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Schutz der Verfassung

Der Verfassungsschutz wird bereits im Grundgesetz genannt. Wenn auch nicht immer ausdrücklich der Begriff verwendet wird, so finden sich doch Bestimmungen und Regelungen, die auf den Schutz der Verfassung und der in ihr geregelten Werte und Prinzipien zielen:

            - Partei- und Vereinigungsverbot

            - die Ewigkeitsgarantie (bestimmte Verfassungsprinzipien sind auf ewig
               einer Verfassungsänderung entzogen)

            - Verwirkung bestimmter Grundrechte und

            - Einrichtung von Verfassungsschutzbehörden.

Verfassungsschutz findet aber nicht allein in einer staatlichen Behörde statt. Demokratische, interessierte und aufgeklärte Bürgerinnen und Bürger treten ebenfalls ein für den Erhalt und Schutz unserer Demokratie. Insofern trägt vor allem ein bürgerschaftliches Engagement zum Schutz unserer Verfassung bei. In der Bundesrepublik Deutschland ist Kritik nicht verpönt, sondern erwünscht. Selbst radikale Meinungen sind legitim.

Die Demokratie benötigt den Schutz der Verfassung, weil damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden. Deshalb wurde mit dem Grundgesetz eine streitbare Demokratie geschaffen mit einem umfassenden Verfassungsschutzsystem.