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Staatssekretär Erben anlässlich der
Gesprächsrunde der DGB Kreisverbände Sangerhausen und Mansfelder Land sowie des
Frauenarbeitskreises Sangerhausen am 28.11.2007 in Sangerhausen ?Demokratieverständnis
und NPD-Verbot?

29.11.2007, Magdeburg – 362

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 362/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 362/07

 

 

 

Magdeburg, den 29. November 2007

 

 

 

 

 

Staatssekretär Erben anlässlich der

Gesprächsrunde der DGB Kreisverbände Sangerhausen und Mansfelder Land sowie des

Frauenarbeitskreises Sangerhausen am 28.11.2007 in Sangerhausen ¿Demokratieverständnis

und NPD-Verbot¿

 

Ein

NPD-Verbotsverfahren macht klar: Neonazis haben keinen Platz im demokratischen

Staat

 

Innenstaatssekretär Rüdiger

Erben (SPD) unterstrich in seinem Einführungsstatement zur Diskussionsrunde,

dass Neonazis im demokratischen Staat keinen Platz haben. Weiter führte er aus:

 

"Wir erwarten von allen

Institutionen der Zivilgesellschaft und von engagierten Bürgerinnen und

Bürgern, dass sie entschie­den gegen Rechtextreme auftreten und ihrer

Propaganda kei­nen Raum geben. Eine solche Haltung erfordert Mut. Diesen Mut

können wir nur dann einfordern, wenn die Verfassungs­organe mit ihren eigenen

Möglichkeiten gegen rechts voran gehen.

 

Sachsen-Anhalt war eines der

ersten Länder, die den Anstoß für eine neue Verbotsdiskussion gaben. Damit

wollten wir auch auf die Entwicklungen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpom­mern

reagieren, wo die NPD mühelos in die Landtage einzog. Seit dem Ende des Zweiten

Weltkriegs und der Befreiung von der NS-Diktatur gilt die Forderung: Wehret den

Anfängen! Ein Verbotsverfahren kann nur greifen, wenn sich eine verfas­sungswidrige

Partei noch nicht dauerhaft fest parlamentarisch etabliert hat.

 

Der dauerhafte Verzicht auf ein

Verbot kann nicht in Betracht kommen. Der legale Status der NPD als Partei

bietet den Rechtsextremen nicht nur die Möglichkeit, ihr Gedankengut un­gehindert

zu verbreiten, er verschafft ihnen durch die Wahl­kampfkostenerstattung und die

Finanzierung ihrer Fraktionen auch noch staatliche Fördermittel, die ausgezahlt

werden müssen, auch wenn ihr Missbrauch absehbar ist.

 

Das Parteienprivileg verhindert

wirksame Maßnahmen gerade auf der kommunalen Ebene gegen Volksverhetzung und

andere Propagandadelikte. Die Stärkung demo­kratischen Bewusstseins etwa in den

Schulen wird erheblich erschwert, wenn vor dem Schulhof eine ¿legale¿ Partei

gegen Toleranz und Völkerverständigung hetzen kann. Natürlich wird ein Verbot

das rechtsextreme Gedankengut nicht beseitigen, aber es verschafft uns

unvergleichlich bessere Möglichkeiten, es zu ächten.

 

Auch der Polizei ist die

Situation immer weniger zuzumuten: Ständig müssen wir Polizistinnen und

Polizisten in Einsätze zum Schutz von NPD-Demonstrationen schicken, obwohl wir

wissen, dass die Partei diese Kundgebungen zu Propaganda gegen die Demokratie

nutzt.

 

In jedem Fall setzt ein

Verbotsantrag eine sorgfältige rechtliche Prüfung der rechtli­chen

Voraussetzungen voraus. Geboten ist auch eine Berücksichtigung der verfah­rensrechtlichen

Konsequenzen aus dem Minderheitenvotum, an dem das Verfahren beim

Bundesverfassungsgericht 2003 scheiterte. Zu diesem Weg haben sich die

SPD-Innenminister entschlossen. Nach jahrzehntelangem Schwanken zwischen

offener Sympathie und taktischer Abgrenzung gegenüber den neonazistischen Kameradschaften

hat sich die NPD für den schamlosen Weg der Einbeziehung dieser Kräfte

entschieden. Die (anti-)parlamentarische Praxis der NPD im sächsischen Landtag

und anderswo zeigt unmissverständlich, wes Geistes Kind diese Partei ist:

Verachtung für die Demokratie, Verspottung der Opfer des NS-Terrors,

antisemitische Provokationen und Hass gegen Ausländer und Anders­denkende

kennzeichnen ihre politischen Aktivitäten. Ich meine: Damit muss jetzt Schluss

sein."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

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