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Rettungsdienst

Telenotarzt – Innovatives Projekt zur Verbesserung der Patientenversorgung

16.07.2025, Magdeburg – 095/2025

  • Ministerium für Inneres und Sport

Sachsen-Anhalt erprobt seit Oktober 2024 in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie in der Stadt Halle (Saale) den Einsatz des Telenotarztes. Seit dem Start des Pilotprojektes gab es mehr als 500 Telenotarzteinsätze. In mehr als 92 Prozent der Fälle wurde der Einsatz des Telenotarztes – sowohl des Telenotarztes selbst als auch des Telenotarztnutzers (Notfallsanitäter) – als sehr hilfreich oder hilfreich bezeichnet.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die ersten Erfahrungen zeigen deutlich, dass der Telenotarzt zu einer Stärkung des Rettungsdienstes führt. In nur neun Monaten konnten die Telenotärzte in nur zwei Landkreisen und einer kreisfreien Stadt mehr als 500 Mal audiovisuell zu einem Rettungswagen und dessen Besatzung Kontakt aufnehmen, ohne dabei selbst vor Ort zu sein. Den Patienten konnte nicht nur schnell geholfen werden. Auch die wertvollen personellen Ressourcen im Rettungsdienst können so optimiert eingesetzt werden. Der Erfolg des Projektes zeigt, dass der Telenotarzt nun dauerhaft im Rettungsdienstgesetz für das ganze Land verankert werden sollte.“

Hartmut Handschak, Landrat des Saalekreises: „Mit der Etablierung von Telenotärzten werden in Sachsen-Anhalt die Notfallsanitäter, aber auch Notärzte, eine willkommene Unterstützung zum Wohle der Patienten bei ihrer schwierigen Tätigkeit erfahren. Ich bin sehr froh, dass die Initiative vor allem von den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst der drei beteiligten Kommunen ausging, die im Hauptamt eine verantwortungsvolle Aufgabe in ihrem Krankenhaus erfüllen und danke insbesondere Herrn Dr. Stefani für sein diesbezügliches Engagement.“

In nur 1,5 Prozent der Einsätze konnte der Telenotarzt auf Grund fehlender Netzverfügbarkeit nicht direkt erreicht werden. In diesen Fällen erfolgte die Kontaktaufnahme über alternative Kommunikationswege, wie zum Beispiel das Telefon.

Die Kontaktaufnahme zu einem Telenotarzt erfolgte in den meisten Fällen zur Entscheidungsfindung und Befunderhebung. Auch zur Begleitung eines Transports oder zur Dosierhilfe bei der Medikamentengabe wurde der Telenotarzt kontaktiert.

Hintergrund:

Sachsen-Anhalt hat Ende des Jahres 2021 eine Innovationsklausel im Rettungsdienstgesetz verankert. Die Klausel erlaubt zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, um neuartige Konzepte rechtssicher zu erproben, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln und anschließend zu evaluieren. Gemeinsam mit dem Landesbeirat Rettungswesen wurde im September 2024 das Versorgungskonzept des Telenotarztes erstmalig zugelassen.

Der Telenotarzt unterstützt das nicht-ärztliche Rettungsdienstpersonal, insbesondere den Notfallsanitäter bei Rettungseinsätzen, wenn die Präsenz eines Notarztes vor Ort nicht erforderlich ist. Gegebenenfalls kann der Telenotarzt auch einen vor Ort befindlichen Notarzt beratend unterstützen. Dazu werden dem in einer Leitstelle angesiedelten Telenotarzt Vitaldaten zur Verfügung gestellt. Die unterstützende, zusätzliche Hilfe des Telenotarztes kann sofort nach dessen telefonischer Alarmierung erfolgen.

Mit dem innovativen Modellprojekt sollten bewusst städtische und vor allem auch ländlich geprägte Rettungsdienstbereiche abgedeckt werden. Die daraus gewonnenen Erfahrungen sollten dabei unterstützen, den Rettungsdienst weiter zu optimieren und landesweit zukunftsfest zu machen.

Das Pilotprojekt ist für zwei Jahre mit Verlängerungsoption ausgelegt. In den drei Rettungsdienstbereichen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie in der Stadt Halle (Saale) versorgen 52 Rettungswagen und zehn Notarzteinsatzfahrzeuge fast 560.000 Einwohner.

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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