Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet sogenannte ?Reichsbürger? und ?Selbstverwalter?
14.11.2016, Magdeburg – 67
- Ministerium für Inneres und Sport
Die
Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat die sogenannten ?Reichsbürger?
und ?Selbstverwalter? als eine verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne des §
4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt
(VerfSchG-LSA) eingestuft. Sie unterliegen damit der Beobachtung durch den
Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt.
In der
Gesamtschau der dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt vorliegenden Informationen
über Ideologie, Agitationen, Akteure und Aktivitäten sowie der in jüngster
Vergangenheit festgestellten Entwicklungen liegen tatsächliche Anhaltspunkte
für extremistische Bestrebungen vor. Dies gilt unabhängig davon, dass diese
Bestrebungen nur zum Teil dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet
werden können.
Sogenannte
?Reichsbürger? und ?Selbstverwalter? lehnen die Bundesrepublik Deutschland
einschließlich ihrer Rechtsordnung und Institutionen fundamental ab. Sie
richten sich damit gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung. Für die Verwirklichung
ihrer Ziele treten sie aktiv ein z. B. mit Werbeaktivitäten oder mit
aggressiven Verhaltensweisen gegenüber Gerichten und Behörden der
Bundesrepublik Deutschland.
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