Letzte Ruhestätte für 121 NS-Opfer
Begräbnisstätte wird auf dem Halberstädter Friedhof eingeweiht
25.01.2019, Magdeburg – 6
- Ministerium für Inneres und Sport
Am
Sonntag, 27. Januar 2019, am Tag des Gedenkens an die Opfer des
Nationalsozialismus, wird auf dem städtischen Friedhof in Halberstadt eine neu
angelegte Begräbnisstätte für 121 Opfer des Nationalsozialismus, die zumeist
aus Polen und Italien stammen, übergeben. Die Verstorbenen waren zwischen
Februar und April 1945 als Gefangene in einer Turnhalle am Reichsbahnausbesserungswerk
Halberstadt interniert. Sie verstarben aufgrund der unmenschlichen Bedingungen
und Arbeitsbelastungen an Entkräftung, Auszehrung oder Tuberkulose. Gemeinsam
mit den Botschaftern Prof. Andrzej
Przylebski (Polen), Luigi Mattiolo (Italien), Angehörigen der
Verstorbenen und Oberbürgermeister Andreas Henke wird Innenminister Holger
Stahlknecht die Grabanlage einweihen und der Öffentlichkeit übergeben.
Der Termin:
Sonntag,
27. Januar, 11:00 Uhr
Städtischer
Friedhof in Halberstadt
Innenminister
Holger Stahlknecht: ?Diese Grabanlage ist für die Angehörigen der
121 NS-Opfer ein Ort der Trauer und des Gedenkens. Zugleich ist sie aber auch
ein Ort des Gedenkens für alle Opfer des Nationalsozialismus, denen im Namen
des deutschen Volkes furchtbares Unrecht zugefügt wurde.
Darüber hinaus ist sie eine
Mahnung für uns alle heute. An diesem Ort kann man erkennen, wohin es führt,
wenn die Demokratie beseitigt und die Menschen- und Freiheitsrechte mit Füßen
getreten werden.?
Hintergrund:
Auf dem städtischen Friedhof
Halberstadt haben in Park 30 eine Vielzahl Opfer ihre letzte Ruhestätte
gefunden. In diesem auch Terrorfriedhof genannten Park wurde eine Begräbnisstätte
mit 121 polnischen und italienischen Opfern aus dem 2. Weltkrieg neu angelegt.
Auf dem Gelände des Bahnhofs
in Halberstadt befand sich bis zum Frühjahr 1945 die sogenannte
Eisenbahnerturnhalle. In dieser war eine große Anzahl in Wolfenbüttel
registrierter und wahrscheinlich aus Blankenburg nach Halberstadt verbrachter
Strafgefangener vorwiegend polnischer und italienischer Nationalität
untergebracht. Mindestens 121 dieser Zwangsarbeiter kamen zwischen Februar und
April 1945 aufgrund der vor Ort herrschenden unmenschlichen Lebens- und
Arbeitsbedingungen ums Leben.
Nach bisherigen
Erkenntnissen wurden die Opfer 1945 auf dem städtischen Friedhof in Halberstadt
beigesetzt. Im Jahr 1953 wurden die sterblichen Überreste exhumiert und im
Krematorium Quedlinburg eingeäschert. Nach der Beisetzung in zwei großen Urnen
im Park 30 erfolgte am 20. Dezember 1953 die feierliche Einweihung der seinerzeit
wohl vorhandenen Grabsteine.
In den folgenden Jahren
gerieten die Grabstelle und somit auch die Geschichte der dort Beigesetzten in
Vergessenheit. Erst mit der Anfrage des Angehörigen eines polnischen Opfers im
September 2015 wurde der Sachverhalt der jetzigen Friedhofsleitung bekannt. Da
eine Kennzeichnung der Grabstelle zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden und
bisher auch keine Registrierung der Fläche als Kriegsgrab erfolgt war, konnte
die Grabstelle erst nach umfangreicher Recherche lokalisiert werden.
Auf Anregung des
Ministeriums für Inneres und Sport wurde im Oktober 2017 unter Teilnahme der
Vertreter der polnischen und italienischen Botschaften in Berlin, des
Landesverwaltungsamtes Magdeburg, des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge
sowie Vertretern der Stadt Halberstadt vor Ort über die Gestaltung einer
Grabstätte beraten. Im Ergebnis wurde beschlossen, eine Grabanlage zu
errichten, welche die Opfer namentlich nennt und deren Nationalität kenntlich
macht.
In den darauffolgenden
Monaten wurden die Opferlisten überprüft und bedarfsweise korrigiert. Nach
Abschluss der umfangreichen Recherchen konnten die Daten von 71 polnischen, 42 italienischen
und acht Opfern unbekannter Nationalität festgestellt werden.
Um mit der Gestaltung der
Begräbnisstätte beginnen zu können, wurden zunächst Gestaltungsentwürfe mit den
Botschaften diskutiert und abgestimmt sowie die für die Umsetzung der Maßnahme
notwendigen Mittel beim Landesverwaltungsamt beantragt.
Die Finanzierung erfolgte
aus Mitteln, die der Bund dem Land zur Anlegung, Instandsetzung und Pflege der
Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zur Verfügung gestellt hat.
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