Polizei verfolgt weitere verbotene Symbole von Rockerclubs
02.10.2014, Magdeburg – 47
- Ministerium für Inneres und Sport
Nachdem
die Polizei in Sachsen-Anhalt bereits seit Ende August 2014 per Erlass das Tragen
und Zurschaustellen von verbotenen Symbolen des Motorradclubs ?Hells Angels e.
V.? verfolgt, wurde dieses Verbot zwischenzeitlich in einer Ergänzung zur
bestehenden Erlasslage auf weitere Motorradclubs ausgeweitet.
Demnach
sind die im Bezugserlass gegebenen Hinweise und Handlungsempfehlungen zur
strafrechtlichen Verfolgung von verbotenen Symbolen seit 22. September auch auf
die Kennzeichen anderer im Bundesgebiet verbotener Rockergruppierungen, wie z.
B. Bandidos MC, Chicanos MC, Mongols MC, Red Devils MC oder Gremium MC,
anzuwenden.
Hintergrund:
Nach
erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage seitens des Ministeriums für Inneres
und Sport wurde den Polizeibehörden des Landes ein entsprechender Erlass
zugeleitet. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
legte seiner Entscheidung die Rechtsauffassung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts
Hamburg zugrunde. Den Polizeibeamten soll damit Handlungssicherheit vermittelt
werden, um bei Zuwiderhandlungen strafrechtliche oder gefahrenabwehrende
Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbotes zu treffen.
Mit
der Umsetzung des Erlasses wird eine wirkungsvolle Ergänzung für polizeiliche
Möglichkeiten bei der Zurückdrängung der Rockerkriminalität erwartet.
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