentrale
Landesaufnahmeeinrichtung soll (wie im Unterbringungskonzept vom November 2016
bereits vorgesehen) in Stendal errichtet werden und ab 2020 zur Verfügung
stehen. Bis dahin werden die dezentralen Einrichtungen in Magdeburg und Klietz teilweise
noch genutzt, aber sukzessive aus dem Betrieb genommen. Die Zahl der Plätze in
den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes erhöht sich mit der Inbetriebnahme von
Stendal also nicht, sondern wird auf aktuellem Stand festgeschrieben.
*Bei der Kapazität ist zu
beachten, dass aufgrund unterschiedlicher Ethnien, aufgrund
Familienzusammenhängen und den aus hygienischen Gründen notwendigen
Grundreinigungen eine 100%ige Belegung (Brutto-Belegbarkeit) im Umfang der
Gesamtbettenzahl der Einrichtungen nicht möglich ist. Zudem wird die
tatsächliche Nutzbarkeit durch erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen sowie
aktuelle Sanierungs- oder Umbauarbeiten eingeschränkt.
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