Migration – Jahresbilanz 2024
Sachsen-Anhalt mit deutlich mehr Rückführungen und Ausreisen
25.01.2025, Magdeburg – 008/2025
- Ministerium für Inneres und Sport
Das Land Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2024 wiederholt die Zahl der Abschiebungen inklusive Dublin-Überstellungen sowie die Anzahl der freiwilligen Ausreisen von ausreisepflichtigen Ausländern erhöht.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang zieht Bilanz: „Erneut konnten wir die Zahl der Abschiebungen erheblich steigern. Damit setzen wir den Trend der vergangenen Jahre fort. Bereits das vierte Jahr in Folge konnten wir mehr Menschen ohne Bleibegrund abschieben.“
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 654 Abschiebungen erfolgreich umgesetzt. Das waren über 22 Prozent mehr als noch im Vorjahr (535 Abschiebungen). Die Hauptherkunftsländer von Abgeschobenen (inklusive Dublin-Überstellungen) waren Georgien, Indien, Afghanistan, Nordmazedonien und Syrien.
„Auch bei den geförderten freiwilligen Ausreisen haben wir einen signifikanten Anstieg zu verzeichnen. Nie waren es in den letzten sieben Jahren mehr.“, resümiert Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.
Von 473 freiwilligen Ausreisen im Jahr 2023 stieg die Zahl im Jahr 2024 auf 601 an; eine deutliche Steigerung um über 27 Prozent. Bei der Förderung freiwilliger Ausreisen ist das Land im Jahr 2024 in Vorleistung getreten, da eine Förderung mit Landesmitteln immer noch wirtschaftlicher ist, als ein weiterer mit Sozialleistungen verbundener Verbleib der Personen im Bundesgebiet. Da der Bund Schwierigkeiten bei der zügigen Bearbeitung des Rückkehrförderprogrammes REAG/GARP 2.0 hatte und noch zahlreiche aufgelaufene Förderanträge durch den Bund abzubauen waren, hat das Land befristet und vorleistend sein Landesprogramm für bestimmte relevante Zielstaaten geöffnet, um eine Förderung freiwilliger Ausreisen ohne erhebliche Verzögerungen zu ermöglichen. Damit konnte das Land Sachsen-Anhalt verhindern, dass freiwillige Ausreisen in größerem Umfang ins Stocken gerieten.
„Die Anzahl der Rückführungen hätte noch weitaus höher ausfallen können, wenn der Bund seiner Pflicht nachgekommen wäre, Abschiebungen auch in die wenig bis gar nicht kooperierenden Herkunftsländer zu ermöglichen. In dieser Hinsicht sind den Ländern die Hände gebunden. Der Bund dagegen muss gewährleisten, dass die Herkunftsländer ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dazu zählen insbesondere die reibungslose Ermöglichung von Identifizierungen von eigenen Staatsangehörigen nebst nachfolgend zügiger Erteilung von Passersatzpapieren mit angemessener Laufzeit sowie etwa auch die Akzeptanz von Sammelchartern zur Rückführung. Der Bund muss seine Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kooperationsbereitschaft von bislang unkooperativen Herkunftsstaaten zu erhöhen. Alle diplomatischen, aufenthaltsrechtlichen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Schritte müssen konsequent ergriffen werden. Erst dann wird die schon so lange angekündigte Rückführungsoffensive auch ernsthaft eingeleitet.“, so die erneute Forderung von Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.
Die Zahl der Ausreisepflichtigen hat sich in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr weiter reduziert. Zum Stand 31. Dezember 2024 waren laut Ausländerzentralregister insgesamt 4.711 Ausreisepflichtige registriert. Das ist der niedrigste Wert seit Dezember 2014. Zum 31. Dezember 2023 waren noch 5.779 Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt registriert. Die Hauptherkunftsländer Ausreisepflichtiger in Sachsen-Anhalt sind Indien, die Russische Föderation, Syrien, die Türkei und Guinea-Bissau.
Ergänzende Informationen
Hauptzielland der Migration nach Europa ist trotz aktuell sinkender Zugangszahlen nach wie vor Deutschland. Im Jahr 2024 sind insgesamt 5.134 Asylsuchende in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) als Neuzugänge registriert worden. Das sind zwar mehr als 33 Prozent weniger (im Jahr 2023 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 7.754 Asylsuchende aufgenommen). Es ist aber immer noch eine Zugangszahl, die deutlich über den Jahren 2017 bis 2021 liegt. Die wichtigsten Herkunftsländer der in Sachsen‑Anhalt eintreffenden Asylsuchenden im Jahr 2024 sind Syrien, Türkei, Afghanistan, Indien und Kamerun. Die Schutzquote der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt geführten Verfahren lag bei insgesamt knapp 52 Prozent. Das heißt, mehr als 48 Prozent der Asylsuchenden kamen ohne Schutzgrund.
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