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Offener Brief von Innenminister Hövelmann an
den Landrat des Landkreises Goslar

19.02.2009, Magdeburg – 36

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 036/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 036/09

 

 

 

Magdeburg, den 19. Februar 2009

 

 

 

 

 

Offener Brief von Innenminister Hövelmann an

den Landrat des Landkreises Goslar

 

Zum

Streit um den Namen ¿Oberharz¿

 

Auf das Schreiben des Landrates des

Landkreises Goslar (Niedersachsen) antwortet Innenminister Holger Hövelmann

(SPD):

 

 

 

Sehr

geehrter Herr Manke,

 

vielen

Dank für Ihr Schreiben vom 07.01.2009 und Ihre darin zum Ausdruck gebrachte

Unterstützung der Gemeindegebiets­reform in Sachsen-Anhalt. Ihre Bedenken

hinsichtlich des Arbeitstitels ¿Stadt Oberharz¿ für einen zukünftigen Zusammen­schluss

der Stadt Elbingerode und der Gemeinden der Verwal­tungsgemeinschaft

Brocken-Hochharz vermag ich grundsätzlich nachzuvollziehen. Die Möglichkeit

meiner Einflussnahme bei der Namensgebung ist allerdings beschränkt.

 

Gemeindenamen

haben in aller Regel einen historischen, regionalen oder geographischen Bezug.

Solche Bezüge sind jedoch nicht zwingend geboten, wenn sich eine Gemeinde in

Wahrnehmung ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung neu benennt. § 12 Abs.

2 der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt lässt es daher ohne weitere Einschränkung

zu, dass der Landkreis den Gemeindenamen auf Antrag der Gemeinde ändert. Den

Beschluss über den Gemeindenamen fasst der Gemeinderat.

 

Eine

Namensänderung oder die Genehmigung des Namens einer neu gebildeten Gemeinde

könnte mithin nur dann versagt werden, wenn Anhaltspunkte für die

Rechtswidrigkeit der Benennung bestehen oder es sich um ¿groben Unfug¿ handeln

würde.

 

Dafür

sehe ich bei dem in Rede stehenden Arbeitstitel ¿Stadt Oberharz¿ jedoch

keinerlei Anhaltspunkte. Zwar würde es - wie Sie zutreffend bemerken - im Falle

der Umsetzung des Arbeitstitels eine Namensdoppelung mit der Samtgemeinde

Oberharz in Niedersachsen geben.

 

Die

Verwendung gleicher Gemeindenamen ist jedoch nichts unübliches. Als ein die

Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt betreffendes Beispiel seien hier die

Städte Nienburg/Weser und Nienburg (Saale) genannt. Ein weiteres überregional

bekanntes Beispiel wären etwa die Städte Halle (Saale) und Halle/Westf.

 

Ob

die Bezeichnung der unterschiedlichen Rechtsformen der Körperschaften als

Samtgemeinde und Stadt zur Unterscheidung als ausreichend anzusehen wären, oder

ob zusätzlich ein auf die geographische Lage hindeutender, eindeutiger Zusatz

wie etwa ¿Bode¿ erforderlich wäre, bliebe der Prüfung im Genehmigungsverfahren

vorbehalten, sofern der Arbeitstitel tatsächlich als Name gewählt würde.

 

In

welchem Umfang darüber hinaus etwaige namensrechtliche Ansprüche aus § 12 BGB

oder anderen Normen auf dem ordentlichen oder dem Verwaltungsrechtsweg geklärt

werden könnten, vermag ich derzeit nicht zu beurteilen. Letztendlich bliebe

aber auch hier abzuwarten, ob der bisherige Arbeitstitel im Rahmen der

tatsächlich geschlossenen Gebietsänderungsverträge beibehalten wird.

 

Mit

freundlichen Grüßen

 

 

 

Holger Hövelmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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