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Ehrenamtliches Engagement

Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen im kommunalen Ehrenamt werden deutlich angehoben

27.06.2024, Magdeburg – 080/2024

  • Ministerium für Inneres und Sport

Mit Beginn der neuen Kommunalwahlperiode hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) geändert. Damit werden zum 1. Juli 2024 die Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen, inklusive den Sitzungsgeldern, für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Kommunen um rund 20 Prozent angehoben. Insbesondere die mehr als 10.000 ehrenamtlichen Mitglieder in den kommunalen Vertretungen und Ortschaften sowie die 114 ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können nun eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Auch die vielen Freiwilligen in den Feuerwehren des Landes können höhere Aufwandsentschädigungen erhalten.

Dazu Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang: „Sowohl die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker als auch unsere Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren setzen sich mit aller Kraft für unsere Heimat ein. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Erhöhung der Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen einen Beitrag zur Würdigung ihrer Tätigkeit leisten können und damit auch die Attraktivität des Ehrenamtes steigern.“

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich vor allem nach der Einwohnerzahl und den sonstigen örtlichen Verhältnissen der jeweiligen Kommune. Die Aufwandsentschädigung dient dem Ersatz des besonderen Sachaufwandes, der den ehrenamtlich Tätigen entstehen kann. Dabei kann es sich beispielsweise um Aufwendungen für Verpflegung, Telekommunikation, Büromaterial oder Reisekosten handeln. Die konkrete Höhe für Sitzungsgelder und Pauschalen bestimmen die kommunalen Vertretungen in eigener Zuständigkeit innerhalb des durch die KomEVO gesetzten Rahmens. Mit der Anhebung der Höchstbeträge wird die Entwicklung der Verbraucherpreise der letzten fünf Jahre berücksichtigt.

Die neuen monatlichen Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Kommunen im Überblick:

Für ein Mitglied des Gemeinderates oder Verbandsgemeinderates:

Einwohnerzahl der Gemeinde oder Verbandsgemeinde

Monatliche Pauschale in Euro

 

ausschließlich Pauschale

Pauschale neben Sitzungsgeld

bis 1 000

50

32

von 1 001 bis 1 500

68

50

von 1 501 bis 2 000

88

68

von 2 001 bis 3 000

100

76

von 3 001 bis 5 000

124

100

von 5 001 bis 10 000

155

124

von 10 001 bis 20 000

186

149

von 20 001 bis 30 000

216

161

von 30 001 bis 50 000

247

186

von 50 001 bis 150 000

284

210

über 150 000

371

284

 

Für ein Mitglied des Kreistages:

Monatliche Pauschale in Euro

ausschließlich Pauschale

Pauschale neben Sitzungsgeld

371

284

 

Für einen ehrenamtlichen Bürgermeister:

Einwohnerzahl der Gemeinde

Monatliche Pauschale
in Euro

bis 1 000

570 bis 950

von 1 001 bis 1 500

680 bis 1 140

von 1 501 bis 2 000

840 bis 1 290

von 2 001 bis 3 000

1 030 bis 1 550

von 3 001 bis 5 000

1 210 bis 1 860

über 5 000

1 360 bis 2 040

 

Für ein Mitglied des Ortschaftsrates:

Einwohnerzahl der Ortschaft

Monatliche Pauschale in Euro

 

ausschließlich Pauschale

Pauschale neben Sitzungsgeld

bis 500

30

11

von 501 bis 1 000

38

21

von 1 001 bis 1 500

46

30

von 1 501 bis 2 000

55

38

von 2 001 bis 3 000

65

46

von 3 001 bis 4 000

73

55

von 4 001 bis 5 000

84

65

über 5 000

92

73

 

Für einen Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher:

Einwohnerzahl der Ortschaft

Monatliche Pauschale in Euro

bis 500

80 bis 230

von 501 bis 1 000

115 bis 340

von 1 001 bis 2 000

160 bis 460

über 2 000

195 bis 585

 

Für ehrenamtlich tätige Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr:

-    Kreisbrandmeister 600 Euro,

-    Stellvertretender Kreisbrandmeister oder Abschnittsleiter 360 Euro,

-    Kreisjugendfeuerwehrwart 240 Euro,

-    Führer einer Einheit für besondere Einsätze 100 Euro,

-    Gemeindewehrleiter oder Stadtwehrleiter 420 Euro,

-    Ortswehrleiter 180 Euro,

-    Verbandsführer 85 Euro,

-    Zugführer 75 Euro,

-    Gruppenführer 60 Euro,

-    Gemeindejugendfeuerwehrwart 135 Euro,

-    Ortsjugendfeuerwehrwart 100 Euro,

-    Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren der Gemeindefeuerwehr oder Stadtfeuerwehr 135 Euro,

-    Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren in Ortsfeuerwehren 100 Euro und

-    Gerätewart 120 Euro.

 

Für einen Vertreter eines Verbandsmitglieds in der Verbandsversammlung eines Zweckverbandes:

Einwohnerzahl im Verbandsgebiet

Monatliche Pauschale in Euro

 

ausschließlich Pauschale

Pauschale neben Sitzungsgeld

bis 1 000

26

17

von 1 001 bis 1 500

36

26

von 1 501 bis 2 000

44

32

von 2 001 bis 3 000

50

38

von 3 001 bis 5 000

62

50

von 5 001 bis 10 000

79

62

von 10 001 bis 20 000

94

76

von 20 001 bis 30 000

109

82

von 30 001 bis 50 000

124

94

von 50 001 bis 150 000

142

106

über 150 000

186

142

 

Für einen ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer eines Zweckverbandes:

Einwohnerzahl im Verbandsgebiet

Monatliche Pauschale in Euro

bis 1 000

70 bis 105

von 1 001 bis 1 500

95 bis 140

von 1 501 bis 2 000

120 bis 180

von 2 001 bis 3 000

135 bis 200

von 3 001 bis 5 000

165 bis 250

von 5 001 bis 10 000

205 bis 310

von 10 001 bis 20 000

245 bis 370

von 20 001 bis 30 000

285 bis 430

von 30 001 bis 50 000

330 bis 500

von 50 001 bis 150 000

380 bis 570

über 150 000

490 bis 740

 

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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