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Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der ?Stiftung Gedenkstätten
Sachsen-Anhalt? (Gedenkstättenstiftungs­gesetz ? GedenkStiftG LSA), LT-Drs.:
4/2552

16.02.2006, Magdeburg – 35

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 035/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 035/06

 

 

 

Magdeburg, den 16. Februar 2006

 

 

 

 

 

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky

zum Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der ¿Stiftung Gedenkstätten

Sachsen-Anhalt¿ (Gedenkstättenstiftungs­gesetz ¿ GedenkStiftG LSA), LT-Drs.:

4/2552

 

- TOP 8 der Landtagssitzung am 16./17. Febr. 2006

 

Anrede,

 

die

gut vor einem Jahr erklärte Absicht der Landesregierung, alle landeseigenen

Gedenkstätten in eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu überführen war bereits

früh auf positive Resonanz aller Parteien gestoßen. Als ich den Gesetzentwurf

zur Errich­tung der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt vor wenigen Wochen in

den Landtag eingebracht habe, haben in der Aus­sprache sodann auch alle im

Parlament vertretenen Parteien ihr großes Interesse verdeutlicht, dieses Gesetz

noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

 

Ich

darf Ihnen heute mitteilen, dass es gelungen ist, im Aus­schuss für Inneres

eine Beschlussemfehlung zu erarbeiten, die von allen im Landtag vertretenen

Parteien getragen wird. Basis für dieses außerordentlich positive Ergebnis war

das Bemühen aller Seiten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auf möglichst

breite Akzeptanz stößt.

 

Der

Ausschuss für Inneres hat mehr als 30 Opferorganisatio­nen, Verbände, Vereine,

Kommunen und gesellschaftliche Or­ganisationen zur Anhörung geladen. Die

Anhörung war durch ein sehr hohes Maß an Sachlichkeit geprägt. Bei der außeror­dentlich

schwierigen Thematik, die immer wieder zu heftigen Emotionen Anlass bietet, war

dies nicht unbedingt zu erwarten.

 

Etwa

15 verschiedene Stellungnahmen wurden vor dem Aus­schuss abgegeben. In

Auswertung des Anhörungsergebnisses wurden am ursprünglichen Gesetzentwurf

folgende Änderungen vorgenommen:

 

1. Der Stiftungszweck wurde

insofern sprachlich neu gefasst, als nun in wesentlich stärkerer Form die

Unterschiede der verschiedenen Diktaturen deutlich werden, indem von den

¿einzigartigen Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur¿ und den

¿schweren Menschenrechtsverletzungen während der Zeiten der sowjetischen

Besatzung und der SED-Diktatur¿ gesprochen wird.

 

2. Eine weitere Veränderung

betrifft die Gedenkstätte Lichtenburg in Prettin. Die Landesregierung hatte

Ihnen bereits vor längerem mitgeteilt, dass sie beabsich­tige, die Gedenkstätte

zu übernehmen.

 

Allerdings

sind ¿ wie ich hier bereits mehrmals vorgetragen habe ¿ die Verhandlun­gen mit

der Bundesimmobiliengesellschaft, die die Liegenschaft im Auftrag des Bun­des

betreut, noch nicht abgeschlossen.

 

Deshalb

hatte die Landesregierung im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, die

Gedenkstätte noch nicht ausdrücklich unter jene Einrichtungen einzureihen, die

mit In-Kraft-Treten des Gesetzes Teil der Stiftung werden sollen. Allerdings

war in § 2 Absatz 3 des Entwurfs bereits die Möglichkeit geschaffen worden,

weitere Einrich­tungen in die Stiftung zu übernehmen. In der Begründung zum

Gesetzentwurf war die Gedenkstätte Lichtenburg namentlich als Anwendungsfall

dieser Option genannt worden.

 

Der

Innenausschuss hat sich nun darauf verständigt, die Gedenkstätte Lichtenburg

bereits jetzt explizit in die Liste derjenigen Gedenkstätten aufzunehmen, die

der Stif­tung angehören werden. Die gegenwärtigen Rechtsverhältnisse

hinsichtlich der Lie­genschaft machten es aber notwendig, in § 23 Abs. 2

einen Vorbehalt hinsichtlich des In-Kraft-Tretens dieser Bestimmung

auszubringen. Voraussetzung dafür ist die Übernahme der Gedenkstätte

Lichtenburg in Landesträgerschaft. In den letzten Ta­gen hat der Bund ein

Vertragsformulierung vorgelegt, die m. E. den Interessen des Landes an einer

dauerhaft gesicherten Nutzung der vorgesehenen Teile des Schlosses Lichtenburg

als Gedenkstätte hinreichend Rechnung trägt.

 

Eine

weitere wesentliche Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs betrifft die

Besetzung des Stiftungsrates. Um die Geschicke der Stiftung politisch begleiten

zu können, wurde allen im Landtag vertretenen Fraktionen im höchstem Gremium

der Stiftung, dem Stiftungsrat, Sitz und Stimme gegeben. Der Ihnen nun

vorliegende Gesetzentwurf sieht deshalb vor, so viele weitere Mitglieder in den

Stiftungsrat auf­zunehmen, wie Fraktionen im jeweiligen Landtag vorhanden sind.

 

 

Anrede,

 

die

nun gefundene Gesetzesfassung bildet aus Sicht der Landesregierung eine so­lide

Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit der Stiftung. Ich weiß, dass die unter­schiedlichen

Ansichten zur neueren deutschen Geschichte nicht per Gesetz beseitigt werden

können.

 

Aus

meiner Sicht ist dies aber nicht der entscheidende Punkt.

 

Entscheidend für

den Erfolg der Gedenkstättenstiftung wird vielmehr sein, dass alle Beteiligten

die Arbeit mit der Zielsetzung beginnen, im sachlichen Dialog die beste­henden

Schwierigkeiten und Herausforderungen zu meistern. Mit dem Ziel der Stif­tung

Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der

deutschen Erinnerungskultur zu haben, möchte ich alle Opferorganisationen und

¿verbände zur Bereitschaft aufrufen, auf der Basis der demokratischen

Wertegemeinschaft und des antitotalitären Konsenses, auch das Leid der jeweils

anderen Seite anzuerkennen. Dabei müssen wir selbstverständlich davon ausgehen,

dass die Verbrechen der Nationalsozialisten einzigartig sind und mit den Taten

nach 1945 nicht gleichgesetzt werden dürfen.

 

Diese

Erkenntnis bedeutet aber keine Negierung oder Bagatellisierung des nach 1945

begangenen Unrechts an unschuldigen Opfern. Wir sollten gemeinsam darum ringen,

¿konkurrierende Vergangenheiten¿ zu verhindern. Es ist schlimm genug, wenn nach

dem Zusammenbruch des Hitler-Regimes die Menschenrechtsverletzun­gen auf dem

Boden der SBZ nicht aufhörten. Wir können die Geschichte nicht än­dern, aber

wir können einen gemeinsamen Beitrag dazu leisten, dass sich derartige

Entwicklungen nicht wiederholen.

 

In

diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass am gestrigen Tage die neue

Dauerausstellung in der Gedenkstätte ¿Roter Ochse¿ Halle eröffnet worden ist.

Ge­nauer gesagt handelt es sich um zwei Ausstellungen unter einem Dach. Nach

Eta­gen getrennt, werden im ¿Roten Ochsen¿ die NS-Verbrechen ebenso gezeigt wie

die Menschenrechtsverletzungen nach 1945. Wer die Ausstellung zum ersten Mal

sieht, wird betroffen sein von dem Schicksal jener Menschen, denen an dieser

Stelle Un­recht widerfahren ist. Die Ausstellung zeigt aber auch anschaulich,

dass es möglich ist, trotz unterschiedlicher Sichtweisen eine gemeinsame Lösung

zu finden. Aus­drücklich hat der Sprecher des Interessenverbandes der

Verfolgten und Hinterblie­benen der Nazidiktatur, Herr Gerats, bereits während

der Anhörung des Innenaus­schusses die konstruktive Zusammenarbeit in

Vorbereitung der Ausstellung hervor­gehoben und gelobt.

 

Anrede,

 

ich

möchte an dieser Stelle allen, die an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs in der

Ihnen nun vorliegenden Fassung mitgewirkt haben, für ihre außerordentlich kon­struktiven

Beiträge danken. Ich denke es ist gelungen, gemeinsam einen tragfähigen

Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Interessen aller Betroffenen

widerspiegelt.

 

Die Zustimmung zu

dem Gesetzentwurf in der Ihnen nun vorliegenden Fassung ist ein wichtiges

Signal und ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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