Die Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt
Am 22. April 2005 wurde die Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt berufen. Mit § 23a des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurde erstmals eine Rechtsgrundlage geschaffen, eine Härtefallkommission einzurichten.
Das Land hat von der gesetzlichen Ermächtigung mit der Härtefallkommissionsverordnung vom 9. März 2005 Gebrauch gemacht. In Sachsen-Anhalt wurde die Härtefallkommission und eine ihre Arbeit unterstützende Geschäftsstelle beim Ministerium für Inneres und Sport eingerichtet. Die Kommission wird nur auf Antrag eines oder mehrerer seiner Mitglieder tätig. Die Geschäftsstelle ist nicht berechtigt, Anträge von Dritten entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Weitere Einzelheiten können der Härtefallkommissionsverordnung und dem Merkblatt mit Stand 3. Mai 2023 entnommen werden.
Hier finden Sie die Tätigkeitsberichte der Härtefallkommission von 2005 an als PDF-Datei zum Herunterladen.
Kontakt
Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt
Geschäftsstelle
beim Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel.: 0391 / 567-5445, 5451
E-Mail: hfk(at)mi.sachsen-anhalt.de
Kommissionsvorsitzende
Monika Schwenke
Abteilungsleiterin beratende Dienste/Sozialpolitik
des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e. V.
Langer Weg 65-66
39112 Magdeburg
Tel.: 0391 / 6053-236
E-Mail: monika.schwenke(at)caritas-magdeburg.de