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Stiftungsrecht

Novelle des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt in Landtag eingebracht

11.12.2023, Magdeburg – 136/2023

  • Ministerium für Inneres und Sport

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute eine Neufassung des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebacht. Mit den Anpassungen sollen unter anderem mehr Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Stiftungsrechts und Verwaltungsvereinfachung gewährleistet werden.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Von dem fast 900 Jahre alten St. Katharinen-Hospital in Blankenburg bis hin zu Kultur- oder Kunststiftungen im ganzen Land – in den insgesamt rund 370 Stiftungen unseres Bundeslandes engagieren sich viele Menschen zum Wohle anderer. Sie sind unverzichtbare Stützen unseres sozialen und kulturellen Lebens. Mit der Novelle des Stiftungsgesetzes soll ihnen ein anwenderfreundlicheres, verständlicheres und rechtssicheres Gesetz an die Hand gegeben werden. Das moderne Stiftungsgesetz des Landes wurde nicht nur an die Neuerungen auf Bundesebene angepasst, sondern insgesamt in den Blick genommen. Das Stiftungswesen im Land Sachsen-Anhalt soll damit weiter gefördert und so die Zivilgesellschaft insgesamt gestärkt werden.“

Das am 1. Juli 2023 in Kraft getretene neue, bundesweit geltende Stiftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch hat Anpassungen auf Landesebene notwendig gemacht. Während die Regelungen des materiellen Stiftungsrechts für Stiftungen des bürgerlichen Rechts bislang teilweise auf Bundesebene und teilweise in den Landesstiftungsgesetzen verankert waren, hat der Bund das Stiftungszivilrecht nunmehr erstmals abschließend bundeseinheitlich geregelt.

Durch die Stiftungsreform des Bundes sind bürokratische Hürden für Stiftungen entfallen: Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland muss sich keine Stiftung mehr mit den jeweiligen Landesgesetzen auseinandersetzen. Es gelten dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Darüber hinaus wird das Stiftungsrecht digitaler. Zum 1. Januar 2026 tritt ein vom Bundesamt für Justiz zentral verwaltetes elektronisches Bundesstiftungsregister in Kraft. Durch das Register soll die Transparenz über Stiftungen weiter erhöht und den Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr erleichtert werden.

Infolge der bundesgesetzlichen Änderungen entfallen auf Landesebene alle stiftungszivilrechtlichen Regelungen. Im Landesrecht werden nur noch die Zuständigkeiten der Stiftungsbehörden geregelt und die bereits bestehenden Befugnisse der Stiftungsaufsicht werden unter den Rahmenbedingungen des Bürgerlichen Gesetzbuches konkretisiert. Ab Ende 2026 entfällt zudem die Notwendigkeit für das bestehende, vom Landesverwaltungsamt geführte Stiftungsverzeichnis. Dem trägt die von der Landesregierung eingebrachte Novelle des Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Rechnung. Gleichzeitig werden die bisherigen Regelungen für staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts fortentwickelt.

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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