Menu
menu

Hövelmann: Eindringliche Warnung an
Trittbrettfahrer

20.03.2009, Magdeburg – 77

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 077/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 077/09

 

 

 

Magdeburg, den 20. März 2009

 

 

 

 

 

Hövelmann: Eindringliche Warnung an

Trittbrettfahrer

 

·

steigende Zahl

von Nachahmertaten

 

·

bisher jede Tat

aufgeklärt

 

·

hohe Kosten für

Polizeieinsätze werden eingefordert

 

Seit dem Amoklauf vom 12. März 2009 an einer

Realschule in Winnenden in Baden-Württemberg wird die Polizei durch eine hohe

Zahl von Trittbrettfahrern in Atem gehalten. Die Täter han­deln aus den

verschiedensten Motiven heraus, sei es allgemei­ner Frust über die eigene

Lebenssituation, die Trennung von der Freundin oder einfach nur aus ¿Spaß¿.

 

Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Normal denkende und

fühlende Menschen können nicht nachvollziehen, wie sich jemand auf Kosten

anderer Leute, die in Angst und Schrecken versetzt werden, mit solchen Taten

Befriedigung verschaffen kann. Seit der schrecklichen Tat vom vorigen

Donnerstag musste die Polizei in Sachsen-Anhalt bereits 16 derartige Fälle

registrieren.¿

 

Die Täter wollen sich in der Regel für kurze Zeit

Aufmerksam­keit verschaffen ¿ und bedenken dabei oft nicht die Konse­quenzen,

die auf sie zukommen.

 

Insbesondere

kommt bei diesen Handlungen die Erfüllung nachfolgender Straftatbestände in

Frage:

 

·

§ 126 StGB ¿ Störung des öffentlichen Friedens

durch Androhung von Straftaten

 

·

§ 131 StGB - Gewaltdarstellung

 

·

§ 145 StGB ¿ Missbrauch von Notrufen

 

Darüber hinaus können im Einzelfall Verstöße gegen

waffen­rechtliche Bestimmungen erfüllt sein.

 

Diese

Delikte werden mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder einer Geld­strafe

bestraft. Innenminister Hövelmann: ¿In Sachsen-Anhalt sind wir gemeinsam mit

der Justiz bemüht, durch schnelle Überführungen und Verurteilungen abschreckend

auf potentielle Trittbrettfahrer einzuwirken.¿ So wurde ein 22-Jähriger, der

nur einen Tag nach der Tat in Baden-Württemberg eine Amoktat in einer

Berufsschule im Landkreis Harz androhte, wenige Stunden später festgenommen und

in einem be­schleunigten Verfahren vom Amtsgericht Halberstadt rechtskräftig zu

fünf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung,

verurteilt. Außerdem hat der Verurteilte 300 Stunden gemeinnützige Arbeit zu

leisten.

 

Vorausgegangen ist dem schnellen Ermittlungserfolg

akribische Fahndungsarbeit der Polizei.

 

Minister Hövelmann: ¿Damit wollen wir ein Zeichen

setzen und deutlich machen, dass wir konsequent gegen diese Täter vorgehen.

Neben diesen strafrechtlichen Konsequenzen ist vielen nicht bewusst, dass auch

zivilrechtliche Forderungen auf sie zukommen können. Das heißt, sowohl

Geschädigte, in dem Fall die Schule, als auch die Polizei werden im Einzelfall

die Täter ,zur Kasse bitten‛. Die Polizeibehörden wurden noch einmal

ausdrücklich darauf hingewiesen, jeden Einzelfall entsprechend zu prüfen und

die Kosten des Polizeieinsatzes vom Täter einzufordern.¿

 

Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes

Sachsen-Anhalt berechnen sich die Kosten für die ¿unmittelbare Ausführung einer

Maßnahme nach § 9 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des

Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)¿ nach Zeitaufwand, Zahl der eingesetzten

Beamten und Art des Einsatz­mittels. Das kann sich schnell auf mehrere tausend

Euro summieren.

 

Und nicht nur das ¿ dort, wo die rechtlichen

Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Täter regelmäßig unangekündigten

¿Besuch¿ von Spezialeinheiten, um eventuell vorhandene Waffen und andere

Beweismittel sicherzustellen.

 

Minister

Hövelmann abschließend: ¿Mit den genannten Maßnahmen hoffen wir, das Problem

der Nachahmer in den Griff zu bekommen. Die Polizei hat weitaus dringen­dere

Sachen zu erledigen, als makabren Späßen Einzelner nachzugehen. Ich appelliere

eindringlich an alle, solche Taten zu unterlassen, sonst können die Folgen

gravierend sein.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de