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Rechtliche Grundlagen für die Verfassungsschutzbehörde

Der Verfassungsschutz ist im Grundgesetz in Artikel 73 Nummer 10 b,c sowie in Artikel 87 Absatz 1 Satz 2 bereits verfassungsrechtlich verankert. 

Er ist bei seiner Aufgabenerfüllung an Recht und Gesetz gebunden. Seine Arbeit ist daher durch eine Reihe von Rechtsvorschriften geregelt.
Neben dem

"Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz" (BVerfSchG)

und dem
"Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt" (VerfSchG-LSA)
gehören dazu noch das

"Gesetz über die Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" (G10-Gesetz),
das

Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (AGG 10-LSA)

und das

"Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz (SÜG-LSA)".