Innenminister Holger Hövelmann: Sachsen-Anhalt
stoppt die Abschiebung für die von der gesetzlichen Altfallregelung betroffenen
Flüchtlinge
05.04.2007, Magdeburg – 81
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 081/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 081/07
Magdeburg, den 5. April 2007
Innenminister Holger Hövelmann: Sachsen-Anhalt
stoppt die Abschiebung für die von der gesetzlichen Altfallregelung betroffenen
Flüchtlinge
Um
für die von der gesetzlichen Altfallregelung Begünstigten durch eine Abschiebung
nicht vollendete Tatsachen zu schaffen, hat Minister Holger Hövelmann am
03.04.2007 bis zum förmlichen Inkrafttreten des Gesetzes für die Dauer von
sechs Monaten die Aussetzung ihrer Abschiebung angeordnet. Den betroffenen
Ausländern wird darüber eine Bescheinigung (Duldung) ausgestellt.
Innenminister
Holger Hövelmann (SPD): ¿Das Bundeskabinett hat Ende März d.J. den Entwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der
Europäischen Union beschlossen und in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren
eingebracht. Dieser Gesetzentwurf sieht u. a. die Einfügung einer
Altfallregelung für langjährig aufhältige ausreisepflichtige Ausländer in das
Aufenthaltsgesetz vor.
Nach
dem Gesetzentwurf sollen geduldete Ausländer, die sich mit ihrer Familie am
01.07.2007 seit mindestens sechs Jahren bzw. Alleinstehende, die sich seit
mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, unter bestimmten
Voraussetzungen durch Erteilung einer zunächst bis zum 31.12.2009 befristeten
Aufenthaltserlaubnis ein Aufenthaltsrecht erhalten. Darüber hinaus erhalten sie
Zugang zum Arbeitsmarkt.¿
Sachsen-Anhalt
habe sich ¿ auch entsprechend der Koalitionsvereinbarung ¿ für eine solche
gesetzliche Altfallregelung eingesetzt.
Hövelmann:
¿Zu den Voraussetzungen für das gesetzliche Bleiberecht gehört unter anderem,
dass die Betroffenen über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse verfügen,
die Ausländerbehörden nicht vorsätzlich getäuscht oder Maßnahmen zur
Aufenthaltsbeendigung hinausgezögert oder behindert haben und nicht straffällig
geworden sind.¿
Bereits
im November letzten Jahres haben die Innenminister des Bundes und der Länder
einen Beschluss über ein Bleiberecht für langjährig aufhältige ausreisepflichtige
Ausländer gefasst. In Sachsen-Anhalt beantragten bis zum 31.03.2007 insgesamt
1.387 Personen auf der Grundlage des Beschlusses eine Aufenthaltserlaubnis.
Bis dahin wurden 73 Aufenthaltserlaubnisse erteilt und 57 abgelehnt.
Weitere
170 Betroffene waren im Besitz einer Duldung und erhielten dadurch bis zum
30.09.2007 Gelegenheit, die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
nach dem Bleiberechtsbeschluss zu erfüllen.
Die gesetzliche
Regelung umfasst einen größeren Personenkreis als nach dem
Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz und geht teilweise auch
darüber hinaus. So können z. B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereits
nach sechsjährigem Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Und während
nach dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz der Aufenthalt bei
fehlender Arbeit oder bei fehlenden Deutschkenntnissen zunächst weiterhin zu
dulden ist, sieht der Gesetzentwurf eine Aufenthaltserlaubnis vor. Bis zum
31.12.2009 können die fehlenden Voraussetzungen nachgewiesen werden. Die
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfordert neben dem Fortbestehen der Erteilungsvoraussetzungen,
dass der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit gesichert ist.
Da
über den Gesetzesentwurf einschließlich der gesetzlichen Altfallregelung
bereits auf politischer Ebene Einigung erzielt wurde, ist von dem Inkrafttreten
des Gesetzes in den nächsten Monaten auszugehen.
Hövelmann:
¿ausreisepflichtige Ausländer, die weder die Voraussetzungen nach dem
Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz noch aufgrund der gesetzlichen
Altfallregelung erfüllen, werden weiterhin konsequent in ihre Heimatländer abgeschoben.
Das gilt insbesondere für Straftäter.¿
Neben
Sachsen-Anhalt haben auch die Bundesländer Hamburg, Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz entsprechende Abschiebungsstoppregelungen erlassen. Weitere
Bundesländer haben eine solche Regelung angekündigt.
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