Teilweise vorzeitige Inbetriebnahme LAE Stendal
Informationstag am 30. September 2023 für alle Einwohner des Landkreises Stendal
04.09.2023, Magdeburg – 095/2023
- Ministerium für Inneres und Sport
Wegen der anhaltend hohen Zugangszahlen von Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt und der angespannten Unterbringungssituation beabsichtigt das Land, die Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) in Stendal teilweise, vor endgültiger Fertigstellung in Betrieb zu nehmen. Die Teilinbetriebnahme wird voraussichtlich im zweiten Quartal des kommenden Jahres mit 500 bis 600 Bettenplätzen realisiert. Die vollständige bauliche Fertigstellung der LAE Stendal ist nach Angaben des Landesbetriebs Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt für das vierte Quartal 2025 vorgesehen.
Der Baufortschritt lässt es zu, dass interessierte Einwohner des Landkreises Stendal sich am 30. September, ab 10:00 Uhr, vor Ort ein Bild der zukünftigen Einrichtung machen können. In geführten Rundgängen erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich beispielsweise einzelne Unterkunftszimmer, Sanitärräume, Gemeinschaftsräume und Teile des Außenbereichs anzusehen und sich zum Thema Asyl sowie zu Verfahrensabläufen der Erstaufnahme Asylsuchender zu informieren. Die Rundgänge erfolgen in festgelegten Zeitfenstern. Die Kapazitäten sind beschränkt. Die Teilnahme ist kostenlos. Zur besseren Planbarkeit ist die Anmeldung über den folgenden Link bis spätestens zum 26. September 2023 erforderlich: https://lsaurl.de/0ZpRLb
Die Bestätigung für das gebuchte Zeitfenster erfolgt per E-Mail und ist beim Einlass vorzuzeigen, ebenso wie ein Nachweis des Wohnsitzes im Landkreis Stendal.
Im Anschluss an die begleiteten Rundgänge besteht die Möglichkeit, mit Vertretern des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesverwaltungsamts, des Landesbetriebs Bau- und Liegenschaftsmanagement, der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber, des Caritasverbands für das Bistum Magdeburg e. V. und des Rückkehrzentrums Sachsen-Anhalt zu verschiedenen Themen aus dem Bereich Erstaufnahme und Rückkehr ins Gespräch zu kommen.
Abschließend ergeht der Hinweis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Presse noch einmal eine gesonderte Einladung erhalten.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt hat seine gesetzliche Aufnahmeverpflichtung nach dem Königsteiner Schlüssel erfüllt und im Jahr 2022 insgesamt 5.931 Asylsuchende aufgenommen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr fast eine Verdoppelung. Im ersten Halbjahr 2023 hat Sachsen-Anhalt bereits fast 3.150 Asylbegehrende aufgenommen. Aufgrund der anhaltend hohen Zugangszahlen ist die Unterbringungssituation in der Erstaufnahme angespannt. Seitens des Landes werden unter Einbeziehung der Zugangsentwicklung fortwährend die Bedarfsprognosen angepasst und mögliche Erweiterungsoptionen der Unterbringungskapazitäten der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) untersucht. Jedoch sind vorausschauende Planungen erschwert, da der Bund keine verlässlichen Zugangsprognosen bereitstellt. Der Bund stellt den Ländern entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 44 Abs. 2 Asylgesetz seit August 2015 keine jährlichen Zugangsprognosen mehr zur Verfügung. Das Ministerium für Inneres und Sport hat dies bereits mehrfach angemahnt und kritisiert.
Unabhängig von der vorzeitigen Teilinbetriebnahme der LAE Stendal hat das Land die Kapazitäten der ZASt erheblich erweitert und weitere temporäre Plätze in der Erstaufnahme geschaffen. In den vergangenen Monaten konnte die Landesregierung zusätzliche Plätze in neuen ZASt-Außenstellen (in Halberstadt, im Oberharz und Quedlinburg) sowie auf der Liegenschaft der ZASt-Hauptstelle schaffen. Weitere Unterbringungsobjekte befinden sich in der Prüfung.
Die Landesregierung hat sich bereits im Jahr 2016 in ihrer Unterbringungskonzeption unter Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zur Unterbringung von Asylsuchenden auf ein Zwei-Standorte-Konzept verständigt. Dieses sieht anstelle mehrerer dezentraler Standorte im Land zwei dauerhafte Erstaufnahmestandorte in Halberstadt und Stendal vor.
Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de