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Was ist die freiheitliche demokratische Grundordnung?

In Deutschland haben wir immer wieder erlebt, wie gefährdet die freiheitliche Demokratie ist und dass sie Gegner hat, die sie abschaffen wollen. So scheiterte der erste Versuch einer deutschen Demokratie, die Weimarer Republik. Von rechts und links verachtet und bekämpft, ging sie letztlich an ihrer Wehrlosigkeit zugrunde.
Die Bundesrepublik Deutschland hat aus diesen bitteren Erfahrungen gelernt. Ihr Grundgesetz ist die Verfassung eines dem Frieden verpflichteten demokratischen Rechtsstaates. Ihre obersten Werteprinzipien stellen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung dar.
Damit ist nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der Länder, so auch die Verfassungsschutzgesetze.

Zu diesen Grundsätzen gehören folgende Verfassungsprinzipien:


a)         das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen
            und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden
            Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in
            allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

b)         die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und
            die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an
            Gesetz und Recht,

c)         das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung der
            parlamentarischen Opposition,

d)         die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber
            der Volksvertretung,

e)         die Unabhängigkeit der Gerichte,

f)          der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und

g)         die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
            konkretisierten Menschenrechte.