Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" (FIM)
Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang eröffnete am 25.10.2016 im Ministerium für Inneres und Sport gemeinsam mit der Staatssekretärin und Integrationsbeauftragten der Landesregierung, Susi Möbbeck, sowie dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, Kay Senius, eine Informationsveranstaltung zu Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen.
Bei Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge, die im Rahmen eines bis 2020 laufenden Arbeitsmarktprogramms des Bundes bei Kommunen sowie staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen werden. Rechtliche Grundlage sind neben speziellen Vorschriften im Asylbewerberleistungsgesetz und im SGB III eine Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit.
Für das gleichnamige Arbeitsmarktprogramm interessierten sich mehr als 130 Vertreterinnen und Vertreter von Landkreisen und kreisfreien Städten, Landesaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und anderen staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern.
Im Laufe des Treffens konnten eine Vielzahl trägerspezifischer Fragen durch eine Präsentation des Vertreters der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen unmittelbar geklärt werden. Im Mittelpunkt standen vor allem konkrete Hinweise zur Zielgruppe oder auch zum Antrags- und Abrechnungsverfahren. Die Präsentation, in der die grundlegenden Fakten des Arbeitsmarktprogramms zusammengefasst sind, finden Sie hier. Umrahmt wurde die Veranstaltung mit zwei Erfahrungsberichten aus der Praxis, die sich auf bereits bestehende Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge und eine praxisnahe Umsetzung bezogen.
Arbeitsfähigen, die mindestens 18 Jahre alt sind und nicht aus sicheren Herkunftsländern kommen, wird auf diese Weise während des Asylverfahrens auf diese Weise ermöglicht, einer sinnvollen Beschäftigung nachzugehen. Die in Arbeitsgelegenheiten gewonnenen Erkenntnisse über spezielle Fähigkeiten der Flüchtlinge können später für weiterführende Maßnahmen zur Förderung der Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt genutzt werden.