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Vorzeitige Teilinbetriebnahme der Landesaufnahmeeinrichtung in Stendal

Weiterer Informationstag am 26. April 2024 für alle Einwohner des Landkreises Stendal

27.03.2024, Magdeburg – 037/2024

  • Ministerium für Inneres und Sport

Anfang Mai soll die Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) in Stendal für die Unterbringung Asylsuchender mit 500 bis 600 Bettenplätzen teilweise in Betrieb genommen werden. Die vollständige bauliche Fertigstellung der LAE Stendal ist nach Angaben des Landesbetriebs Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt für das vierte Quartal 2025 vorgesehen.

Interessierte Einwohner des Landkreises Stendal können sich am Freitag, den 26. April 2024, im Zeitraum von 11:00 Uhr bis 16:15 Uhr vor Ort erneut ein Bild von der zukünftigen Einrichtung machen. Bereits der erste Informationstag im September des vergangenen Jahres stieß auf großes Interesse bei den Stendalerinnen und Stendalern.

An dem Tag wird es zudem Rundgänge für Mitglieder des Stadtrates der Hansestadt Stendal und des Ortschaftsrates Wahrburg, für Mandatsträger aus Sachsen-Anhalt (Deutscher Bundestag und Landtag von Sachsen-Anhalt), für Träger und Vereine der Integrationsarbeit sowie Pressevertreter geben.

Während der 20-minütigen geführten Rundgänge besteht die Möglichkeit, sich beispielsweise einzelne Unterkunftszimmer, Sanitärräume, Gemeinschaftsräume, Verwaltungsbereiche des Landkreises und Teile des Außenbereichs anzusehen und sich zum Thema Asyl sowie zu Verfahrensabläufen der Erstaufnahme Asylsuchender zu informieren. Die Rundgänge erfolgen in festgelegten Zeitfenstern. Die Kapazitäten sind beschränkt. Die Teilnahme ist kostenlos. Zur besseren Planbarkeit ist ab sofort eine Anmeldung über den folgenden Link bis spätestens zum Donnerstag, den 23. April 2024 erforderlich: https://lsaurl.de/InfotagLAE.

Die Bestätigung für das gebuchte Zeitfenster erfolgt per E-Mail und ist beim Einlass vorzuzeigen, ebenso wie ein Nachweis des Wohnsitzes im Landkreis Stendal. Dieses Verfahren hat sich bei dem letzten Informationstag bewährt.

Im Anschluss an die begleiteten Rundgänge besteht die Möglichkeit, mit Vertretern des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesverwaltungsamts, des Landesbetriebs Bau- und Liegenschaftsmanagement, der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber und des Caritasverbands für das Bistum Magdeburg e. V. zu verschiedenen Themen aus dem Bereich Erstaufnahme und Rückkehr ins Gespräch zu kommen.

Abschließend ergeht der Hinweis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Presse noch einmal eine gesonderte Einladung erhalten.

Hintergrund:

Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2016 in ihrer Unterbringungskonzeption entschieden, neben der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Halberstadt einen weiteren Erstaufnahmestandort in Stendal dauerhaft für die Unterbringung von Asylsuchenden vorzusehen. Ein weiterer dauerhafter Standort war auch zwingend erforderlich, um die rechtlichen Verpflichtungen für die Unterbringung von vulnerablen Personen und zum Schutz von Frauen vollständig zu erfüllen. Nach Maßgabe der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (EU-Aufnahmerichtlinie) ist sicherzustellen, dass die spezielle Situation von schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, berücksichtigt wird. Nach § 44 Absatz 2a Asylgesetz sollen die Länder darüber hinaus geeignete Maßnahmen treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender den Schutz von Frauen zu gewährleisten. Für die spezifischen Bedürfnisse von vulnerablen Personen und Frauen wurden bereits für die vorzeitige Teilinbetriebnahme der LAE Stendal bauliche (z. B. gesonderte Rückzugs- und Aufenthaltsbereiche sowie Außenbereich mit Kinderspielflächen), organisatorische und personelle Maßnahmen umgesetzt. In der LAE Stendal sollen vorwiegend vulnerable Gruppen, insbesondere Familien mit Kindern sowie alleinreisende Frauen, untergebracht werden.

Erstanlaufstelle in Sachsen-Anhalt ist (und bleibt) die Hauptstelle der ZASt in Halberstadt. Dort werden die in der Erstaufnahme wohnverpflichteten Asylsuchenden im Rahmen des behördenübergreifenden integrierten Flüchtlingsmanagements zunächst vollständig registriert, sicherheitsüberprüft, durchlaufen die Gesundheitserstuntersuchung und werden durch den Landkreis Harz leistungsrechtlich versorgt. In der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Halberstadt stellen sie formell ihren Asylantrag. Sodann haben sie Gelegenheit die Asylverfahrensberatung in Anspruch zu nehmen.

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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