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Prioritätenliste Sportstättenbau bestätigt
16 Millionen Euro für Sportstätten im Land

15.01.2019, Magdeburg – 4

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

In diesem Jahr stehen für

die Sportstättenbauförderung in Sachsen-Anhalt insgesamt etwa 16 Millionen Euro

Fördergelder des Landes zur Verfügung. 6,1 Millionen Euro sind bereits für in

den Vorjahren bewilligte Maßnahmen gebunden. Die Arbeitsgruppe

Prioritätensetzung Sportstättenbau hat nun 76 neue Anträge auf die

Prioritätenliste 2019 gesetzt. Insgesamt waren 91 Anträge eingegangen.

Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesverwaltungsamtes,

des LandesSportBundes sowie der kommunalen Spitzenverbände sind Mitglieder in

der Arbeitsgruppe. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte nach einer ausgewogenen

regionalen Verteilung und unter Berücksichtigung der vom LandesSportBund vorgetragenen

sportfachlichen Argumente.

 

Zu den ausgewählten

Antragstellern gehören bspw. die Landeshauptstadt Magdeburg (u. a. Ersatzneubau

Hermann-Gieseler-Halle und Neubau der Bootshalle Bundesstützpunkt Kanu ?Kleiner

Werder?), die Stadt Burg (Sanierung Schwimmhalle), die Stadt Bismark (Neubau

Sporthalle in Schinne) und der FSV Grün-Weiß Ilsenburg (Neubau

Kunstrasenplatz).

 

Zur weiteren Verfahrensweise: Das Landesverwaltungsamt prüft alle

als prioritär eingestuften Anträge und fordert gegebenenfalls noch fehlende

Unterlagen ab. Bei einigen Maßnahmen sind noch zusätzliche baufachliche

Prüfungen notwendig. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erstellt das

Landesverwaltungsamt die einzelnen Förderbescheide.

 

 

 

Sportminister Holger Stahlknecht:

?Die Schaffung und Sicherung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den

organisierten Sport in unserem Land sind mir wichtige Anliegen. Von daher freut

es mich, dass im Bereich der Sportstättenförderung wieder zahlreiche Anträge

berücksichtigt werden konnten.?

 

 

 

Unabhängig

von der Prioritätenfestlegung gilt die Antragsfrist 1. Februar 2019 für Maßnahmen

des Vereinssportstättenbaus mit

Gesamtkosten bis zu 50.000 Euro, die bis zu 100 Prozent gefördert werden

können. Der Landtag hatte in seinen

Haushaltsberatungen die Förderung nochmals um zwei Millionen Euro

erhöht. Diese Gelder werden vorrangig

für eben diese Maßnahmen vergeben. Antragsformulare gibt es auf den Seiten des

Landesverwaltungsamtes: www.lsaurl.de/Formular

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de