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Brandschutz

Innenministerium zieht Bilanz

21.05.2026, Magdeburg – 065/2026

  • Ministerium für Inneres und Sport

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben im Brandschutz mit erheblichen finanziellen Mitteln. Um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu stärken und das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, wird das Land in dieser Legislaturperiode mehr als 91 Mio. Euro allein in die Unterstützung des kommunalen Brandschutzes investiert haben. Dazu gehört die Förderung von Einsatzfahrzeugen und Feuerwehrhäusern, die zweckgebundenen Zuweisungen an die Kommunen für Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie die allgemeinen Zuweisungen aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer für Zwecke des Brandschutzes.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Bei Bränden, Unfällen oder Unwetterlagen können wir uns auf die schnelle und professionelle Hilfe unserer Feuerwehren verlassen. Mehrere Zehntausend Menschen engagieren sich in Sachsen-Anhalt ehrenamtlich im Brandschutz. Ihr Einsatz beginnt, wo andere nicht mehr helfen können. Dafür verdienen Sie Respekt, Anerkennung und verlässliche Unterstützung. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass ihre Arbeit den Rückhalt bekommt, den sie verdient. Die Kommunen können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung des Landes im Bereich des Brandschutzes zählen.“

In den vergangenen Jahren startete das Land eine Beschaffungsoffensive für Feuerwehrfahrzeuge. In den Jahren 2022 bis 2026 wurde die Beschaffung von insgesamt 288 Fahrzeugen mit rund 49,7 Mio. Euro Landesmitteln finanziell unterstützt.

Die Beschaffungsoffensive wird auch in den kommenden Jahren fortgeführt. 2027 stehen für 78 Fahrzeuge und 24 Rollcontainermodule rund 16,3 Mio. Euro zur Verfügung. 2028 soll für 54 Fahrzeuge eine Fördersumme von rund 11,1 Mio. Euro bereitgestellt werden.

 In den Jahren 2022 bis 2026 wurden insgesamt Zuwendungen von über 23,1 Mio. Euro aus Landesmitteln und europäischen Finanzmitteln (ELER) für 48 Feuerwehrhäuser (Neubau, Umbau oder Erweiterungsbau) bewilligt. Im Rahmen eines Sonderprogrammes erfolgte im Jahr 2023 die zusätzliche Förderung von kleineren Modernisierungsmaßnahmen an Feuerwehrhäusern. Dafür wurden 115 Anträge der Gemeinden mit einem Fördervolumen von über 2,8 Mio. Euro bewilligt.

Für den Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern stehen 2027 für elf Bauvorhaben rund 6 Mio. Euro Fördermittel des Landes zur Verfügung, für 2028 4,3 Mio. Euro für 13 Bauvorhaben.

Es wurden 85 Löschwasserentnahmestellen mit mehr als 5 Mio. Euro aus ELER‑Mitteln und Landesmitteln gefördert. 2027 werden für 15 Entnahmestellen 295.000 Euro und 2028 werden für 20 Entnahmestellen 773.000 Euro Landesmittel zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur langjährig bestehenden Förderung von Einsatzfahrzeugen und Feuerwehrhäusern fördert das Land in diesem Jahr einmalig landesweit kleinere Investitionsmaßnahmen im kommunalen Brandschutz für Einheits- und Verbandsgemeinden mit einem Festbetrag von 50.000 Euro. Insgesamt stehen dafür im Jahr 2026 rund 5 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Verfügung.

Hieraus ergibt sich folgende Entwicklung: Im Jahr 2026 sind nach derzeitigem Stand 19,3 Mio. Euro für 103 Projekte verplant. 2027 werden 22,6 Mio. Euro für 104 Projekte bereitgestellt. Im Jahr 2028 sind 16,2 Mio. Euro für 87 Projekte vorgesehen.

Weitere Informationen:

Nach § 23 BrSchG erhalten die Gemeinden und Landkreise für die Durchführung der ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben jährlich mindestens 3 Mio. Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach dem Feuerschutzsteuergesetz. Diese Zuweisung wurde ab dem Jahr 2024 auf zunächst 4,5 Mio. Euro und ab dem Jahr 2026 auf 4,9 Mio. Euro erhöht.

Das Land fördert jährlich den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren mit 200.000 Euro.

Die Zuwendungen für die Arbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehren – insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung – wurde erstmals im Jahr 2022 von zunächst 260.000 Euro auf jährlich 300.000 Euro erhöht.

Seit Herbst 2025 unterstützt eine neue Feuerwehr-App die Einsatzkräfte der Feuerwehren, unter anderem im Umgang mit Gefahrgut. Das Land finanzierte die Ausstattung mit der Softwareanwendung und die dazugehörigen Tablets mit 1,9 Mio. Euro.

Für den Brand- und Katastrophenschutz sind gut ausgebildete Einsatzkräfte und deren praxisnahe Ausbildung unverzichtbar. Am Institut für Brand- und Katastrophenschutz (IBK) Heyrothsberge werden Führungskräfte der Feuerwehren und Einheiten des Katastrophenschutzes ausgebildet. Damit das IBK Heyrothsberge wieder zum bundesweiten Flaggschiff wird, wurde Anfang 2023 das mit vielen Experten erarbeitete „Konzept zur Stärkung und Weiterentwicklung des IBK Heyrothsberge“ (IBK-Zukunftskonzept) vorgestellt und mit dessen schrittweiser Umsetzung umgehend begonnen. Dieses IBK-Zukunftskonzept sieht insbesondere die Verbesserung des Leistungsspektrums, die quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Ausbildungsangebots sowie die umfassende Modernisierung der Übungsmöglichkeiten (z. B. Neubau des Brandschutzübungshauses) vor. In die Modernisierung der Liegenschaft werden fast 70 Mio. Euro investiert.

Hintergrund:

In Sachsen-Anhalt engagieren sich derzeit rund 31.500 Kameradinnen und Kameraden ehrenamtlich in den 122 Freiwilligen Feuerwehren mit ihren rund 1.500 Ortsfeuerwehren. Ergänzt werden die Einsatzabteilungen durch über 17.000 Mitglieder in den Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie weiteren ca. 15.000 Mitgliedern in den Alters- und Ehrenabteilungen. Im Bereich der Feuerwehren hat die Zahl der Kinder und Jugendlichen in den Nachwuchsabteilungen in den vergangenen Jahren erfreulicherweise kontinuierlich zugenommen. Damit können die Bürgerinnen und Bürger auch künftig auf die Einsatzbereitschaft ihrer Feuerwehren und das beeindruckende ehrenamtliche Engagement der Kameradinnen und Kameraden vertrauen.

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5507/-5508/-5514/-5516
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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