Brandschutz
28 Anträge zur Förderung von Löschwasserentnahmestellen beschieden
22.04.2023, Magdeburg – 038/2023
- Ministerium für Inneres und Sport
Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt bekommen neue Löschwasserentnahmestellen, die mit EU-Mitteln gefördert werden. Das Land hat dafür kürzlich 28 Anträge positiv beschieden. Zum Förderprogramm gehören Löschwasserteiche, Zisternen oder Löschwasserbrunnen. Das Fördervolumen beträgt insgesamt rund 1,9 Millionen Euro.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Löschwasserbedarf bei einem Brandeinsatz kann oft nicht ausschließlich durch eine einzelne Löschwasserentnahmestelle abgedeckt werden. Mit der Förderung der Entnahmestellen können wir den Brandschutz in Sachsen-Anhalt stärken – und damit einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten.“
Die Mittel stammen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) nach den Regelungen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung im ländlichen Raum (ELER).
Gefördert werden Einheits- und Verbandsgemeinden in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landwirtschaft, Flurerneuerung und Forsten Altmark (ALFF Altmark). Die Umsetzung muss bis zum 31.12.2024 erfolgen.
Liste der Gemeinden, die eine Förderung erhalten:
Stadt Osterwieck |
Stadt Zerbst/Anhalt |
Stadt Osterwieck |
Stadt Zerbst/Anhalt |
Verbandsgemeinde Flechtingen |
Hansestadt Salzwedel |
Hansestadt Salzwedel |
Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte |
Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte |
Verbandsgemeinde Elbe-Heide |
Verbandsgemeinde Elbe-Heide |
Stadt Zahna-Elster |
Stadt Zahna-Elster |
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land |
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land |
Lutherstadt Wittenberg |
Hansestadt Havelberg |
Aschersleben |
Halberstadt |
Stadt Aken (Elbe) |
Harzgerode |
Harzgerode |
Stadt Falkenstein/Harz |
Stadt Falkenstein/Harz |
Verbandsgemeinde Wethautal |
Verbandsgemeinde Wethautal |
Verbandsgemeinde Egelner Mulde |
Hintergrund:
Die Gemeinden sind nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen‑Anhalt verpflichtet, eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen. Gleichwohl fördert das Ministerium für Inneres und Sport die Feuerwehrinfrastruktur mit erheblichen EU- und Landesmitteln.
Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin
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