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Migration

Land bereitet Einführung der Bezahlkarte vor

24.02.2024, Magdeburg – 020/2024

  • Ministerium für Inneres und Sport

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich im Januar 2024 gemeinsam mit 13 weiteren Bundesländern darauf verständigt, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Dazu wurde im vergangenen Monat die Dataport AöR von allen 14 Bundesländern mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Auswahl eines entsprechenden Dienstleisters beauftragt. Das Ausschreibungsverfahren soll voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen sein.

Parallel zum Ausschreibungsverfahren beginnt das Land Sachsen‑Anhalt schon jetzt die landesweite Einführung der Bezahlkarte vorzubereiten. So soll sichergestellt werden, dass nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens die praktische Umsetzung in Sachsen-Anhalt zügig erfolgen kann. Daher hat sich das Ministerium für Inneres und Sport gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, in einer Arbeitsgruppe mit allen Landkreisen, den drei kreisfreien Städten, dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium für Inneres und Sport die operativen Schritte für die Einführung der Bezahlkarte eng abzustimmen. Eine erste Sitzung der Arbeitsgruppe fand bereits statt.

Um die Einführung bestmöglich vorzubereiten, hat sich die Landeshauptstadt Magdeburg bereit erklärt, aus Mitteln des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales einen vorbereitenden Testlauf mit 1.000 Bezahlkarten durchzuführen. Bei dem Testlauf werden die für die Bezahlkarte bundesweit einheitlichen Mindeststandards zugrunde gelegt; die Bargeldfunktion der Bezahlkarte wird auf 50 Euro begrenzt. Der Testlauf soll im März 2024 beginnen. Die gewonnenen Erfahrungen aus dem Testlauf fließen in die vorbereitenden Abstimmungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe ein.

Ministerin für Inneres und Sport, Dr. Tamara Zieschang: „Um die Bezahlkarte landesweit zügig einführen zu können, stimmen wir uns eng im Land ab. Ich danke der Landeshauptstadt Magdeburg für ihre Bereitschaft, den Umgang mit der Bezahlkarte in einem Testlauf zu erproben. Die dabei gewonnenen praktischen Erfahrungen werden dem Land und allen Landkreisen und kreisfreien Städten bei der landesweiten Einführung der Bezahlkarte zugutekommen.“

Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Magdeburg, Simone Borris: „Wir versprechen uns von der Einführung der Bezahlkarte vor allem eine Optimierung unserer internen Prozesse und damit weniger Verwaltungsaufwand. Die Karte ist aber auch eine Chance, Geflüchtete von unnötigen Behördengängen zu entlasten. Der Testlauf wird zeigen, wie sich die Zahlkarte im Alltag der Landeshauptstadt Magdeburg bewährt."

Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens: „Die bargeldlose Auszahlung von Unterstützungsleistungen wird sich in Zukunft durchsetzen, davon bin ich überzeugt. Ich bin froh, dass wir den Testlauf der Landeshauptstadt unterstützen können und wertvolle Erfahrungen sammeln, um künftig digitale Anwendungen weiter ausrollen zu können.“

Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Götz Ulrich: „Die Landkreise begrüßen, dass sich das Land Sachsen-Anhalt mit fast allen anderen Ländern auf ein einheitliches Verfahren für die Einführung der Bezahlkarte verständigt hat. Damit ist gewährleistet, dass in Sachsen‑Anhalt kein ‚Flickenteppich‘ entsteht. Wir werden das Innenministerium mit den praktischen Erfahrungen in unseren Ausländer- und Sozialbehörden tatkräftig unterstützen, damit der Zeitplan eingehalten wird. Die Landkreise erkennen gleichzeitig keine Notwendigkeit, eigene Lösungen auf den Weg zu bringen.“

Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Andreas Dittmann: „Der Städte- und Gemeindebund begleitet das Projekt natürlich. In erster Linie betrifft es in unserem Fall die kreisfreien Städte. Uns ist wichtig, dass es mindestens im Land nicht zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen kommt. Ob die gewünschte Wirkung einer Bezahlkarte in Form von weniger Migration und weniger Transferleistungen eintritt, bleibt indes abzuwarten.“

Hintergrund:

Am 6. November 2023 haben sich die Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzler auf die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte verständigt. In Umsetzung dieses Beschlusses haben sich die Länder auf bundeseinheitliche Mindeststandards für die Bezahlkarte verständigt und die Dataport AöR mit der Ausschreibung eines Dienstleisters beauftragt. Der Bund hat zugesagt, parallel dazu notwendige gesetzliche Anpassungen des Asylbewerberleistungsgesetzes vorzunehmen.

Mit der Bezahlkarte sollen Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zukünftig ihre Leistungen als Guthaben auf einer Chipkarte ähnlich einer EC‑Karte erhalten. Die Nutzung wird jedoch bestimmten Einschränkungen unterliegen: Mit der guthabenbasierten Karte sollen beispielsweise keine Überweisungen ins Ausland und auch keine Überziehungen möglich sein. Bargeldabhebungen sollen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschränkt werden. In Sachsen‑Anhalt ist eine Begrenzung der Bargeldfunktion auf 50 Euro beabsichtigt.

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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