Aktenplan der Landesregierung
Die Landesbehörden und Einrichtungen des Landes, außer der Finanzverwaltung (Steuerverwaltung), der Justizverwaltung, dem Verfassungsschutz und der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund, verwalten ihre Akten und Dokumente nach den Bestimmungen der Aktenordnung für die unmittelbare Landesverwaltung Sachsen-Anhalt (AktO).
Als Grundlage für die gesamte Aktenbildung dient ein Aktenplan (nicht barrierfreies Dokument, Fragen zum Aktenplan können gerichtet werden an pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de).
Der Aktenplan ist systematisch nach der Aufgabengliederung aufgestellt. Der Aktenplan ist unabhängig von der Organisation und der Geschäftsverteilung nach Querschnittsaufgaben und übrigen Fachaufgaben gegliedert.
Er soll sicherstellen, dass die Dokumente bei allen Dienststellen, die in demselben Verwaltungszweig tätig werden, einheitlich geordnet werden.
Stand: Januar 2021