Innenminister Klaus Jeziorsky: Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität wird ausgeweitet
18.07.2005, Magdeburg – 91
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 091/05
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 091/05
Magdeburg, den 18. Juli 2005
Innenminister Klaus Jeziorsky: Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität wird ausgeweitet
Ø Lagebildabhängige Kontrollen
effektives Instrument zur Bekämpfung der Kriminalität
Ø Durch lagebildabhängige
Kontrollen über 360 Ermittlungsverfahren und 213 vorläufige Festnahmen
Nach
Mitteilung von Innenminister Klaus Jeziorsky habe sich das Mittel der
lagebildabhängigen Kontrollen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Kriminalität bewährt und werde auf das ganze Land ausgedehnt.
Innenminister
Jeziorsky: ¿Sachsen-Anhalt ist auch ohne Außengrenzen aufgrund seiner
geografischen Lage in Mitteleuropa für international agierende Straftäter als
Tatort und Transitland von Bedeutung. Die Möglichkeit, auf Bundesstraßen und
Bundesautobahnen bei entsprechenden Lageerkenntnissen auch ohne konkreten
Einzelverdacht Personenkontrollen durchführen zu können, hat sich in der
polizeilichen Praxis als erfolgreich bewiesen.¿
Seit
Bestehen der Befugnisnorm zur Durchführung von sog. lagebildabhängigen
Kontrollen mit der Aufnahme in das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und
Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) im Jahr 2000 bis zum 01.01.2005
habe die Polizei, so Jeziorsky, über 38.200 Personenkontrollen durchgeführt.
Dabei seien 362 Ermittlungsverfahren u.a. wegen Diebstahl, Hehlerei,
Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstöße gegen
das Waffengesetz, Verstöße gegen die Abgabenordnung sowie wegen Verstöße gegen
ausländerrechtliche Bestimmungen eingeleitet worden. Zudem würden im Sinne eines
integrativen Kontrollansatzes zahlreiche Verkehrsordnungswidrigkeiten und
Verkehrsstraftaten geahndet. Insgesamt seien gegen 213 Personen
freiheitsentziehende Maßnahmen wegen des Verdachts einer Straftat oder wegen
bestehender Fahndungsausschreibungen angeordnet worden.
Diese
betrafen überwiegend Personen aus Osteuropa, insbesondere aus Polen und
Litauen. In mehreren Fällen führten die Kontrollen zur Beantragung und Vollstreckung
von Haftbefehlen. Im Rahmen der Kontrollen wurden in 169 Fällen PKW¿s, verschiedenes
Diebesgut wie Autozubehörteile und Autoradios, Mobiltelefone sowie amtliche
Dokumente (Führerscheine, Ausweise, Pässe), mehrere zehntausend unverzollte
Zigaretten aber auch Tierpräparate nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen
sichergestellt. Mehrfach wurden geschleuste Ausländer im Bereich der
Bundesautobahnen bzw. in deren Nähe aufgegriffen.
Es
sei festgestellt worden, so der Innenminister, dass die Straftäter schnell auf
die Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen reagierten, indem sie insbesondere von den
Bundesautobahnen auf die angrenzenden Bundesstraßen auswichen oder Rastanlagen
aufsuchten, um den Kontrollen zu entgehen. Weiterhin würden Straftaten in der
unmittelbaren Nähe der Bundesautobahnen begangen, um diese als schnelle
Fluchtwege zu nutzen.
Jeziorsky:
¿Auf das veränderte Täterverhalten wurde reagiert. Zur besseren Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität wurde zudem der Anwendungsbereich der
Kontrollbefugnis auf Autohöfe sowie Straßenverbindungen zwischen Autobahnen
und Autohöfen im Jahr 2003 ausgedehnt.¿
So
führte die Polizeidirektion Stendal gemeinsam mit den Polizeidirektionen Magdeburg
und Halberstadt sowie dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt im Jahr 2004 ein
Pilotprojekt zur Intensivierung der Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen im Bereich
der Bundesautobahn 2 und der angrenzenden Bereiche durch. D urch
eine Optimierung des Informationsaustausches sowie abgestimmte
Fahndungsmaßnahmen konnte f lexibel auf die mobilen Straftäter reagiert werden.
Aktuelle
Erkenntnisse und Feststellungen werden an die beim Landeskriminalamt
eingerichteten Koordinierungsstelle Osteuropa weitergeleitet. Die dort
gebündelten und ausgewerteten Informationen werden den Polizeidirektionen zur
Verfügung gestellt. So können landes- und bundesweite Tatzusammenhänge und
Tatbegehungsweisen schneller erkannt werden. D as Landeskriminalamt
Sachsen-Anhalt unterstützt die Polizeidirektionen durch ein entsprechendes
Fahndungslagebild. Dabei werden auch Erkenntnisse anderer Bundesländer
insbesondere von Brandenburg und Niedersachsen einbezogen.
Jeziorsky:
¿Diese Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen sind Bestandteil des strategischen
Gesamtkonzepts zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Sie
führen zu einer Erhöhung des Entdeckungsrisikos und damit zu einer Verunsicherung der Straftäter. Seit April diesen Jahres
werden daher auch die Bereiche der Bundesautobahnen A 9 und A 14 in das
erfolgreiche Konzept einbezogen.¿
Beispiele:
Bei einer Kontrolle eines auf der BAB 9 in Richtung
Berlin befindlichen PKW¿s im September 2004 wurden drei litauische
Staatsangehörige festgestellt. Der Fahrer konnte weder Fahrzeugpapiere noch
einen Führerschein vorweisen. Bei der Fahndungsüberprüfung wurde festgestellt,
dass der PKW im Raum Gießen /HE entwendet worden war. Weiterhin befanden sich
11 gestohlene Autoradios im Gepäck der Personen. Diese konnten Tatorten in
Hessen und Niedersachsen zugeordnet werden.
Im Rahmen einer
gemeinsamen Kontrolle der Polizeidirektionen Stendal, Magdeburg, Halberstadt
und der Landesbereitschaftspolizei zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Kriminalität wurden am 14.06.2005 insgesamt
376 Fahrzeugführer auf den Bundesautobahnen 2 und 14 sowie den auf
umliegenden Bundesstraßen überprüft. Dabei wurden 12 Strafverfahren wegen Hehlerei,
Verstöße gegen das Waffengesetz, ausländerrechtliche Verstöße, Produktfälschung
nach dem Markengesetz, Zigarettenschmuggel und Verkehrsdelikten eingeleitet.
Es wurden ca. 42.000 unverzollte Zigaretten sichergestellt. Darüber hinaus
wurden bei den integrativen Kontrollen zahlreiche Verkehrsordnungswidrigkeiten
geahndet.
An den Kontrollen waren auch Bedienstete des
Hauptzollamtes Magdeburg und der Bundesanstalt für Güterverkehr beteiligt.
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