Innenminister Hövelmann: Zur Zukunft der
Feuerwehr gibt es keine Unklarheiten
09.06.2006, Magdeburg – 108
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 108/06
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 108/06
Magdeburg, den 9. Juni 2006
Innenminister Hövelmann: Zur Zukunft der
Feuerwehr gibt es keine Unklarheiten
In der heutigen Aktuellen Debatte des
Landtages zum Thema ¿Klarheit bei Feuerwehrstrukturen in Sachsen-Anhalt¿ erklärt
Innenminister Holger Hövelmann (SPD):
¿Zur Zukunft der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt gibt es keine
Unklarheiten. Die Landesregierung setzt ohne Abstriche auf Sicherheit der
Bürgerinnen und Bürger vor Bränden und Katastrophenfällen. Gleichzeitig wollen wir
die Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, aus ihrer Sachkenntnis vor Ort
zu entscheiden, welche Strukturen in den Ortsteilen die fachlich günstigsten
sind.
Klar ist: Das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt enthält die Pflichtaufgabe für jede Gemeinde, unabhängig von
ihrer Einwohnerzahl eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Daran wird
sich nichts ändern. Auch das Zeitkriterium von zwölf Minuten bis zum Eintreffen
der Feuerwehr am Einsatzort wird ohne Einschränkung weiter gewährleistet.
Auch die Existenz von Ortsfeuerwehren wird nicht in Frage gestellt.
Aber: Die Anforderungen an die Stärke und Ausstattung von Feuerwehren kann
sinnvollerweise nicht allein von Einwohnerzahlen abhängig gemacht werden,
sondern muss maßgeblich durch das gemeindespezifische Risikopotential
beeinflusst werden. Das ist das Ergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe des
Innenministeriums und der Praktiker aus Brand- und Katastrophenschutz, die
bereits seit 2005 mit der Analyse aktueller Entwicklungen des Brandschutzes und
der Hilfeleistung beauftragt ist. Diesem Arbeitsergebnis aus der
Feuerwehrpraxis haben wir mit der Koalitionsvereinbarung Rechnung getragen.
Der derzeitige Rahmen der Mindestausrüstungsverordnung, der für
Ortsfeuerwehren in Ortsteilen ab 200 Einwohnern verbindliche Vorgaben enthält,
ist unserer Meinung nach zu eng. Um vorhandene Potenziale optimal ausschöpfen
zu können, sollen den Gemeinden flexiblere Rahmenbedingungen angeboten werden,
die es ihnen ermöglichen, eigenverantwortliche Lösungen zu entwickeln. Dazu
gehört auch, den Gemeinden den notwendigen Gestaltungsspielraum einzuräumen,
zum Beispiel durch Heraufsetzen der Einwohnermindestgrenze für bestimmte
quantitative Vorgaben.
Ich habe in den letzten Wochen mit vielen Kameradinnen und Kameraden
aus der Feuerwehr diskutieren können. Aus diesen Gesprächen weiß ich: Den
Praktikern geht es nicht um starre Einwohnergrenzen, sondern um die Werbung und
Motivation neuer Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehren, um eine angemessene Ausrüstung
und um die Anpassung dieser Ausrüstung an die örtlichen Risiken. Wir haben es
uns zum Ziel gesetzt, bis Anfang nächsten Jahres konkrete Vorschläge zu
erarbeiten, um diese dann mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern
der Feuerwehren zu diskutieren. Erste Lösungsansätze werden bereits von der aus
Vertretern des Landesfeuerwehrverbandes, der Bezirksbrandmeister, des
Landesverwaltungsamtes, des Instituts der Feuerwehr und der Brandschutz- und
Katastrophenschutzschule Heyrothsberge bestehenden Arbeitsgruppe untersucht.¿
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