Hövelmann: Eindringliche Warnung an
Trittbrettfahrer
20.03.2009, Magdeburg – 77
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 077/09
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 077/09
Magdeburg, den 20. März 2009
Hövelmann: Eindringliche Warnung an
Trittbrettfahrer
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steigende Zahl
von Nachahmertaten
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bisher jede Tat
aufgeklärt
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hohe Kosten für
Polizeieinsätze werden eingefordert
Seit dem Amoklauf vom 12. März 2009 an einer
Realschule in Winnenden in Baden-Württemberg wird die Polizei durch eine hohe
Zahl von Trittbrettfahrern in Atem gehalten. Die Täter handeln aus den
verschiedensten Motiven heraus, sei es allgemeiner Frust über die eigene
Lebenssituation, die Trennung von der Freundin oder einfach nur aus ¿Spaß¿.
Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Normal denkende und
fühlende Menschen können nicht nachvollziehen, wie sich jemand auf Kosten
anderer Leute, die in Angst und Schrecken versetzt werden, mit solchen Taten
Befriedigung verschaffen kann. Seit der schrecklichen Tat vom vorigen
Donnerstag musste die Polizei in Sachsen-Anhalt bereits 16 derartige Fälle
registrieren.¿
Die Täter wollen sich in der Regel für kurze Zeit
Aufmerksamkeit verschaffen ¿ und bedenken dabei oft nicht die Konsequenzen,
die auf sie zukommen.
Insbesondere
kommt bei diesen Handlungen die Erfüllung nachfolgender Straftatbestände in
Frage:
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§ 126 StGB ¿ Störung des öffentlichen Friedens
durch Androhung von Straftaten
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§ 131 StGB - Gewaltdarstellung
·
§ 145 StGB ¿ Missbrauch von Notrufen
Darüber hinaus können im Einzelfall Verstöße gegen
waffenrechtliche Bestimmungen erfüllt sein.
Diese
Delikte werden mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe
bestraft. Innenminister Hövelmann: ¿In Sachsen-Anhalt sind wir gemeinsam mit
der Justiz bemüht, durch schnelle Überführungen und Verurteilungen abschreckend
auf potentielle Trittbrettfahrer einzuwirken.¿ So wurde ein 22-Jähriger, der
nur einen Tag nach der Tat in Baden-Württemberg eine Amoktat in einer
Berufsschule im Landkreis Harz androhte, wenige Stunden später festgenommen und
in einem beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Halberstadt rechtskräftig zu
fünf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung,
verurteilt. Außerdem hat der Verurteilte 300 Stunden gemeinnützige Arbeit zu
leisten.
Vorausgegangen ist dem schnellen Ermittlungserfolg
akribische Fahndungsarbeit der Polizei.
Minister Hövelmann: ¿Damit wollen wir ein Zeichen
setzen und deutlich machen, dass wir konsequent gegen diese Täter vorgehen.
Neben diesen strafrechtlichen Konsequenzen ist vielen nicht bewusst, dass auch
zivilrechtliche Forderungen auf sie zukommen können. Das heißt, sowohl
Geschädigte, in dem Fall die Schule, als auch die Polizei werden im Einzelfall
die Täter ,zur Kasse bitten‛. Die Polizeibehörden wurden noch einmal
ausdrücklich darauf hingewiesen, jeden Einzelfall entsprechend zu prüfen und
die Kosten des Polizeieinsatzes vom Täter einzufordern.¿
Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes
Sachsen-Anhalt berechnen sich die Kosten für die ¿unmittelbare Ausführung einer
Maßnahme nach § 9 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des
Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)¿ nach Zeitaufwand, Zahl der eingesetzten
Beamten und Art des Einsatzmittels. Das kann sich schnell auf mehrere tausend
Euro summieren.
Und nicht nur das ¿ dort, wo die rechtlichen
Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Täter regelmäßig unangekündigten
¿Besuch¿ von Spezialeinheiten, um eventuell vorhandene Waffen und andere
Beweismittel sicherzustellen.
Minister
Hövelmann abschließend: ¿Mit den genannten Maßnahmen hoffen wir, das Problem
der Nachahmer in den Griff zu bekommen. Die Polizei hat weitaus dringendere
Sachen zu erledigen, als makabren Späßen Einzelner nachzugehen. Ich appelliere
eindringlich an alle, solche Taten zu unterlassen, sonst können die Folgen
gravierend sein.¿
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