Polizei verfolgt verbotene Symbole der Hells Angels
28.08.2014, Magdeburg – 37
- Ministerium für Inneres und Sport
Auch
die Polizei in Sachsen-Anhalt verfolgt das Tragen und Zurschaustellen von
verbotenen Symbolen des Motorradclubs ?Hells Angels e. V.?.
Nach
hier erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde ein entsprechender Erlass
den Polizeibehörden des Landes zugeleitet. Das Ministerium für Inneres und
Sport des Landes Sachsen-Anhalt legte seiner Entscheidung die Rechtsauffassung
des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamburg zugrunde. Den Polizeibeamten
soll damit Handlungssicherheit vermittelt werden, um bei Zuwiderhandlungen
strafrechtliche oder gefahrenabwehrende Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbotes
zu treffen.
Mit
der Umsetzung des Erlasses wird eine wirkungsvolle Ergänzung für polizeiliche Möglichkeiten
bei der Zurückdrängung der Rockerkriminalität erwartet.
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