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Wahl zum Europäischen Parlament

Innenministerium ordnet Beflaggung mit Flagge der Europäischen Union an

06.06.2024, Magdeburg – 067/2024

  • Ministerium für Inneres und Sport

An diesem Sonntag ist die Europawahl. Aus diesem Anlass wird für den 9. Juni 2024 die Beflaggung mit der Flagge der Europäischen Union an allen Dienstgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt angeordnet.

Bei drei Flaggenmasten sind die Flaggen von links nach rechts in folgender Reihenfolge zu setzen:

Flagge der Europäischen Union – Bundesflagge – Landesflagge.

Sollte nur ein Fahnenmast vorhanden sein, ist nur mit der Flagge der Europäischen Union zu beflaggen.

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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