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Innenminister Hövelmann: Zur Zukunft der
Feuerwehr gibt es keine Unklarheiten

09.06.2006, Magdeburg – 108

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 108/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 108/06

 

 

 

Magdeburg, den 9. Juni 2006

 

 

 

 

 

Innenminister Hövelmann: Zur Zukunft der

Feuerwehr gibt es keine Unklarheiten

 

 

In der heutigen Aktuellen Debatte des

Landtages zum Thema ¿Klarheit bei Feuerwehrstrukturen in Sachsen-Anhalt¿ erklärt

Innenminister Holger Hövelmann (SPD):

 

¿Zur Zukunft der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt gibt es keine

Unklarheiten. Die Landesregierung setzt ohne Abstriche auf Sicherheit der

Bürgerinnen und Bürger vor Bränden und Katastrophenfällen. Gleichzeitig wollen wir

die Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, aus ihrer Sachkenntnis vor Ort

zu entscheiden, welche Strukturen in den Ortsteilen die fachlich günstigsten

sind.

 

Klar ist: Das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes

Sachsen-Anhalt enthält die Pflichtaufgabe für jede Gemeinde, unabhängig von

ihrer Einwohnerzahl eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Daran wird

sich nichts ändern. Auch das Zeitkriterium von zwölf Minuten bis zum Eintreffen

der Feuerwehr am Einsatzort wird ohne Einschränkung weiter gewährleistet.

 

Auch die Existenz von Ortsfeuerwehren wird nicht in Frage gestellt.

Aber: Die Anforderungen an die Stärke und Ausstattung von Feuerwehren kann

sinnvollerweise nicht allein von Einwohnerzahlen abhängig gemacht werden,

sondern muss maßgeblich durch das gemeindespezifische Risikopotential

beeinflusst werden. Das ist das Ergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe des

Innenministeriums und der Praktiker aus Brand- und Katastrophenschutz, die

bereits seit 2005 mit der Analyse aktueller Entwicklungen des Brandschutzes und

der Hilfeleistung beauftragt ist. Diesem Arbeitsergebnis aus der

Feuerwehrpraxis haben wir mit der Koalitionsvereinbarung Rechnung getragen.

 

Der derzeitige Rahmen der Mindestausrüstungsverordnung, der für

Ortsfeuerwehren in Ortsteilen ab 200 Einwohnern verbindliche Vorgaben enthält,

ist unserer Meinung nach zu eng. Um vorhandene Potenziale optimal ausschöpfen

zu können, sollen den Gemeinden flexiblere Rahmenbedingungen angeboten werden,

die es ihnen ermöglichen, eigenverantwortliche Lösungen zu entwickeln. Dazu

gehört auch, den Gemeinden den notwendigen Gestaltungsspielraum einzuräumen,

zum Beispiel durch Heraufsetzen der Einwohnermindestgrenze für bestimmte

quantitative Vorgaben.

 

Ich habe in den letzten Wochen mit vielen Kameradinnen und Kameraden

aus der Feuerwehr diskutieren können. Aus diesen Gesprächen weiß ich: Den

Praktikern geht es nicht um starre Einwohnergrenzen, sondern um die Werbung und

Motivation neuer Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehren, um eine angemessene Ausrüstung

und um die Anpassung dieser Ausrüstung an die örtlichen Risiken. Wir haben es

uns zum Ziel gesetzt, bis Anfang nächsten Jahres konkrete Vorschläge zu

erarbeiten, um diese dann mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern

der Feuerwehren zu diskutieren. Erste Lösungsansätze werden bereits von der aus

Vertretern des Landesfeuerwehrverbandes, der Bezirksbrandmeister, des

Landesverwaltungsamtes, des Instituts der Feuerwehr und der Brandschutz- und

Katastrophenschutzschule Heyrothsberge bestehenden Arbeitsgruppe untersucht.¿

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de