Rechtliche Grundlagen für die Verfassungsschutzbehörde
Der Verfassungsschutz ist im Grundgesetz in Artikel 73 Nummer 10 b,c sowie in Artikel 87 Absatz 1 Satz 2 bereits verfassungsrechtlich verankert.
Er ist bei seiner Aufgabenerfüllung an Recht und Gesetz gebunden. Seine Arbeit ist daher durch eine Reihe von Rechtsvorschriften geregelt.
Neben dem
und dem
"Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt" (VerfSchG-LSA)
gehören dazu noch das
"Gesetz über die Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" (G10-Gesetz),
das
Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (AGG 10-LSA)
und das
"Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz (SÜG-LSA)".