Innenminister Klaus Jeziorsky warnt vor den
in Fachkreisen ?Phishing? genannten Diebestouren per Internet
21.12.2005, Magdeburg – 172
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 172/05
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 172/05
Magdeburg, den 2. Dezember 2005
Innenminister Klaus Jeziorsky warnt vor den
in Fachkreisen ¿Phishing¿ genannten Diebestouren per Internet
Nach Auskunft von Innenminister Klaus Jeziorsky sind auch
in Sachsen-Anhalt die in Fachkreisen ¿Phishing¿ genannten Diebestouren per
Internet im Bereich der Computerkriminalität auffällig.
Bei dem Wort ¿Phishing¿ handelt es sich um ein Kunstwort,
zusammengesetzt aus ¿password¿ und ¿fishing¿. Wörtlich übersetzt bedeutet es
soviel wie ¿das Abfischen von Passwörtern¿.
Doch nicht nur Passwörter werden durch die Betrüger
trickreich in Erfahrung gebracht. Auch an weiteren persönlichen Daten, wie
Name, Geburtstag, Anschrift oder aber Bankverbindungen bzw.
Online-Banking-Zugangsdaten sind die Datenklauer interessiert. Mit diesen
persönlichen Daten könnten Betrüger Missbrauch betreiben (¿Identity Theft¿ =
Übernahme einer fremden Identität) und mit der vorgegaukelten Identität online
im Namen des Geschädigten nahezu alle Geschäfte abwickeln (Geld überweisen,
Dispokredit ausschöpfen, Online-Einkäufe tätigen etc.). So entsteht Jahr für
Jahr ein beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden.
Jeziorsky: ¿Auch im Land Sachsen-Anhalt ist zurzeit das
Phänomen ¿Phishing¿ signifikant. Eine steigende Tendenz ist erkennbar, da sich
die Tätergruppen nicht mehr allein auf den klassischen modus operandi des
¿Phishings¿ beschränken. D.h. die Erlangung von Kontendaten über betrügerische
Mails, die an einen unbestimmten Adressatenkreis im Internet versandt werden,
ist die momentan verbreitetste Form der Computerkriminalität mit hoher
krimineller Energie. Die Methoden wurden verfeinert, die hierzu gestalteten
Linksites sehen den echten Websites der Banken immer ähnlicher und die
sprachliche Qualität der durch zumeist ausländische Betrüger verfassten E-Mails
steigt.¿
Der Zweck des ¿Phishings¿ besteht in der Täuschung des
rechtmäßigen Nutzers zur Erlangung von Kontozugangsdaten und der Weiterleitung
an einen ¿Phisher¿. Dabei geht es den ¿Phishern¿ nicht ausschließlich um den
Missbrauch der Kontodaten. Im Blickpunkt des ¿Phishings¿ stehen ebenso
Bereicherungsabsichten, wie z. B. mit Kreditkarten-Informationen online
Bestellungen zu tätigen oder erlangte Kontodaten zu verkaufen.
Hinsichtlich der Verwertung der kriminell erlangten
Geldbeträge setzen die Täter vermehrt so genannte ¿Financial Agents¿ ein. Dabei
sollen deutsche Bürger ihre Konten für Geldtransaktionen, vorwiegend nach
Russland, zur Verfügung stellen, wobei eine Provision von 6 ¿ 10% des
Überweisungsbetrages in Aussicht gestellt wird. Zur Anwerbung werden Online-
bzw. Zeitungsanzeigen geschaltet, die inhaltlich lukrative und risikolose
Nebenverdienste offerieren. Nach erfolgreicher Anwerbung werden die auf betrügerische
Weise erlangten Gelder auf die deutschen Konten überwiesen und nach Abzug der
Provision durch die angeworbenen Konteninhaber meist per ¿Western Union¿ ins
Ausland transferiert. In der weiteren Folge wird das bereits überwiesene Geld
durch die Hausbank des deutschen Kontoinhabers zurückgebucht und damit das
Konto belastet. Der ¿Financial Agent¿ hat den Schaden und macht sich mitunter
wegen Geldwäsche strafbar.
Jeziorsky: ¿Dem LKA Sachsen-Anhalt sind bisher 22 Fälle
des ¿Phishings¿ bekannt geworden. Diese vollendeten Fälle waren mehr oder
weniger mit hohen finanziellen Schäden verbunden. In Einzelfällen konnten die
Beträge von den Banken rechtzeitig zurückgebucht werden. Die Verbreitung der
Phishing-Mails als so genannte ¿Köder¿ an einen unadressierten Nutzerkreis im
Internet wird rechtlich bisher als straflose Vorbereitungshandlung gewertet.
Nachfolgende Straftaten sind exemplarisch für relativ hohe
Schäden:
¿
Im
Januar 2005 brach der PC des Geschädigten nach Eingabe einer TAN zusammen. Der
Schaden betrug 1.512 ¿. Eine Person aus Österreich konnte ermittelt werden, die
den Betrag über ¿Western Union¿ überweisen sollte, es aber nicht tat.
¿
Im Mai
2005 brach nach Eingabe einer TAN der PC zusammen, von dem Konto der
Geschädigten wurden zwei Transaktionen von insgesamt 19.600 ¿ durch unbekannte
Täter veranlasst. Ermittlungen hierzu laufen noch.
¿
Ein
¿Financial Agent¿ erstatte bei der Polizei Anzeige, nachdem er im Mai 2005 sein
Postbankkonto für Einzahlungen ¿deutscher Kunden¿ zur Verfügung stellte und
insgesamt 12.280 ¿, die er von einer Firma ¿Eutransfer¿ überwiesen bekam, nach
St. Petersburg per ¿Western Union¿ transferierte. Der Betrag wurde vom Konto
zurückgebucht, der Schaden wurde durch die Hausbank nicht reguliert, da das
Geld bereits vom Empfänger abgebucht wurde.
¿
Der
Geschädigte erhielt eine E- Mail, von der er annahm, dass sie von seinem
kontoführenden Institut, der Postbank, stammte. Laut Anweisung sollte er zwecks
Überprüfung bzw. Verbesserung der Sicherheitseinstellungen der Software seine
TAN und seine PIN (Persönliche Identifizierungsnummer) eingeben. Nach drei
Tagen wurden 1.755,- ¿ auf ein Konto einer fremden Person überwiesen.
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