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Datenschutzhinweise für Bewerber

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Datenschutzhinweise nach der Datenschutzgrundverordnung zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren

Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI), in dessen Rahmen das MI  Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Das MI  informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.

1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte/-r und Aufsichtsbehörde

a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist das MI. Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12. Die entsprechenden Kontaktdaten für das MI lauten:

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Straße 2 / am „Platz des 17. Juni“
39112 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 - 01
E-Mail: poststelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

b) Den nach Art. 37 Abs. 1 Buchst. a) DS-GVO benannten Behördlichen Datenschutzbeauftragten des MI erreichen Sie wie folgt:

Dr. Joachim Wilkens
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Straße 2 / am „Platz des 17. Juni“
39112 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 - 5404
E-Mail: dsb(at)mi.sachsen-anhalt.de

c) Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist der

Landesbeauftragte für den Datenschutz
Otto-von-Guericke-Straße 34a
39104 Magdeburg
Tel.:   (0391) 81803 - 10
E-Mail: poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de

2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Art der Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung eines Bewerbungsauswahlverfahrens, an welchem Sie als Bewerber/Bewerberin teilnehmen, und der Vorbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung. Rechtsgrundlagen sind § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und die DS-GVO.

Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post, per E-Mail oder über die Bewerbersoftware Interamt sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert (vgl. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e), Abs. 2 und 3 DS-GVO, § 84 Abs. 1 LBG LSA, § 50 Satz 4 BeamtStG, ggf. i.V.m. § 4 Abs. 1 DSAG LSA),

  • Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum),
  • Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse),
  • Behinderung/Gleichstellung,
  • Daten zur Ausbildung und Weiterbildung,
  • Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang,
  • Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen,
  • Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,
  • Angabe zu sonstigen Qualifikationen und
  • Datum der Bewerbung.

Bei einer Bewerbung per E-Mail oder über die Bewerbersoftware Interamt werden auch alle mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX verarbeitet.

3. Empfänger/Empfängerin von Daten

Das Ministerium verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende Personen oder Gremien ein, ggf. auch an eine die ärztliche Untersuchung durchführende Stelle.

4. Dauer der Datenspeicher

Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa sechs Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail oder über die Bewerbersoftware Interamt wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.

5. Rechte als betroffene Person

Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten aus Art. 16 DS-GVO zu. Zudem haben Sie nach Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Auskunft über die Herkunft, die Empfänger/Empfängerinnen oder Kategorien von Empfängern/Empfängerinnen der personenbezogenen Daten sowie auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) Ihrer Daten. Gemäß § 17 Abs. 1 DS-GVO können Sie die Löschung verlangen, wenn u.a. die Daten nicht mehr für die Zwecke notwendig sind, für die sie verarbeitet wurden oder wenn sie unrichtig sind und keine weitere Speicherung aufgrund der Regelung nach Art. 17 Abs. 3 DS-GVO erforderlich ist. Sie können nach Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungsverfahren widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung, besteht nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Bei notwendigen Erhebungen bei anderen Stellen oder Personen als der betroffenen Person erfolgt ein individueller Hinweis, soweit nicht im Einzelfall die Informationspflicht entsprechend Art. 14 Abs. 5 DS-GVO keine Anwendung findet.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, steht Ihnen nach Art. 77 DS-GVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 c)). Sie können in diesem Fall nach Art. 38 Abs. 4 DS-GVO auch den Behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 b)).

6. Allgemeiner Hinweis

Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.