Bad Schmiedeberg erhält vom Land drei
Millionen Euro
01.08.2008, Magdeburg – 196
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 196/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 196/08
Magdeburg, den 1. August 2008
Bad Schmiedeberg erhält vom Land drei
Millionen Euro
Innenstaatssekretär
Rüdiger Erben (SPD) hat am heutigen Tag der Stadt Bad Schmiedeberg (Mitglied
der Verwaltungsgemeinschaft ¿Kurregion Elbe-Heideland¿ im Landkreis
Wittenberg) einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 3.000.000 Euro aus Mitteln der Finanzausgleichsumlage zur
Reduzierung der gemeindlichen Verschuldung überreicht.
Die Stadt befindet sich seit Anfang der
90-er Jahre in einer permanent angespannten Haushaltssituation und hat seit
dieser Zeit bereits insgesamt rund 11,8 Millionen Euro aus dem Ausgleichsstock
des Landes erhalten. Eine wesentliche Ursache der defizitären Haushaltslage
stellt die überdurchschnittlich hohe Verschuldung dar, die im Rahmen des
üblichen Bedarfszuweisungsverfahrens bislang nicht reduziert werden konnte, was
jedoch nunmehr aus Mitteln der seit 2007 erhobenen Finanzausgleichsumlage
ermöglicht werden konnte.
Erben: ¿Wir wollen, dass sich
auch in der Region Bad Schmiedeberg auf freiwilliger Basis neue
Gemeindestrukturen bilden. Ich hoffe es gelingt, diese Verhandlungen mit der finanziellen
Entlastung der Stadt zu befördern.¿
Die Entlastung der Verschuldung
bringt die Stadt der landesdurchschnittlichen Verschuldung deutlich näher. Diese
liegt in Bad Schmiedeberg gegenwärtig bei 2.204 Euro pro Einwohner, der
Landesdurchschnitt beträgt 1.257 Euro pro Einwohner. Durch die spürbare
Reduzierung des Schuldendienstes und durch weitere eigene
Konsolidierungsbemühungen soll die Stadt wieder schrittweise eine erhöhte
Leistungsfähigkeit erlangen.
Hintergrund
Finanzausgleichsumlage
Die Finanzausgleichsumlage wird
gemäß § 19a Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) LSA
besonders von besonders finanzstarken Gemeinden mit hoher Steuerkraft mit dem
Ziel erhoben, Gemeinden mit finanziellen Notlagen als Zeichen interkommunaler
Solidarität zu helfen.
Die Zuweisungen erfolgen
grundsätzlich auf Antrag in den Grenzen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur
Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei sollen insbesondere
Notlagen ausgeglichen werden, die vom üblichen Bedarfsweisungsverfahren nicht
erfasst sind. Hierzu zählt unter anderem der Abbau der gemeindlichen Verschuldung,
mit der die jeweilige Kommune in die Lage versetzt werden soll, zu einer
geordneten Haushaltsführung zurückzufinden.
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