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Innere Sicherheit
Bilanz der bundesweiten Waffenamnestie für Sachsen-Anhalt

12.09.2018, Magdeburg – 67

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Mit Stichtag 1.

Juli 2018 endete die jüngste, knapp einjährige Waffenamnestie. Sie galt seit

dem 6. Juli 2017 bundesweit. Die letzte Aktion in dieser Form fand im Jahr 2009

statt. Innerhalb der Geltungsdauer konnten in Deutschland illegale Waffen

straffrei bei den hierfür zuständigen Behörden abgegeben werden. Ausgenommen

von der Amnestie waren Waffen, die unter die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes

fielen.

 

 

 

Für Sachsen-Anhalt

liegt inzwischen die Bilanz aus den Waffenbehörden und den Polizeidienststellen

vor. Danach wurden insgesamt 39 Langwaffen, 90 Kurzwaffen, 3.644 Stück Munition

sowie fünf Hieb- und Stichwaffen abgegeben.

 

Von den 39

Langwaffen befanden sich acht in illegalem Besitz, darunter eine

halbautomatische Waffe, zwei Repetierwaffen, drei Einzelladerwaffen und zwei

wesentliche Waffenteile gem. Waffengesetz.

 

Von den 90

Kurzwaffen befanden sich 29 in illegalem Besitz, darunter zwölf Pistolen,

sieben Revolver, zwei wesentliche Waffenteile gem. Waffengesetz sowie acht

sonstige Kurzwaffen (z. B. baulich veränderte Luftdruckwaffen oder CO2-Waffen

ohne Prüfzeichen).

 

Von den 3.644

Stück Munition befanden sich 1.989 Stück sowie zwei der fünf Hieb- und

Stichwaffen in illegalem Besitz.

 

 

 

Alle darüber

hinaus abgegebenen Waffen bzw. Munition, z. B. acht beschussfähige Lang- sowie drei

beschussfähige Kurzwaffen, waren teilweise ebenfalls erlaubnispflichtig, also

sog. ?scharfe Waffen?, befanden sich jedoch in legalem Besitz.

 

 

 

Innenminister

Holger Stahlknecht: ?Jede illegale Schusswaffe, die nicht mehr im Umlauf ist,

ist ein Gewinn für unsere Sicherheit. Sie dafür straffrei zeitlich begrenzt bei

den Behörden für dieses Plus an Sicherheit abgeben zu können, ist nur

folgerichtig. Insofern war die Amnestie richtig, zumal sich die Ergebnisse auf

ähnlichem Niveau wie zuletzt im Jahr 2009 bewegen.?

 

 

 

Bei der letzten

bundesweiten Waffenamnestie 2009 wurden im Sinne der Amnestieregelung in

Sachsen-Anhalt insgesamt 48 erlaubnispflichtige Waffen (Lang- und Kurzwaffen)

und Munition abgegeben, darunter allein 25 unerlaubt besessene Schusswaffen.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de