Prioritätenliste Sportstättenbau bestätigt
16 Millionen Euro für Sportstätten im Land
15.01.2019, Magdeburg – 4
- Ministerium für Inneres und Sport
In diesem Jahr stehen für
die Sportstättenbauförderung in Sachsen-Anhalt insgesamt etwa 16 Millionen Euro
Fördergelder des Landes zur Verfügung. 6,1 Millionen Euro sind bereits für in
den Vorjahren bewilligte Maßnahmen gebunden. Die Arbeitsgruppe
Prioritätensetzung Sportstättenbau hat nun 76 neue Anträge auf die
Prioritätenliste 2019 gesetzt. Insgesamt waren 91 Anträge eingegangen.
Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesverwaltungsamtes,
des LandesSportBundes sowie der kommunalen Spitzenverbände sind Mitglieder in
der Arbeitsgruppe. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte nach einer ausgewogenen
regionalen Verteilung und unter Berücksichtigung der vom LandesSportBund vorgetragenen
sportfachlichen Argumente.
Zu den ausgewählten
Antragstellern gehören bspw. die Landeshauptstadt Magdeburg (u. a. Ersatzneubau
Hermann-Gieseler-Halle und Neubau der Bootshalle Bundesstützpunkt Kanu ?Kleiner
Werder?), die Stadt Burg (Sanierung Schwimmhalle), die Stadt Bismark (Neubau
Sporthalle in Schinne) und der FSV Grün-Weiß Ilsenburg (Neubau
Kunstrasenplatz).
Zur weiteren Verfahrensweise: Das Landesverwaltungsamt prüft alle
als prioritär eingestuften Anträge und fordert gegebenenfalls noch fehlende
Unterlagen ab. Bei einigen Maßnahmen sind noch zusätzliche baufachliche
Prüfungen notwendig. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erstellt das
Landesverwaltungsamt die einzelnen Förderbescheide.
Sportminister Holger Stahlknecht:
?Die Schaffung und Sicherung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den
organisierten Sport in unserem Land sind mir wichtige Anliegen. Von daher freut
es mich, dass im Bereich der Sportstättenförderung wieder zahlreiche Anträge
berücksichtigt werden konnten.?
Unabhängig
von der Prioritätenfestlegung gilt die Antragsfrist 1. Februar 2019 für Maßnahmen
des Vereinssportstättenbaus mit
Gesamtkosten bis zu 50.000 Euro, die bis zu 100 Prozent gefördert werden
können. Der Landtag hatte in seinen
Haushaltsberatungen die Förderung nochmals um zwei Millionen Euro
erhöht. Diese Gelder werden vorrangig
für eben diese Maßnahmen vergeben. Antragsformulare gibt es auf den Seiten des
Landesverwaltungsamtes: www.lsaurl.de/Formular
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