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Innenminister Holger Hövelmann: Sachsen-Anhalt
stoppt die Abschiebung für die von der gesetzlichen Altfallregelung betroffenen
Flüchtlinge

05.04.2007, Magdeburg – 81

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 081/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 081/07

 

 

 

Magdeburg, den 5. April 2007

 

 

 

 

 

Innenminister Holger Hövelmann: Sachsen-Anhalt

stoppt die Abschiebung für die von der gesetzlichen Altfallregelung betroffenen

Flüchtlinge

 

Um

für die von der gesetzlichen Altfallregelung Begünstigten durch eine Abschiebung

nicht vollendete Tatsachen zu schaffen, hat Minister Holger Hövelmann am

03.04.2007 bis zum förmlichen Inkrafttreten des Gesetzes für die Dauer von

sechs Monaten die Aussetzung ihrer Abschiebung angeordnet. Den betroffenen

Ausländern wird darüber eine Bescheinigung (Duldung) ausgestellt.

 

Innenminister

Holger Hövelmann (SPD): ¿Das Bundeskabinett hat Ende März d.J. den Entwurf

eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der

Europäischen Union beschlossen und in das parlamentarische Gesetz­gebungsverfahren

eingebracht. Dieser Gesetzentwurf sieht u. a. die Einfügung einer

Altfallregelung für langjährig aufhältige ausreisepflichtige Ausländer in das

Aufenthaltsgesetz vor.

 

Nach

dem Gesetzentwurf sollen geduldete Ausländer, die sich mit ihrer Familie am

01.07.2007 seit mindestens sechs Jahren bzw. Alleinstehende, die sich seit

mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, unter bestimmten

Voraussetzungen durch Erteilung einer zunächst bis zum 31.12.2009 befristeten

Aufenthaltserlaubnis ein Aufenthaltsrecht erhalten. Darüber hinaus erhalten sie

Zugang zum Arbeitsmarkt.¿

 

Sachsen-Anhalt

habe sich ¿ auch entsprechend der Koalitions­vereinbarung ¿ für eine solche

gesetzliche Altfallregelung ein­gesetzt.

 

Hövelmann:

¿Zu den Voraussetzungen für das gesetzliche Bleiberecht gehört unter anderem,

dass die Betroffenen über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse verfügen,

die Aus­länderbehörden nicht vorsätzlich getäuscht oder Maßnahmen zur

Aufenthaltsbeendigung hinausgezögert oder behindert haben und nicht straffällig

geworden sind.¿

 

Bereits

im November letzten Jahres haben die Innenminister des Bundes und der Länder

einen Beschluss über ein Bleiberecht für langjährig aufhältige ausreise­pflichtige

Ausländer gefasst. In Sachsen-Anhalt beantragten bis zum 31.03.2007 insgesamt

1.387 Personen auf der Grundlage des Beschlusses eine Aufenthalts­erlaubnis.

Bis dahin wurden 73 Aufenthaltserlaubnisse erteilt und 57 abgelehnt.

 

Weitere

170 Betroffene waren im Besitz einer Duldung und erhielten dadurch bis zum

30.09.2007 Gelegenheit, die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthalts­erlaubnis

nach dem Bleiberechtsbeschluss zu erfüllen.

 

Die gesetzliche

Regelung umfasst einen größeren Personenkreis als nach dem

Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz und geht teilweise auch

darüber hinaus. So können z. B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereits

nach sechs­jährigem Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Und während

nach dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz der Aufenthalt bei

fehlender Ar­beit oder bei fehlenden Deutschkenntnissen zunächst weiterhin zu

dulden ist, sieht der Gesetzentwurf eine Aufenthaltserlaubnis vor. Bis zum

31.12.2009 können die fehlenden Voraussetzungen nachgewiesen werden. Die

Verlängerung der Aufent­haltserlaubnis erfordert neben dem Fortbestehen der Erteilungsvoraussetzungen,

dass der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit gesichert ist.

 

Da

über den Gesetzesentwurf einschließlich der gesetzlichen Altfallregelung

bereits auf politischer Ebene Einigung erzielt wurde, ist von dem Inkrafttreten

des Gesetzes in den nächsten Monaten auszugehen.

 

Hövelmann:

¿ausreisepflichtige Ausländer, die weder die Voraussetzungen nach dem

Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz noch aufgrund der gesetzlichen

Altfallregelung erfüllen, werden weiterhin konsequent in ihre Heimatländer abge­schoben.

Das gilt insbesondere für Straftäter.¿

 

Neben

Sachsen-Anhalt haben auch die Bundesländer Hamburg, Nordrhein-Westfa­len und

Rheinland-Pfalz entsprechende Abschiebungsstoppregelungen erlassen. Weitere

Bundesländer haben eine solche Regelung angekündigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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