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Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet sogenannte ?Reichsbürger? und ?Selbstverwalter?

14.11.2016, Magdeburg – 67

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

Die

Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat die sogenannten ?Reichsbürger?

und ?Selbstverwalter? als eine verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne des §

4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt

(VerfSchG-LSA) eingestuft. Sie unterliegen damit der Beobachtung durch den

Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt.

 

In der

Gesamtschau der dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt vorliegenden Informationen

über Ideologie, Agitationen, Akteure und Aktivitäten sowie der in jüngster

Vergangenheit festgestellten Entwicklungen liegen tatsächliche Anhaltspunkte

für extremistische Bestrebungen vor. Dies gilt unabhängig davon, dass diese

Bestrebungen nur zum Teil dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet

werden können.

 

Sogenannte

?Reichsbürger? und ?Selbstverwalter? lehnen die Bundesrepublik Deutschland

einschließlich ihrer Rechtsordnung und Institutionen fundamental ab. Sie

richten sich damit gegen die

freiheitliche demokratische Grundordnung. Für die Verwirklichung

ihrer Ziele treten sie aktiv ein z. B. mit Werbeaktivitäten oder mit

aggressiven Verhaltensweisen gegenüber Gerichten und Behörden der

Bundesrepublik Deutschland.

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de