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Polizei verfolgt weitere verbotene Symbole von Rockerclubs

02.10.2014, Magdeburg – 47

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Nachdem

die Polizei in Sachsen-Anhalt bereits seit Ende August 2014 per Erlass das Tragen

und Zurschaustellen von verbotenen Symbolen des Motorradclubs ?Hells Angels e.

V.? verfolgt, wurde dieses Verbot zwischenzeitlich in einer Ergänzung zur

bestehenden Erlasslage auf weitere Motorradclubs ausgeweitet.  

 

Demnach

sind die im Bezugserlass gegebenen Hinweise und Handlungsempfehlungen zur

strafrechtlichen Verfolgung von verbotenen Symbolen seit 22. September auch auf

die Kennzeichen anderer im Bundesgebiet verbotener Rockergruppierungen, wie z.

B. Bandidos MC, Chicanos MC, Mongols MC, Red Devils MC oder Gremium MC,

anzuwenden.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Nach

erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage seitens des Ministeriums für Inneres

und Sport wurde den Polizeibehörden des Landes ein entsprechender Erlass

zugeleitet. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

legte seiner Entscheidung die Rechtsauffassung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts

Hamburg zugrunde. Den Polizeibeamten soll damit Handlungssicherheit vermittelt

werden, um bei Zuwiderhandlungen strafrechtliche oder gefahrenabwehrende

Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbotes zu treffen.

 

 

 

Mit

der Umsetzung des Erlasses wird eine wirkungsvolle Ergänzung für polizeiliche

Möglichkeiten bei der Zurückdrängung der Rockerkriminalität erwartet.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de