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Unterbringung von Abschiebungshaftgefangenen
Sachsen-Anhalt nutzt Justizvollzugsanstalten

15.01.2020, Magdeburg – 3

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Sachsen-Anhalt nutzt ab

sofort die durch den Bundesgesetzgeber geschaffene Möglichkeit,

Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam nicht nur in speziellen, sondern auch in

sonstigen Haftanstalten unter Beachtung des Gebotes der getrennten

Unterbringung von Strafgefangenen zu vollziehen. Über die hierzu mit dem

Ministerium für Justiz und Gleichstellung erfolgte Übereinkunft informierte

Innenminister Holger Stahlknecht die Landesregierung in ihrer gestrigen

Kabinettssitzung.

 

 

 

Die in Dessau-Roßlau

vorgesehene Errichtung und Inbetriebnahme einer gesonderten

Abschiebungssicherungseinrichtung befindet sich gegenwärtig in der

Planungsphase.

 

 

 

Abschiebungsgefangene können

nunmehr in den U-Haft-Bereichen der Vollzugsanstalten Burg und Halle sowie der

Jugendstrafanstalt Raßnitz (18- bis 27-Jährige) untergebracht werden. Je nach

Auslastung der Einrichtungen können insgesamt bis zu 15 Plätze für den Vollzug

der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams genutzt werden. Diese Regelung

ist bis zum 30. Juni 2022 befristet.

 

 

 

Innenminister Holger

Stahlknecht: ?Mit der Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Haftanstalten

stellt das Land Sachsen-Anhalt den erfolgreichen Vollzug von

Rückführungsmaßnahmen sicher. Damit haben wir jetzt die Möglichkeiten

verbessert, Rückführungen zeitnah und konsequent umzusetzen.?

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Sachsen-Anhalt

verfügt bislang nicht über eine eigene Abschiebungseinrichtung. Die

Ausländerbehörden Sachsen-Anhalts nutzen derzeit zur Unterbringung von

Abschiebungshaftgefangenen die Abschiebungshaft- und

Ausreisegewahrsamseinrichtungen anderer Bundesländer unter Vermittlung des

Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR). Als weitere

Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme der eigenen

Abschiebungssicherungseinrichtung in Dessau-Roßlau hat das Ministerium für

Inneres und Sport mit dem Land Niedersachsen einen Vertrag über die Gestellung

von fünf für Sachsen-Anhalt vorgehaltenen Plätzen in der

Abschiebungshafteinrichtung Langenhagen geschlossen, der seit April 2019 zur

Anwendung gelangt.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de