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Teil 1: Was macht der Verfassungsschutz?

Aufgabe und Zweck nachrichtendienstlicher Arbeit

01.11.2024, Magdeburg – 131/2024

  • Ministerium für Inneres und Sport

Nachrichtendienste arbeiten vorwiegend im Verborgenen und die meisten Bürgerinnen und Bürger wissen nur wenig über sie. Um das Verständnis für die Aufgabe und Funktion des Verfassungsschutzes zu verbessern, informiert das Ministerium für Inneres und Sport (MI) von nun an mit einer neuen Reihe „Was macht der Verfassungsschutz?“ in regelmäßigen Abständen über die Aufgaben, Arbeitsweise und Themenfelder des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt.

Der Verfassungsschutz ist eine Abteilung im MI und trägt maßgeblich dazu bei, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Land zu bewahren. Er sammelt und analysiert Informationen über extremistische Bestrebungen sowie andere Bedrohungen für die Demokratie und für die innere Sicherheit unseres Landes, wie z. B. Spionage und Cyberangriffe. Aufgrund dessen kann er nicht nur politische Entscheidungsträger fortlaufend unterrichten, sondern auch die allgemeine Öffentlichkeit informieren. Mit dem Verfassungsschutzbericht wird u. a. jährlich über neuere Entwicklungen des politischen Extremismus und in der Spionageabwehr informiert.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Unsere eigene Geschichte lehrt uns, wie kostbar und zugleich gefährdet unsere freiheitliche Demokratie ist. Freiheit, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind fundamentale Prinzipien, für die es sich einzusetzen und zu kämpfen lohnt. Der Verfassungsschutz soll diese Werte bewahren und Bürgerinnen und Bürger informieren, damit wir alle extremistischen Tendenzen entgegentreten können. Wir alle stehen in der Verantwortung, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen und zu verteidigen.“

Der Auftrag des Verfassungsschutzes ist im Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) klar geregelt. Er sammelt Informationen über Extremisten. Dabei beobachtet der Verfassungsschutz nicht nur solche extremistischen Zusammenschlüsse von Personen, die sich gewaltsamer oder anderer strafrechtlich relevanter Mittel bedienen. Einige Extremisten verfolgen einen „legalistischen“ Ansatz, d. h. sie versuchen, ihre verfassungsfeindlichen Ziele mit politischen Mitteln, auf legale Weise, zu verwirklichen. Der Verfassungsschutz hat den Auftrag, Informationen sowohl über gewaltorientierte als auch über legalistisch agierende Extremisten zu sammeln, politisch einzuordnen und neben staatlichen Stellen auch die Öffentlichkeit frühzeitig darüber zu informieren. Das ist Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie: Die Bürgerinnen und Bürger sollen vor extremistischen Parteien und Gruppierungen gewarnt werden, noch bevor diese Gelegenheit erhalten, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben. Der Verfassungsschutz agiert insofern als eine Art „Frühwarnsystem der Demokratie“.

Das öffentliche Verständnis für die Funktion des Verfassungsschutzes zu fördern, hat aus der Sicht des Leiters der Verfassungsschutzabteilung im MI, Jochen Hollmann, auch eine präventive Funktion: „Die Feinde unserer Demokratie verbreiten fortwährend Desinformation, um das Vertrauen der Bevölkerung in den demokratischen Verfassungsstaat zu untergraben. Mit Falschbehauptungen versuchen sie den Eindruck zu erwecken, das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland sei mit Praktiken autoritärer Systeme gleichzusetzen. Hierzu gehört zum Beispiel die von extremistischen Kräften verbreitete Behauptung, der Verfassungsschutz werde von der Regierung zur Unterdrückung der Opposition missbraucht. Um zu verhindern, dass solche Verschwörungsnarrative für bare Münze genommen werden und das Misstrauen in die Institutionen unserer Demokratie zunimmt, müssen wir über die Funktion des Verfassungsschutzes und dessen gesetzliche Grundlagen künftig noch ausführlicher informieren.“

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes sowie zu den gesetzlichen Regelungen, die die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes garantieren, finden Sie unter: lsaurl.de/WmdVfSch1

Teil 2 der Reihe „Was macht der Verfassungsschutz?“ wird über die Beobachtung islamistischer Bestrebungen durch den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt informieren.

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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