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Innere Sicherheit und Bevölkerungsschutz

#Warntag2023 am 14. September

14.08.2023, Magdeburg – 085/2023

  • Ministerium für Inneres und Sport

Bei Naturkatastrophen, in Krisensituationen oder bei anderen großen Gefahrenlagen muss die Bevölkerung gewarnt werden. Damit das im Ernstfall gelingt, werden in genau einem Monat erneut die unterschiedlichsten Warnmultiplikatoren getestet. Auch das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich in diesem Jahr wieder am bundesweiten Warntag. Unter Einbindung aller bei Bund, Ländern sowie teilnehmenden Kreisen und Kommunen vorhandenen Warnmittel erfolgt die Probealarmierung am Donnerstag, 14. September 2023. Wichtig: Es besteht keine Gefahr!

Die Probewarnung wird um 11:00 Uhr von der nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst. Die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte testen die unterschiedlichsten Warnmultiplikatoren und Kommunikationskanäle wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln und Warn-Apps. Auch die Warnung mittels Cell‑Broadcast wird erneut erprobt. Die Entwarnung wird gegen 11:45 Uhr auf den gleichen Wegen an die Bevölkerung erfolgen. Die Entwarnung über Cell Broadcast ist derzeit noch nicht möglich.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Auswertung des Warntags 2022 hat gezeigt, dass mehr als 90 Prozent der Bevölkerung durch mindestens ein Warnmittel erreicht werden konnten. Die hohe Zahl ist erfreulich – und dennoch muss es weiterhin unser Ziel sein, möglichst alle Menschen in Notsituationen alarmieren zu können. Denn: Bevölkerungsschutz fängt im Kleinen an – jeder und jedem Einzelnen sollte klar sein, wie im Ernstfall gewarnt wird, was dann zu tun ist und welche Informationsquellen es gibt.“

Der Warntag dient der Erprobung aller Warnsysteme. Dabei soll mit möglichst wenig Zeitverlust eine größtmögliche Anzahl der Bevölkerung erreicht werden, um diese mit Informationen zum Ereignis zu versorgen. Zudem soll es eine Anregung für alle Menschen sein, sich mit den Warnmitteln und der Reaktion im Ernst- und Katastrophenfall zu beschäftigen.

 

Hintergrund:

Die behördliche Alarmierung kann auf unterschiedlichen Verbreitungswegen und Kanälen erfolgen. So stehen u. a. Warn-Apps (u. a. NINA), Radio und Fernsehen (bundesweite Programme der öffentlich-rechtlichen und privaten Anbieter), Webseiten und Soziale Netzwerke von Behörden, Werbetafeln (z. B. Park- und Verkehrsleitanzeigen) sowie Fahrgastinformationssysteme von Verkehrsanbietern (z. B. Deutsche Bahn, ÖPNV) zur Verfügung.

Von den Kommunen können zudem Sirenen und Lautsprecherwagen zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden. Wo es technisch möglich ist, sollen über die Leitstellen die kommunalen Sirenen mit den Signalen Warnung (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) und Entwarnung (einminütiger durchgehender Heulton) ausgelöst werden.

Der bundesweite Warntag wird nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2019 an jedem zweiten Donnerstag im September organisiert.

Weitergehende Informationen zum bundesweiten Warntag gibt es auf der Webseite: www.warnung-der-bevoelkerung.de

 

 

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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