Innenminister informiert Landkreise und
Gemeinden über die Verteilung der Mittel
26.02.2009, Magdeburg – 48
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 048/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 048/09
Magdeburg, den 26. Februar 2009
Innenminister informiert Landkreise und
Gemeinden über die Verteilung der Mittel
Hövelmann: ¿Chancen der
Investitionspauschale für die Kommunen schnell nutzen¿
Nachdem am vergangenen Freitag auch der Bundesrat dem
Konjunkturpaket II zugestimmt hat, informiert jetzt der Innenminister die
Kommunen Sachsen-Anhalts über die Verteilung der kommunalen
Investitionspauschale. Holger Hövelmann (SPD) wandte sich heute mit einem
Schnellbrief an die Landkreise, Städte und Gemeinden, um Einzelheiten der
Verwendungsmöglichkeiten zu erläutern.
¿Die Kommunen sollten die Chancen der
Investitionspauschale zügig nutzen, damit das Geld so schnell wie möglich im
Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der wirtschaftlichen Entwicklung
investiert werden kann¿, sagte Hövelmann dazu.
Auf Sachsen-Anhalt entfallen aus dem Konjunkturpaket II
insgesamt rund 475 Millionen Euro, von denen 356,2 Millionen Euro Bundesmittel
sind, die mit 118,7 Millionen Euro durch Land und Kommunen kofinanziert werden.
Die Kofinanzierungsquote von Land und Kommunen beträgt also insgesamt 25 Prozent,
wovon auf die Kommunen ein Anteil von 12,5 Prozent entfällt. Neben
projektbezogenen Mitteln und pauschal vergebenen Investitionsmitteln für
Schulen ist eine kommunale Investitionspauschale von 50 Millionen Euro
vorgesehen, in der der kommunale Anteil von 12,5 Prozent enthalten ist. Damit
werden den Kommunen aus Bundes- und Landesmitteln zusammen 43,75 Millionen Euro
zur Verfügung gestellt.
Davon wird den Kommunen die Hälfte bar 2009,
die andere Hälfte für 2010 als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung
gestellt. Das bedeutet, dass jeder Kommune für die Jahre 2009 und 2010 jeweils
ein bestimmter, einwohnerbezogener Betrag zur Verfügung steht. Die Summen für
beide Jahre zusammen reichen von 4.256.488,95 Euro für Sachsen-Anhalts größte
Stadt, Halle (Saale), bis zu 948,57 Euro für die kleinste Gemeinde, Püggen im
Altmarkkreis Salzwedel.
Die kommunale Investitionspauschale kann nach dem
Zukunftsinvestitionsgesetz in den Schwerpunktbereichen Bildungsinfrastruktur und
Infrastruktur eingesetzt werden.
Zur kommunalen
Bildungsinfrastruktur gehören demnach Einrichtungen der frühkindlichen Bildung,
Schulen, Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen.
Ein Schwerpunkt ist dabei insbesondere die energetische Sanierung. Zur
sonstigen kommunalen Infrastruktur gehören laut Gesetz vor allem Krankenhäuser,
Städtebau, ländliche Infrastruktur (jeweils ohne Abwasser und ÖPNV), Lärmschutz
an kommunalen Straßen und Informationstechnologie.
Eine
Doppelförderung ist unzulässig.
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