Staatssekretär Erben anlässlich der
Gesprächsrunde der DGB Kreisverbände Sangerhausen und Mansfelder Land sowie des
Frauenarbeitskreises Sangerhausen am 28.11.2007 in Sangerhausen ?Demokratieverständnis
und NPD-Verbot?
29.11.2007, Magdeburg – 362
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 362/07
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 362/07
Magdeburg, den 29. November 2007
Staatssekretär Erben anlässlich der
Gesprächsrunde der DGB Kreisverbände Sangerhausen und Mansfelder Land sowie des
Frauenarbeitskreises Sangerhausen am 28.11.2007 in Sangerhausen ¿Demokratieverständnis
und NPD-Verbot¿
Ein
NPD-Verbotsverfahren macht klar: Neonazis haben keinen Platz im demokratischen
Staat
Innenstaatssekretär Rüdiger
Erben (SPD) unterstrich in seinem Einführungsstatement zur Diskussionsrunde,
dass Neonazis im demokratischen Staat keinen Platz haben. Weiter führte er aus:
"Wir erwarten von allen
Institutionen der Zivilgesellschaft und von engagierten Bürgerinnen und
Bürgern, dass sie entschieden gegen Rechtextreme auftreten und ihrer
Propaganda keinen Raum geben. Eine solche Haltung erfordert Mut. Diesen Mut
können wir nur dann einfordern, wenn die Verfassungsorgane mit ihren eigenen
Möglichkeiten gegen rechts voran gehen.
Sachsen-Anhalt war eines der
ersten Länder, die den Anstoß für eine neue Verbotsdiskussion gaben. Damit
wollten wir auch auf die Entwicklungen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern
reagieren, wo die NPD mühelos in die Landtage einzog. Seit dem Ende des Zweiten
Weltkriegs und der Befreiung von der NS-Diktatur gilt die Forderung: Wehret den
Anfängen! Ein Verbotsverfahren kann nur greifen, wenn sich eine verfassungswidrige
Partei noch nicht dauerhaft fest parlamentarisch etabliert hat.
Der dauerhafte Verzicht auf ein
Verbot kann nicht in Betracht kommen. Der legale Status der NPD als Partei
bietet den Rechtsextremen nicht nur die Möglichkeit, ihr Gedankengut ungehindert
zu verbreiten, er verschafft ihnen durch die Wahlkampfkostenerstattung und die
Finanzierung ihrer Fraktionen auch noch staatliche Fördermittel, die ausgezahlt
werden müssen, auch wenn ihr Missbrauch absehbar ist.
Das Parteienprivileg verhindert
wirksame Maßnahmen gerade auf der kommunalen Ebene gegen Volksverhetzung und
andere Propagandadelikte. Die Stärkung demokratischen Bewusstseins etwa in den
Schulen wird erheblich erschwert, wenn vor dem Schulhof eine ¿legale¿ Partei
gegen Toleranz und Völkerverständigung hetzen kann. Natürlich wird ein Verbot
das rechtsextreme Gedankengut nicht beseitigen, aber es verschafft uns
unvergleichlich bessere Möglichkeiten, es zu ächten.
Auch der Polizei ist die
Situation immer weniger zuzumuten: Ständig müssen wir Polizistinnen und
Polizisten in Einsätze zum Schutz von NPD-Demonstrationen schicken, obwohl wir
wissen, dass die Partei diese Kundgebungen zu Propaganda gegen die Demokratie
nutzt.
In jedem Fall setzt ein
Verbotsantrag eine sorgfältige rechtliche Prüfung der rechtlichen
Voraussetzungen voraus. Geboten ist auch eine Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen
Konsequenzen aus dem Minderheitenvotum, an dem das Verfahren beim
Bundesverfassungsgericht 2003 scheiterte. Zu diesem Weg haben sich die
SPD-Innenminister entschlossen. Nach jahrzehntelangem Schwanken zwischen
offener Sympathie und taktischer Abgrenzung gegenüber den neonazistischen Kameradschaften
hat sich die NPD für den schamlosen Weg der Einbeziehung dieser Kräfte
entschieden. Die (anti-)parlamentarische Praxis der NPD im sächsischen Landtag
und anderswo zeigt unmissverständlich, wes Geistes Kind diese Partei ist:
Verachtung für die Demokratie, Verspottung der Opfer des NS-Terrors,
antisemitische Provokationen und Hass gegen Ausländer und Andersdenkende
kennzeichnen ihre politischen Aktivitäten. Ich meine: Damit muss jetzt Schluss
sein."
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