Unterbringung von Abschiebungshaftgefangenen
Sachsen-Anhalt nutzt Justizvollzugsanstalten
15.01.2020, Magdeburg – 3
- Ministerium für Inneres und Sport
Sachsen-Anhalt nutzt ab
sofort die durch den Bundesgesetzgeber geschaffene Möglichkeit,
Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam nicht nur in speziellen, sondern auch in
sonstigen Haftanstalten unter Beachtung des Gebotes der getrennten
Unterbringung von Strafgefangenen zu vollziehen. Über die hierzu mit dem
Ministerium für Justiz und Gleichstellung erfolgte Übereinkunft informierte
Innenminister Holger Stahlknecht die Landesregierung in ihrer gestrigen
Kabinettssitzung.
Die in Dessau-Roßlau
vorgesehene Errichtung und Inbetriebnahme einer gesonderten
Abschiebungssicherungseinrichtung befindet sich gegenwärtig in der
Planungsphase.
Abschiebungsgefangene können
nunmehr in den U-Haft-Bereichen der Vollzugsanstalten Burg und Halle sowie der
Jugendstrafanstalt Raßnitz (18- bis 27-Jährige) untergebracht werden. Je nach
Auslastung der Einrichtungen können insgesamt bis zu 15 Plätze für den Vollzug
der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams genutzt werden. Diese Regelung
ist bis zum 30. Juni 2022 befristet.
Innenminister Holger
Stahlknecht: ?Mit der Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Haftanstalten
stellt das Land Sachsen-Anhalt den erfolgreichen Vollzug von
Rückführungsmaßnahmen sicher. Damit haben wir jetzt die Möglichkeiten
verbessert, Rückführungen zeitnah und konsequent umzusetzen.?
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt
verfügt bislang nicht über eine eigene Abschiebungseinrichtung. Die
Ausländerbehörden Sachsen-Anhalts nutzen derzeit zur Unterbringung von
Abschiebungshaftgefangenen die Abschiebungshaft- und
Ausreisegewahrsamseinrichtungen anderer Bundesländer unter Vermittlung des
Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR). Als weitere
Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme der eigenen
Abschiebungssicherungseinrichtung in Dessau-Roßlau hat das Ministerium für
Inneres und Sport mit dem Land Niedersachsen einen Vertrag über die Gestellung
von fünf für Sachsen-Anhalt vorgehaltenen Plätzen in der
Abschiebungshafteinrichtung Langenhagen geschlossen, der seit April 2019 zur
Anwendung gelangt.
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